Das Schutzschirmverfahren ist ein spezielles Insolvenzverfahren, das Unternehmen erlaubt, sich unter gerichtlicher Aufsicht zu sanieren, ohne sofort in ein reguläres Insolvenzverfahren zu geraten. Es ist besonders für Unternehmen gedacht, die zwar zahlungsunfähig oder überschuldet sind, aber noch Sanierungschancen haben.
Rechtlich geregelt ist das Schutzschirmverfahren in der Insolvenzordnung (InsO). Es erfordert einen Sanierungsplan, der innerhalb von drei Monaten umgesetzt werden muss, während das Unternehmen unter einem „Schutzschirm“ vor Zwangsvollstreckungen und Gläubigerzugriffen steht.
Für Finanz- und Nachfolgeplaner ist das Schutzschirmverfahren ein wichtiges Instrument in der Unternehmensnachfolge, insbesondere wenn ein Nachfolger ein Unternehmen übernimmt, das wirtschaftlich angeschlagen ist. Die Möglichkeit, ein Unternehmen durch ein geordnetes Verfahren zu restrukturieren, kann es Nachfolgern erleichtern, ein tragfähiges Geschäftsmodell zu entwickeln.
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Unternehmer plant, sein Modeunternehmen an seinen Sohn zu übergeben. Das Unternehmen kämpft mit finanziellen Schwierigkeiten, und eine Insolvenz droht. Durch ein Schutzschirmverfahren kann eine Sanierung stattfinden, ohne dass das Unternehmen vollständig abgewickelt wird. Der Sohn kann unter geordneten Bedingungen die Geschäftsführung übernehmen und eine strategische Neuausrichtung vornehmen.