
Die aktuellen Entwicklungen rund um die Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) bieten wichtige Einblicke für die strategische Beratung in der Finanz- und Nachfolgeplanung. Insbesondere in Fällen, in denen hohe Vermögenswerte übertragen werden, kann diese Regelung erhebliche steuerliche Entlastungen mit sich bringen. Die jüngsten Zahlen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag verdeutlichen den praktischen Nutzen dieses Steuererlasses.
Aktuelle Zahlen und ihre Bedeutung
Im Jahr 2023 wurden insgesamt 26 Anträge auf Verschonungsbedarfsprüfung gestellt, die sich auf einen Gesamtwert von rund 6,3 Milliarden Euro beliefen. Die ursprünglich festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer für diese Fälle betrug 2,13 Milliarden Euro. Von dieser Summe wurden 2,12 Milliarden Euro (99,7 %) erlassen.
Diese Zahlen unterstreichen, dass die Verschonungsbedarfsprüfung in der Praxis zwar nur in wenigen Fällen genutzt wird, aber erhebliche Steuererleichterungen mit sich bringen kann. Für Finanz- und Nachfolgeplaner bedeutet dies, dass bei Vermögensübertragungen oberhalb der Schwelle von 26 Millionen Euro eine detaillierte Prüfung der Verschonungsregelungen ratsam ist.
Wichtige Erkenntnisse für die Beratung
- Schwellenwert beachten: Die Verschonungsbedarfsprüfung greift erst ab einem Übertragungswert von 26 Millionen Euro. Eine frühe Analyse des Vermögens und der geplanten Übertragung kann helfen, die Steuerlast zu optimieren.
- Antragstellung ist zwingend erforderlich: Der Steuererlass erfolgt nicht automatisch. Erwerber müssen aktiv einen Antrag stellen und nachweisen, dass sie nicht in der Lage sind, die Steuer aus ihrem übrigen Vermögen zu begleichen.
- Verfügbares Vermögen berücksichtigen: Bei der Prüfung der Bedarfsverschonung wird das sogenannte „verfügbare Vermögen“ berücksichtigt, das 50 % des nicht begünstigten Vermögens umfasst. Eine exakte Aufstellung dieses Vermögens ist entscheidend.
- Langfristige Planung berücksichtigen: Neben der reinen Steuerentlastung sind auch die langfristigen Auswirkungen der Übertragung relevant. Dazu zählen unter anderem Behaltensfristen und Lohnsummenregelungen, die eingehalten werden müssen, um den Steuererlass nicht zu gefährden.
Empfehlungen für Finanz- und Nachfolgeplaner
- Eine frühzeitige Beratung zur Vermögensstruktur und den steuerlichen Auswirkungen ist essenziell, insbesondere für Mandanten mit hohen Unternehmenswerten.
- Finanzplaner sollten Mandanten auf die Notwendigkeit einer rechtzeitigen Antragstellung und einer umfassenden Dokumentation der finanziellen Verhältnisse hinweisen.
- Bei komplexen Unternehmensnachfolgen sollten steuerrechtliche Spezialisten hinzugezogen werden, um eine optimale Strategie zu entwickeln.
Durch eine gezielte Vorbereitung und Planung kann die steuerliche Belastung für Unternehmer und deren Erben minimiert werden, während gleichzeitig eine nachhaltige Unternehmensführung gesichert wird.
Anhang: Rechtliche Grundlagen und Quellen
- Gesetzliche Grundlage:
- § 28a ErbStG (Verschonungsbedarfsprüfung): gesetze-im-internet.de
- § 13b ErbStG (Begünstigtes Betriebsvermögen): gesetze-im-internet.de
- Daten und Fakten aus der Antwort der Bundesregierung:
- Bundestagsdrucksache zur Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke: bundestag.de
Diese Informationen dienen als fundierte Basis für die Beratungspraxis und sollten regelmäßig aktualisiert werden, um Mandanten optimal unterstützen zu können.