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  • Henning Krischke
  • 1. September 2026

Ruhestand planen heißt Einkommen und Vermögen zusammendenken

  • 13 Min. Lesezeit
  • Finanzplanung
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Ruhestand planen heißt Einkommen und Vermögen zusammendenken

Was die neuen EU-SILC-Daten bedeuten

Die finanzielle Lage im Ruhestand lässt sich nicht am monatlichen Einkommen allein beurteilen. Das zeigen die aktuellen Ergebnisse der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen, EU-SILC, besonders deutlich. Nach der Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 1. September 2026 verfügten Haushalte, in denen ausschließlich Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre ab 65 Jahren leben, im Jahr 2025 im Mittel über ein monatliches Haushaltsnettoeinkommen von 2.330 Euro. Im Osten einschließlich Berlin lag der Median bei 2.270 Euro, im Westen bei 2.350 Euro.

Der Unterschied von 80 Euro im Monat wirkt auf den ersten Blick überschaubar. Für die Beratungspraxis ist er jedoch weniger entscheidend als die dahinterliegende Struktur: Ruheständlerhaushalte im Osten bezogen durchschnittlich 96 Prozent ihres Einkommens aus Renten und Pensionen. Im Westen waren es 92 Prozent. Zugleich stammten im Westen gut 4 Prozent aus Vermögen, im Osten dagegen lediglich 1 Prozent. Diese Zahlen machen sichtbar, wie unterschiedlich Einkommensquellen, Vermögensbildung und Wohnsituation zusammenspielen.

Für Private-Banking-Berater sowie Finanz- und Nachfolgeplaner folgt daraus eine zentrale Konsequenz: Die Ruhestandsplanung darf nicht bei der Ermittlung des monatlichen Liquiditätsbedarfs und der erwarteten Renten beginnen und dort enden. Erforderlich ist vielmehr eine integrierte Betrachtung von laufendem Einkommen, liquidem Vermögen, Immobilien, Entnahmestrategie, Pflege- und Langlebigkeitsrisiken sowie der späteren Vermögensübertragung.

Der Median zeigt die Mitte, nicht den typischen Beratungsfall

Die Destatis-Zahl von 2.330 Euro ist ein Median. Die Hälfte der betrachteten Haushalte verfügt über ein höheres, die andere Hälfte über ein niedrigeres Einkommen. Der Median ist deshalb robuster gegenüber einzelnen sehr hohen Einkommen als ein Durchschnittswert. Er sagt allerdings nichts darüber aus, wie stark die Einkommen innerhalb der Gruppe auseinanderliegen.

Betrachtet wurden Haushalte, in denen ausschließlich Personen im Ruhestand ab 65 Jahren leben. Das betraf 2025 rund 13,6 Millionen Menschen, davon 10,5 Millionen in den westlichen und 3,1 Millionen in den östlichen Bundesländern. Die Ergebnisse beziehen sich auf private Haushalte am Hauptwohnsitz. Bewohnerinnen und Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften und Einrichtungen wie Altersheimen sind nicht erfasst.

Auch der zeitliche Bezug ist für die Interpretation wichtig. In EU-SILC 2025 wird das verfügbare Haushaltsnettoeinkommen des Vorjahres erfasst. Die Einkommensangaben beziehen sich somit grundsätzlich auf 2024, während die Wohnsituation und weitere Merkmale dem Erhebungsjahr 2025 zugeordnet werden. EU-SILC ist die amtliche Hauptdatenquelle für die Messung von Einkommen, Armutsgefährdung und Lebensbedingungen in Deutschland und der Europäischen Union.[3]

Für die Beratung bedeutet das: Die veröffentlichten Werte sind eine wichtige Orientierungsgröße, aber keine individuelle Planungsgrundlage. Ein Haushalt mit 2.330 Euro Nettoeinkommen kann bei abbezahlter Immobilie komfortabel leben. Für einen Mieterhaushalt in einer teuren Großstadt kann derselbe Betrag dagegen kaum ausreichen. Umgekehrt kann ein Haushalt mit einem höheren Einkommen finanziell verwundbar sein, wenn die laufenden Kosten, Kredite oder Unterstützungsleistungen für Angehörige erheblich sind.

Praxisfall: Das Ehepaar Schneider

Der folgende Fall ist konstruiert, orientiert sich aber an typischen Fragestellungen aus der Beratungspraxis.

