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Erbengemeinschaft

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  • Henning Krischke
  • 23. März 2023

Erbengemeinschaft

  • 2 Min. Lesezeit

Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Erben das Vermögen einer verstorbenen Person gemeinsam erben. Die Erbengemeinschaft wird gebildet, wenn kein Erbe das Erbe allein antritt oder wenn mehrere Erben im Testament benannt sind. Die Erbengemeinschaft entsteht automatisch mit dem Tod des Erblassers, ohne dass hierfür eine besondere Vereinbarung erforderlich ist.

In der Erbengemeinschaft sind alle Erben gemeinsam Eigentümer des Nachlasses und haben das Recht, über das geerbte Vermögen zu verfügen. Dies kann zu Konflikten führen, wenn die Erben unterschiedliche Vorstellungen über die Verteilung oder Verwendung des Vermögens haben. Die Erbengemeinschaft kann auch durch eine unterschiedliche finanzielle Situation der Erben belastet werden.

In der Regel ist es sinnvoll, dass sich die Erben auf eine Aufteilung des Nachlasses einigen und die Gemeinschaft auflösen. Hierfür kann ein Erbteilungsvertrag geschlossen werden, der die Aufteilung des Vermögens und die Beendigung der Erbengemeinschaft regelt. Falls eine Einigung nicht möglich ist, kann die Aufteilung auch gerichtlich erzwungen werden.

Es ist ratsam, frühzeitig eine Nachlassplanung durchzuführen, um potenzielle Konflikte unter den Erben zu minimieren. Dazu gehört auch die Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags, um den eigenen letzten Willen zu dokumentieren und eine klare Verteilung des Vermögens zu gewährleisten.

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