Das Recht eines Unternehmers, die ihm von anderen Unternehmern in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (Vorsteuer) von seiner eigenen Umsatzsteuerschuld gegenüber dem Finanzamt abzuziehen. Der Vorsteuerabzug verhindert die Mehrfachbelastung mit Umsatzsteuer in der Leistungskette und stellt sicher, dass nur der Endverbraucher die Steuer wirtschaftlich trägt.
Voraussetzungen: Der Leistungsempfänger muss Unternehmer sein, die bezogene Leistung muss für das Unternehmen verwendet werden, und es muss eine ordnungsgemäße Rechnung mit gesondertem Steuerausweis vorliegen (§ 15 UStG).
Ausschluss: Kein Vorsteuerabzug besteht u.a. bei Verwendung für steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug, für private Zwecke oder für unternehmensfremde Bereiche.