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Pflichtteilsstrafklausel

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  • Henning Krischke
  • 11. März 2023

Pflichtteilsstrafklausel

  • 2 Min. Lesezeit

Die Pflichtteilsstrafklausel ist eine Klausel in einem Testament, die den Erblasser befähigt, einen Erben von seinem Pflichtteil auszuschließen, wenn dieser den Willen des Erblassers nicht respektiert und das Testament anfechtet. Das bedeutet, dass ein Erbe, der das Testament anficht und damit gegen den Willen des Erblassers handelt, seinen Pflichtteil verliert und somit leer ausgeht.

Vorteile der Pflichtteilsstrafklausel:

  1. Sie kann dazu beitragen, den letzten Willen des Erblassers durchzusetzen und Konflikte innerhalb der Familie zu vermeiden.
  2. Sie kann abschreckend wirken und Erben davon abhalten, das Testament anzufechten oder den Erblasser zu entmündigen.
  3. Sie kann dazu beitragen, das Vermögen des Erblassers effektiv auf die von ihm gewünschten Erben aufzuteilen.
  4. Sie kann dazu beitragen, das Vermögen des Erblassers für wohltätige Zwecke zu spenden oder für die Gründung einer Stiftung zu nutzen.
  5. Sie kann dazu beitragen, dass Erben im Vorfeld des Erbfalls miteinander in Kontakt treten und Konflikte ausräumen, um ein späteres Anfechten des Testaments zu vermeiden.

Nachteile der Pflichtteilsstrafklausel:

  1. Sie kann zu ungewollten Konflikten und Spannungen in der Familie führen.
  2. Sie kann dazu führen, dass ein Erbe, der das Testament aus guten Gründen anfechten möchte, seinen Pflichtteil verliert.
  3. Sie kann dazu führen, dass das Vermögen des Erblassers nicht mehr frei und individuell verteilt werden kann.
  4. Sie kann in manchen Fällen rechtlich unwirksam sein, wenn sie nicht ordnungsgemäß formuliert wurde oder gegen geltendes Recht verstößt.
  5. Sie erfordert eine sorgfältige Planung und Beratung durch einen erfahrenen Anwalt, um sicherzustellen, dass sie rechtmäßig und wirksam ist.

Eine Musterformulierung für eine Pflichtteilsstrafklausel könnte wie folgt aussehen:

“Ich, [Name des Erblassers], setze hiermit [Name des Erben] als meinen Erben ein und vermache ihm einen bestimmten Anteil meines Vermögens. Sollte [Name des Erben] jedoch mein Testament anfechten oder gegen meine letzten Willen handeln, indem er beispielsweise eine Entmündigung des Erblassers veranlasst, so verliert er seinen Anspruch auf den ihm zugesprochenen Anteil meines Vermögens und erhält lediglich seinen Pflichtteil.”

Es ist wichtig zu beachten, dass die Formulierung einer Pflichtteilsstrafklausel je nach Rechtslage und individuellen Umständen variiert. Eine professionelle Beratung durch einen erfahrenen Anwalt ist daher unerlässlich.

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