Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Rechtsform der Personengesellschaft, die von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden kann. Im Gegensatz zur GmbH haften die Gesellschafter bei der OHG unbeschränkt und persönlich mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Die OHG eignet sich insbesondere für kleinere Unternehmen und Handelsbetriebe, da sie eine unkomplizierte und flexible Rechtsform darstellt. Jeder Gesellschafter hat das Recht, an der Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft mitzuwirken, sofern dies nicht durch den Gesellschaftsvertrag beschränkt ist.
Die Gründung einer OHG erfolgt durch einen Gesellschaftsvertrag, der notariell beglaubigt werden muss. Der Vertrag muss die Namen und Adressen aller Gesellschafter, die Art des Geschäfts, den Unternehmenssitz und weitere Details enthalten.
Eine OHG unterliegt keinen Mindestkapitalanforderungen und es ist auch kein Handelsregistereintrag erforderlich. Allerdings kann eine OHG durch den Verlust eines Gesellschafters in eine Liquiditätskrise geraten, da die verbleibenden Gesellschafter für die Verbindlichkeiten des ausscheidenden Gesellschafters haften.
Es ist ratsam, bei der Gründung einer OHG eine umfassende rechtliche und steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Vorteile und Risiken dieser Rechtsform abzuwägen und eine erfolgreiche Gründung und Führung der Gesellschaft zu gewährleisten.