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Geschäftsunfähigkeit

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  • Henning Krischke
  • 29. April 2023

Geschäftsunfähigkeit

  • 2 Min. Lesezeit

Geschäftsunfähigkeit bezieht sich auf die Unfähigkeit einer Person, gültige rechtliche Entscheidungen zu treffen oder Verträge abzuschließen. Eine Person gilt als geschäftsunfähig, wenn sie aufgrund einer geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung oder einer psychischen Störung nicht in der Lage ist, die Konsequenzen ihrer Handlungen zu verstehen.

In Deutschland gilt gemäß § 104 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Person als geschäftsunfähig, wenn sie das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Zwischen dem siebten und dem 18. Lebensjahr gilt eine Person als beschränkt geschäftsfähig. Volljährige können grundsätzlich als voll geschäftsfähig angesehen werden, sofern sie nicht aufgrund einer geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung oder einer psychischen Störung als geschäftsunfähig gelten.

Für geschäftsunfähige Personen müssen rechtliche Vertreter, wie beispielsweise Eltern oder ein Vormund, Entscheidungen im Namen der betreffenden Person treffen. Es ist daher wichtig, eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung zu erstellen, um sicherzustellen, dass im Falle von Geschäftsunfähigkeit die Interessen der betreffenden Person gewahrt werden.

Eine umfassende Finanzplanung sollte auch die Möglichkeit von Geschäftsunfähigkeit berücksichtigen und alternative Entscheidungsträger vorsehen, um sicherzustellen, dass die finanziellen Belange der betreffenden Person in ihrem besten Interesse geregelt werden können.

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