Klaus und Martina Schneider sind 68 und 66 Jahre alt. Klaus bezieht eine gesetzliche Rente und eine kleine Betriebsrente. Martina erhält eine gesetzliche Rente sowie Leistungen aus einer privaten Rentenversicherung. Zusammen stehen dem Ehepaar monatlich rund 3.100 Euro netto zur Verfügung. Das Paar besitzt eine selbst genutzte Eigentumswohnung, die weitgehend schuldenfrei ist. Zusätzlich liegen 180.000 Euro auf Tages- und Festgeldkonten sowie 120.000 Euro in einem gemischten Wertpapierdepot.

Auf den ersten Blick erscheint die Situation solide. Im Beratungsgespräch zeigt sich jedoch, dass fast das gesamte laufende Einkommen aus Renten und Pensionen stammt. Die Wohnung erzeugt keine laufenden Erträge, obwohl sie einen erheblichen Vermögenswert darstellt. Die liquide Vermögensreserve wird bislang nicht eingesetzt, weil das Ehepaar befürchtet, im hohen Alter oder im Pflegefall nicht ausreichend abgesichert zu sein.

Genau an dieser Stelle beginnt professionelle Ruhestandsplanung. Nicht die Frage „Wie hoch ist das Vermögen?“ ist allein entscheidend, sondern: Welche Vermögensbestandteile stehen wann, zu welchem Zweck und mit welchem Risiko zur Verfügung?

Renten dominieren – Vermögen muss seine Funktion erhalten

Bundesweit stammten im Jahr 2025 durchschnittlich 93 Prozent des Einkommens von Haushalten, in denen ausschließlich Ruheständlerinnen und Ruheständler lebten, aus Renten und Pensionen. Knapp 4 Prozent entfielen auf Vermögenseinnahmen, etwa Mieten oder Kapitalerträge. Weitere 2 Prozent kamen aus Transferzahlungen und 1 Prozent aus Erwerbstätigkeit. Im Osten war die Abhängigkeit von Alterseinkünften mit 96 Prozent höher. Im Westen trugen Vermögenseinnahmen mit gut 4 Prozent stärker zum Haushaltseinkommen bei.

Die Zahlen beschreiben keine individuelle Vermögenshöhe. Sie zeigen aber, dass Vermögen bei vielen Ruheständlerhaushalten nicht als laufende Einkommensquelle eingesetzt wird. Das gilt insbesondere für selbst genutztes Wohneigentum. Destatis weist ausdrücklich darauf hin, dass Vermögenswerte wie selbst genutzte Immobilien nicht in die Einkommensberechnung einfließen, solange daraus keine Mieteinnahmen oder Kapitalerträge entstehen. Erst die Erträge aus Vermögen werden als Einkommen berücksichtigt.

Für die Beratung ist diese Trennung von Vermögen und Einkommen von erheblicher Bedeutung. Eine Immobilie kann bilanziell wertvoll sein, ohne die monatliche Liquidität zu erhöhen. Ein Wertpapierdepot kann Ertragspotenzial bieten, unterliegt aber Markt- und Sequenzrisiken. Bankguthaben sind nominal stabil, verlieren jedoch bei Inflation an realer Kaufkraft. Eine private Rentenversicherung kann Langlebigkeit absichern, ist aber häufig weniger flexibel als liquide Kapitalanlagen.

Beim Ehepaar Schneider besteht daher kein eindeutiger „richtiger“ Weg. Eine vollständige Veräußerung der Wohnung könnte Liquidität schaffen, würde aber den Lebensmittelpunkt verändern. Eine sofortige Verrentung des gesamten Wertpapiervermögens könnte Sicherheit erzeugen, wäre aber möglicherweise teuer und unflexibel. Eine rein renditeorientierte Anlage würde dagegen die psychologische und finanzielle Bedeutung eines stabilen Liquiditätspuffers unterschätzen.

Sinnvoll ist eine funktionale Aufteilung:

  1. Liquiditätsreserve: Mittel für mehrere Jahre laufender Ausgaben und absehbare größere Kosten.
  2. Sicherheitsbaustein: Kapital für planbare Zahlungen, etwa Modernisierung, Unterstützung von Angehörigen oder Selbstbehalte.
  3. Wachstumsbaustein: Langfristig investiertes Vermögen, das Kaufkraft erhalten und spätere Entnahmen ermöglichen soll.
  4. Langlebigkeitsbaustein: Lösungen, die auch bei einem sehr hohen Lebensalter regelmäßige Zahlungen sichern.
  5. Nachfolgebaustein: Vermögen, das nicht für den eigenen Lebensunterhalt benötigt wird und gezielt übertragen werden kann.

Diese Einteilung ist keine Produktliste. Sie beschreibt die Aufgaben des Vermögens. Erst danach ist zu prüfen, welche Konten, Wertpapiere, Versicherungen oder Immobilienlösungen geeignet sind.

