
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) spielt eine zentrale Rolle in der finanziellen Absicherung von Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen. Eine häufig diskutierte Regelung ist die sogenannte Späteheklausel, die in vielen Versorgungszusagen enthalten ist. Jüngst hat das Landesarbeitsgericht München (Urteil vom 5.7.2024 – 4 SLa 95/24) eine solche Klausel als rechtlich unbedenklich bestätigt. Doch was bedeutet das für die Praxis?
Was ist eine Späteheklausel?
Die Späteheklausel ist eine Bestimmung in Versorgungszusagen, die vorsieht, dass eine Hinterbliebenenrente nicht geschuldet wird, wenn die Ehe erst nach Eintritt des Versorgungsfalls geschlossen wurde und keine bestimmte Mindestdauer bestand. Im aktuellen Fall betrug diese Mindestdauer 15 Jahre.
Diese Klausel dient insbesondere dazu, potenziellen Missbrauch zu verhindern – etwa das gezielte Heiraten eines schwer erkrankten, pensionsberechtigten Arbeitnehmers mit dem Ziel, eine lebenslange Hinterbliebenenversorgung zu sichern.
Ein konkretes Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der seit vielen Jahren in einem Unternehmen beschäftigt war, erhält eine betriebliche Altersversorgung. Diese sieht eine Hinterbliebenenrente für den Ehepartner vor, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Eine dieser Bedingungen ist die Späteheklausel, die besagt, dass die Ehe vor dem Renteneintritt geschlossen worden sein muss oder mindestens 15 Jahre bestanden haben muss, wenn sie nach Renteneintritt eingegangen wird. Stirbt der Arbeitnehmer nach kurzer Ehezeit, hat der überlebende Ehepartner in solchen Fällen keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.
Im zugrundeliegenden Fall klagte eine Witwe gegen den früheren Arbeitgeber ihres verstorbenen Mannes. Der Mann war bis 1996 in dem Unternehmen als leitender Angestellter tätig und verstarb 2022. Er hatte seine Frau im Jahr 2010 geheiratet, also nach seinem Ausscheiden aus dem Berufsleben. Die Witwe machte nun Ansprüche auf eine Hinterbliebenenrente geltend, die ihr jedoch aufgrund der Späteheklausel verwehrt wurden. Die Klausel sah vor, dass die Ehe mindestens 15 Jahre bestanden haben muss, wenn sie erst nach Eintritt des Versorgungsfalls geschlossen wurde – diese Bedingung war hier nicht erfüllt.
Rechtliche Bewertung der Klausel
Das LAG München hat klargestellt, dass eine solche Ausschlussklausel nicht überraschend oder unangemessen sei. Das Gericht wertete sie vielmehr als eine zulässige Einschränkung der Hinterbliebenenversorgung:
- Keine Diskriminierung: Die Klausel unterscheidet nicht nach Geschlecht oder Alter, sondern verfolgt ein legitimes Ziel.
- Kein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Die Klausel ist nicht willkürlich, sondern dient der langfristigen Sicherstellung der bAV.
- Begünstigende Rückausnahme: Besteht die Ehe trotz später Eheschließung 15 Jahre oder länger, wird die Hinterbliebenenversorgung gewährt. Diese Regelung geht über eine reine Mindestdauerregelung hinaus und ermöglicht unter bestimmten Bedingungen doch eine Absicherung.
Praxisrelevanz für Finanz- und Nachfolgeplaner
Die Entscheidung des LAG München hat weitreichende Auswirkungen für die Beratung von Unternehmen und deren Arbeitnehmern. Folgende Punkte sind besonders relevant:
- Überprüfung bestehender Versorgungszusagen: Unternehmen sollten prüfen, ob ihre Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung den aktuellen rechtlichen Vorgaben entsprechen.
- Beratung von Arbeitnehmern: Finanzplaner sollten ihre Mandanten über die Folgen einer späten Eheschließung für die bAV informieren.
- Gestaltungsmöglichkeiten: Unternehmen können abwägen, ob sie die Späteheklausel mit einer sozialverträglichen Rückausnahme kombinieren, um Härtefälle zu vermeiden.
Fazit
Die Späteheklausel bleibt eine wirksame Möglichkeit, um betriebliche Versorgungswerke vor ungewollten finanziellen Belastungen zu schützen. Das aktuelle Urteil bestätigt, dass solche Regelungen rechtssicher gestaltet werden können, wenn sie transparent formuliert sind und eine sachliche Begründung aufweisen.
Checkliste: Späteheklausel in der bAV
Punkt | Erläuterung |
---|---|
Gibt es eine Späteheklausel? | Prüfen, ob eine solche Regelung in der Versorgungszusage enthalten ist. |
Definition der Mindestdauer | Falls ja, welche Mindestdauer der Ehe wird verlangt? |
Gibt es eine Rückausnahme? | Besteht eine Möglichkeit zur Hinterbliebenenversorgung trotz später Heirat? |
Konformität mit aktueller Rechtsprechung | Sicherstellen, dass die Klausel dem Urteil des LAG München und sonstigen rechtlichen Anforderungen entspricht. |
Beratung der betroffenen Arbeitnehmer | Transparente Kommunikation zu den Auswirkungen einer späten Eheschließung auf die Versorgung. |
Mit dieser Checkliste können Finanz- und Nachfolgeplaner ihre Mandanten effektiv beraten und Unternehmen bei der Gestaltung rechtssicherer Versorgungsregelungen unterstützen.