Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Steuer, die von den Eigentümern von Grundstücken und Gebäuden erhoben wird. Sie wird von den Gemeinden erhoben und dient zur Finanzierung der kommunalen Aufgaben, wie beispielsweise der Infrastruktur, der Bildungseinrichtungen oder der öffentlichen Sicherheit.

Die Höhe der Grundsteuer wird anhand des Einheitswerts des Grundstücks und des Gebäudes sowie des Steuermessbetrags berechnet. Der Einheitswert ergibt sich aus einer Schätzung des Finanzamts und berücksichtigt verschiedene Faktoren, wie beispielsweise die Größe des Grundstücks, die Wohnfläche des Gebäudes oder die Lage des Objekts. Der Steuermessbetrag wird von den Gemeinden festgelegt und kann je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedlich ausfallen.

Die Grundsteuer wird in der Regel jährlich von den Eigentümern der Grundstücke und Gebäude gezahlt. Dabei kann die Höhe der Grundsteuer je nach Bundesland und Gemeinde stark variieren. In vielen Fällen sind Eigentümer von Wohnimmobilien, insbesondere in Ballungsräumen, von steigenden Grundsteuern betroffen.

Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer nicht verfassungskonform ist und eine Neuregelung bis Ende 2019 erfolgen muss. Seit dem 1. Januar 2022 gilt nun eine neue Berechnungsgrundlage, die sich auf den Wert des Grundstücks bezieht. Hierfür müssen die Gemeinden den Wert des Grundstücks anhand von Bodenrichtwerten, Grundstücksgröße, Alter des Gebäudes und Wohnfläche neu berechnen. Wie sich diese Änderung langfristig auf die Höhe der Grundsteuer auswirken wird, ist derzeit noch unklar.

Insgesamt ist die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle für die Gemeinden, die zur Finanzierung von kommunalen Aufgaben beiträgt. Für Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden kann sie jedoch eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, insbesondere in Regionen mit steigenden Immobilienpreisen.