Armutsgefährdung ist ein relatives, kein individuelles Urteil

Die Armutsgefährdungsquote der Personen im Ruhestand ab 65 Jahren lag bundesweit bei 18,9 Prozent. Im Osten waren 18,5 Prozent, im Westen 19,0 Prozent armutsgefährdet. Damit lag das Risiko für Ruheständlerinnen und Ruheständler über der Armutsgefährdungsquote der Gesamtbevölkerung von 16,1 Prozent. Die Quote ist im Osten und Westen trotz unterschiedlicher Einkommens- und Vermögensstrukturen annähernd gleich.

Nach der EU-Definition gilt eine Person als armutsgefährdet, wenn ihr weniger als 60 Prozent des mittleren Äquivalenzeinkommens der Gesamtbevölkerung zur Verfügung stehen. Für eine alleinlebende Person lag diese Schwelle in Deutschland 2025 bei 1.445 Euro netto im Monat.[7]

Das ist eine relative statistische Schwelle. Sie bedeutet nicht automatisch, dass jeder Haushalt unterhalb dieses Wertes seinen Lebensunterhalt nicht decken kann. Ebenso bedeutet ein Einkommen oberhalb der Schwelle nicht, dass keine finanzielle Gefährdung besteht. Hohe Wohnkosten, Pflegeaufwendungen, Schulden oder Unterhaltsverpflichtungen können auch bei einem höheren Einkommen zu finanziellen Engpässen führen.

In der Kundenkommunikation sollte deshalb nicht verkürzt von „Armut im Alter“ gesprochen werden, wenn lediglich die Armutsgefährdungsquote gemeint ist. Präziser ist die Aussage, dass ein bestimmter Anteil der Bevölkerung relativ zum mittleren Einkommen der Gesamtbevölkerung unterhalb der EU-definierten Schwelle liegt.

Für die Planung relevant ist vor allem die Kombination aus Einkommen und Ausgaben. Bei alleinlebenden Personen können Fixkosten stärker ins Gewicht fallen als bei Paarhaushalten. Nach dem Tod eines Partners sinken bestimmte Kosten nicht automatisch im gleichen Verhältnis wie das Einkommen. Miete, Energie, Versicherungen und Pflegeaufwendungen bleiben teilweise bestehen. Gleichzeitig können Hinterbliebenenrenten geringer ausfallen als die bisherige gemeinsame Altersversorgung.

Im Fall der Schneiders ist daher auch der Übergang vom Zwei-Personen- zum Ein-Personen-Haushalt zu simulieren. Stirbt Klaus zuerst, verändert sich nicht nur die Einkommensseite. Martina müsste möglicherweise das Depot anders strukturieren, die Wohnungskosten allein tragen und zugleich prüfen, ob die Immobilie langfristig noch zur Lebenssituation passt.

Wohneigentum ist Vermögensschutz und Liquiditätsfrage zugleich

Bundesweit lebten 2025 57 Prozent der Ruheständlerinnen und Ruheständler ab 65 Jahren im Wohneigentum, 43 Prozent zur Miete. Im Westen lag die Eigentumsquote bei 61 Prozent, im Osten bei 44 Prozent. Im Osten wohnten somit 56 Prozent zur Miete, im Westen 39 Prozent.

Diese Unterschiede sind für die Finanzplanung nicht nur regionalstatistische Details. Wohneigentum kann im Ruhestand vor steigenden Mieten schützen, bindet aber Kapital und verursacht Instandhaltungs- sowie Modernisierungskosten. Mietwohnungen bieten Flexibilität, setzen jedoch dauerhaft ausreichende Liquidität voraus. Die Eigentumsquote allein sagt außerdem nichts über Verschuldung, Wohnfläche, Lage, energetischen Zustand oder Barrierefreiheit aus.

Bei älteren Eigentümerhaushalten gehört deshalb eine Immobilienprüfung in jede umfassende Ruhestandsplanung:

  • Ist die Immobilie altersgerecht und barrierearm?
  • Welche Instandhaltungen sind in den nächsten zehn bis 15 Jahren zu erwarten?
  • Bestehen noch Darlehen oder Grundschulden?
  • Ist die Wohnfläche langfristig angemessen?
  • Soll die Immobilie selbst genutzt, vermietet, verkauft oder innerhalb der Familie übertragen werden?
  • Welche steuerlichen, erbrechtlichen und pflegebezogenen Folgen sind zu beachten?

