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Teilungsversteigerung

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  • Henning Krischke
  • 23. März 2023

Teilungsversteigerung

  • 1 Min. Lesezeit

Eine Teilungsversteigerung ist ein Verfahren, bei dem ein gemeinschaftliches Vermögen, unter anderem eine Erbengemeinschaft oder eine Eigentümergemeinschaft, in einzelne Vermögensgegenstände aufgeteilt und versteigert wird. Dabei können insbesondere Immobilien, Grundstücke oder andere wertvolle Gegenstände versteigert werden.

Eine Teilungsversteigerung wird oft durchgeführt, wenn die beteiligten Parteien sich nicht auf eine Verteilung des Vermögens einigen können und kein anderer Weg gefunden werden kann, das Vermögen aufzuteilen. Die Teilungsversteigerung wird in der Regel von einem Gericht angeordnet und von einem Auktionator durchgeführt.

Die Teilungsversteigerung kann jedoch mit hohen Kosten verbunden sein und das Vermögen kann unter Umständen unter dem Verkehrswert verkauft werden. Daher sollte eine Teilungsversteigerung nur als letzter Ausweg in Betracht gezogen werden, wenn keine andere Lösung gefunden werden kann.

Es ist ratsam, sich frühzeitig mit einer Nachlassplanung oder anderen Möglichkeiten der Vermögensaufteilung auseinanderzusetzen, um potenzielle Streitigkeiten unter den Beteiligten zu vermeiden. Eine Einigung kann beispielsweise durch einen Erbteilungsvertrag oder eine außergerichtliche Einigung erreicht werden.

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