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Gütertrennung

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  • Henning Krischke
  • 24. März 2023

Gütertrennung

  • 1 Min. Lesezeit

Die Gütertrennung ist ein Ehegüterstand, bei dem die Vermögensverhältnisse der Ehegatten strikt voneinander getrennt bleiben. Jeder Ehepartner behält sein eigenes Vermögen und haftet auch nur für seine eigenen Schulden. Es besteht keine gemeinsame Haftung und kein gemeinsames Eigentum an Vermögenswerten, die vor und während der Ehe erworben werden.

Im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Ehepartners erfolgt keine Vermögensaufteilung. Jeder Ehepartner behält das eigene Vermögen und bekommt auch keine Ansprüche an dem Vermögen des anderen Ehepartners.

In der privaten Finanzplanung kann die Gütertrennung für Ehegatten sinnvoll sein, wenn diese bereits vor der Ehe größere Vermögenswerte besitzen oder bei Unternehmern, um das geschäftliche Vermögen zu schützen. Die Gütertrennung kann auch dann von Vorteil sein, wenn ein Ehepartner bereits in der Ehe Schulden hat oder für die Verbindlichkeiten des anderen Ehepartners nicht aufkommen möchte.

Allerdings sollte auch beachtet werden, dass die Gütertrennung die gemeinsame Vermögensbildung und -verwaltung erschweren kann. Eine individuelle Beratung durch einen Anwalt oder Steuerberater kann daher sinnvoll sein, um den passenden Ehegüterstand für die jeweilige Situation zu wählen.

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