Für das Ehepaar Schneider ergibt sich daraus eine doppelte Entscheidung. Die Wohnung soll zunächst Lebensmittelpunkt bleiben. Gleichzeitig muss geklärt werden, wie ein späterer Umzug finanziert würde und ob die Immobilie im Pflegefall verwertet werden müsste. Für die Nachfolgeplanung ist außerdem zu prüfen, ob eine Übertragung zu Lebzeiten sinnvoll sein kann oder ob die Immobilie im Nachlass verbleiben soll. Dabei sind Eigentumsverhältnisse, Pflichtteilsrisiken, Nießbrauch- oder Wohnrechte sowie mögliche sozialrechtliche Auswirkungen sorgfältig zu analysieren.

Die Immobilie darf in der Vermögensbilanz nicht als frei verfügbares Kapital behandelt werden. Ihr Wert ist nur dann für den Ruhestand nutzbar, wenn eine konkrete Verwertungsstrategie besteht.

Vermögensstruktur regional und historisch unterschiedlich geprägt

Die Bundesbank kommt in ihrer Vermögensbefragung 2023 zu dem Ergebnis, dass sich die Nettovermögen privater Haushalte nach Regionen deutlich unterscheiden. Für Ostdeutschland wurde ein Medianvermögen von 35.900 Euro ausgewiesen, für Westdeutschland von 143.200 Euro. Das durchschnittliche Nettovermögen lag im Osten bei 170.100 Euro und im Westen bei 364.900 Euro. Die Eigentumsquoten bei Wohneigentum betrugen in der Auswertung 29 Prozent im Osten und 45 Prozent im Westen.[17]

Diese Werte sind methodisch nicht unmittelbar mit den EU-SILC-Daten gleichzusetzen. EU-SILC betrachtet hier Einkommen, Armutsgefährdung und Wohnsituation von Ruheständlerhaushalten. Die Bundesbank untersucht dagegen Vermögen und Verbindlichkeiten privater Haushalte in einer eigenen Erhebung. Dennoch ergänzen sich die Perspektiven: Die Destatis-Daten zeigen, woraus das laufende Einkommen stammt; die Bundesbank-Daten verdeutlichen, wie ungleich Vermögen verteilt ist.

Für die Beratung sollte daraus keine pauschale Ost-West-Schablone entstehen. Regionale Unterschiede überlagern sich mit Berufsbiografien, Familienstrukturen, Immobilienbesitz, Erbschaften und unterschiedlichen Erwerbsverläufen. Ein westdeutscher Mieterhaushalt kann über ein höheres Wertpapiervermögen verfügen als ein ostdeutscher Eigentümerhaushalt. Umgekehrt kann eine schuldenfreie Immobilie trotz geringer Geldvermögen einen erheblichen Sicherheitswert darstellen.

Die zentrale Beratungsleistung besteht daher in der individuellen Vermögensbilanz. Sie sollte mindestens folgende Positionen enthalten:

  • gesetzliche, betriebliche und private Alterseinkünfte,
  • Bankguthaben und Wertpapiervermögen,
  • Versicherungswerte und Rückkaufswerte,
  • Immobilien zu realistischen Marktwerten,
  • Darlehen und sonstige Verbindlichkeiten,
  • erwartete größere Ausgaben,
  • mögliche Pflege- und Unterstützungsleistungen,
  • bereits bestehende Schenkungs- und Nachfolgevereinbarungen.

Anschließend ist zu klären, welche Vermögenswerte konsumiert, welche erhalten und welche übertragen werden sollen. Ohne diese Zielklärung bleibt jede Asset Allocation unvollständig.

Entnahmestrategie, Pflege und Nachfolge gehören in denselben Plan

Bei einem großen Teil der Ruheständlerhaushalte stammt das laufende Einkommen überwiegend aus Renten und Pensionen. Das macht die Planbarkeit auf der Einnahmenseite vergleichsweise hoch, löst aber nicht automatisch das Problem steigender Ausgaben. Inflation, Gesundheitskosten, Unterstützung von Kindern oder Enkelkindern und einmalige Ausgaben können die Liquidität erheblich belasten.

Eine belastbare Entnahmestrategie sollte deshalb nicht nur eine konstante monatliche Auszahlung vorsehen. Sie muss zwischen Grundbedarf, Komfortausgaben und unregelmäßigen Sonderausgaben unterscheiden. Der Grundbedarf sollte möglichst aus stabilen Einkünften gedeckt werden. Für variable Ausgaben kann ein separates Kapitalbudget eingerichtet werden. Das reduziert die Gefahr, in ungünstigen Marktphasen Wertpapiere verkaufen zu müssen.

