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Risikolebensversicherung

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  • Henning Krischke
  • 22. Februar 2025

Risikolebensversicherung

  • 1 Min. Lesezeit

Eine Risikolebensversicherung ist eine Versicherung, die ausschließlich im Todesfall eine vereinbarte Summe an die Begünstigten auszahlt. Sie dient der finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen und wird oft als Schutz vor finanziellen Engpässen oder zur Tilgung von Verbindlichkeiten genutzt.

In der Nachfolgeplanung wird die Risikolebensversicherung insbesondere zur Absicherung von Pflichtteilsansprüchen oder zur finanziellen Stabilisierung der Erben eingesetzt. Sie kann auch dazu genutzt werden, Unternehmer oder Key-Manager eines Unternehmens abzusichern, falls deren plötzlicher Tod zu finanziellen Schwierigkeiten führen könnte.

Ein wesentlicher Vorteil ist die Möglichkeit, durch eine gezielte Vertragsgestaltung Erbschaftsteuer zu reduzieren. Wenn die Versicherung von einer dritten Person abgeschlossen wird, kann die Auszahlung außerhalb der Erbmasse erfolgen.

Praxisbeispiel:
Ein Unternehmer schließt eine Risikolebensversicherung ab, um die Pflichtteilsansprüche seines enterbten Sohnes abzufedern. Die Auszahlung aus der Police ermöglicht es, die Pflichtteilsforderung ohne Liquiditätsverlust zu begleichen.

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