Beim Ehepaar Schneider könnte beispielsweise ein mehrjähriger Liquiditätspuffer für den Grundbedarf und absehbare Renovierungen gebildet werden. Ein weiterer Teil des Depots könnte langfristig investiert bleiben. Die Höhe der Entnahmen müsste regelmäßig überprüft werden, insbesondere nach Marktveränderungen, größeren Ausgaben oder dem Tod eines Partners.

Der Pflegefall verlangt eine eigene Szenariorechnung. Die selbst genutzte Immobilie kann dabei Schutz, Belastung und Nachlasswert zugleich sein. Zu prüfen sind unter anderem die Finanzierung möglicher Umbauten, die Kosten einer ambulanten oder stationären Versorgung, die Verfügbarkeit liquider Mittel und die Frage, wer im Bedarfsfall Entscheidungen treffen kann.

Auch Vollmachten, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sind keine bloßen Formalien. Sie sollten mit der Vermögens- und Nachfolgeplanung abgestimmt werden. Eine Regelung, die wirtschaftlich sinnvoll erscheint, kann praktisch scheitern, wenn Kontozugriffe, Vertretungsrechte oder Eigentumsverhältnisse nicht eindeutig dokumentiert sind.

Die Nachfolgeplanung darf schließlich nicht erst beginnen, wenn der Ruhestand bereits weit fortgeschritten ist. Gerade bei Immobilien und größeren Wertpapiervermögen müssen Erbfolge, Pflichtteilsrechte, Schenkungen, Nießbrauch, Liquiditätsbedarf und mögliche Ausgleichszahlungen zusammen betrachtet werden. Das Vermögen, das heute übertragen wird, steht morgen nicht mehr für den eigenen Lebensunterhalt zur Verfügung. Jede Schenkung muss daher einem Belastungstest standhalten: Reicht das verbleibende Vermögen auch bei längerer Lebensdauer, Pflegebedürftigkeit und steigenden Kosten?

Konsequenzen für die Beratungspraxis

Die Destatis-Ergebnisse liefern keinen Produktimpuls, sondern einen Beratungsauftrag. Sie zeigen, dass Ruhestandshaushalte im Regelfall stark von laufenden Renten- und Pensionseinkünften abhängig sind. Gleichzeitig bleibt Vermögen häufig einkommensneutral, solange es nicht Erträge abwirft oder schrittweise verzehrt wird. Wohneigentum verbessert die Vermögensposition, löst aber nicht automatisch das Liquiditätsproblem.

Für Private Banking und ganzheitliche Finanzplanung lassen sich daraus fünf Arbeitsschritte ableiten:

Erstens: Einkommen und Vermögen getrennt erfassen. Die monatliche Liquidität darf nicht mit dem Gesamtvermögen verwechselt werden.

Zweitens: Vermögenswerte nach ihrer Funktion ordnen. Sicherheit, Liquidität, Wachstum, Langlebigkeit und Nachfolge benötigen nicht zwingend dieselben Instrumente.

Drittens: Ein-Personen-, Pflege- und Inflationsszenarien berechnen. Der gemeinsame Ruhestand ist nicht der einzige relevante Planungszeitraum.

Viertens: Immobilien als Nutzungs- und Finanzierungsentscheidung betrachten. Eigentum kann Kosten stabilisieren, aber Kapital binden.

Fünftens: Entnahme- und Nachfolgeplanung synchronisieren. Was vererbt oder verschenkt werden soll, darf die eigene Versorgung nicht gefährden.

Der Fall Schneider verdeutlicht den Kern: Ein Haushalt kann über ein überdurchschnittliches Einkommen und beträchtliches Vermögen verfügen und dennoch Beratungsbedarf bei Liquidität, Pflege und Nachfolge haben. Umgekehrt kann ein Haushalt mit geringerem Einkommen durch schuldenfreies Wohneigentum, geringe laufende Kosten und eine kluge Vermögensstruktur stabil aufgestellt sein.

Die neue Destatis-Meldung macht damit vor allem eines sichtbar: Die finanzielle Qualität des Ruhestands entscheidet sich nicht an einer einzigen Kennzahl. Sie entsteht aus dem Zusammenspiel von Einkommen, Vermögen, Wohnsituation, Ausgaben, Zeit und familiären Verpflichtungen. Genau dieses Zusammenspiel muss Gegenstand einer professionellen Beratung sein.

Quellenhinweis: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. N061 vom 1. September 2026, Ergebnisse EU-SILC 2025; ergänzend Statistisches Bundesamt, Themenseite „Einkommen und Lebensbedingungen, Armutsgefährdung“[3][7], sowie Deutsche Bundesbank, „Vermögen und Finanzen privater Haushalte in Deutschland: Ergebnisse der Vermögensbefragung 2023“.[17]

DestatisRuhestandsplanung

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