Im Netzwerk IFFUN diskutierte Steuerberater Sascha Matussek im Online-Seminar „Quo vadis Steuerplanung 2025“ die Folgen der Steuerreform 25/26. Pendler, Ehrenamtliche, Vermögende mit Krypto- und Immobilienbeständen sowie Unternehmen stehen vor einer Neuordnung – und vor der Aufgabe, innerhalb weniger Wochen kluge Entscheidungen zu treffen.
Es ist ein enger Zeitplan, den die Politik vorgibt: Der Bundestagsbeschluss vom 4. und 5. Dezember 2025, der am 19. Dezember den Bundesrat passieren soll, trifft auf die Realität von Weihnachten, Jahresabschluss und Planungsstress. Ab dem 1. Januar 2026 sollen zentrale Änderungen des Steueränderungsgesetzes 2025 greifen – mit unmittelbaren Auswirkungen auf Einkommensteuer, Gemeinnützigkeit, Mobilität, Gastronomie und die Besteuerung von Vermögen.
Besonders sichtbar ist der Reformdruck im Bereich Mobilität. Die Entfernungspauschale steigt von 0,30 auf 0,38 Euro pro Kilometer – und zwar bereits ab dem ersten Kilometer. Parallel wird die Mobilitätsprämie entfristet. Was auf den ersten Blick nach technischer Detailkorrektur aussieht, bedeutet einen Systembruch: Erstmals können auch Menschen mit sehr niedrigem Einkommen oder ohne Einkommensteuerbelastung eine steuerähnliche Erstattung erhalten. Werbungskostenlogik und Leistungsfähigkeitsprinzip werden politisch zugunsten bestimmter Gruppen umgedeutet.
Einen weiteren Bruch markiert die zusätzliche Abzugsfähigkeit von Gewerkschaftsbeiträgen außerhalb der Arbeitnehmer-Pauschale. Während bisher viele Ausgaben schlicht in der Werbungskostenpauschale „verschwanden“, wird nun ein eigener Topf geöffnet. Für Matussek birgt das Konfliktpotenzial: Wo Gewerkschaften begünstigt werden, könnten bald Berufsverbände und andere Interessengruppen nachziehen – mit entsprechenden Auslegungs- und Abgrenzungskämpfen in der Praxis.
Hintergrund
Positiv bewertet der Referent die Stärkung des Ehrenamts. Die Übungsleiterpauschale steigt von 3.000 auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro. Vereine und gemeinnützige Organisationen erhalten damit mehr Luft, ehrenamtliches Engagement angemessen zu honorieren. Ergänzt wird dies durch höhere zulässige Rücklagen – bis zu 100.000 Euro – und eine klarere Einordnung von Photovoltaikanlagen in gemeinnützigen Strukturen.
Gleichzeitig verschärft sich der Blick des Fiskus auf Vermögen. Mit der europäischen Richtlinie DAK 8 werden Kryptobörsen ab 2026 zu umfangreichen Meldungen verpflichtet. Das Finanzamt erhält damit ein deutlich genaueres Bild über Kryptovermögen – nach den bereits etablierten Transparenzschritten bei Kapitalerträgen und Immobilien. Für Steuerpflichtige ist das weniger ein Anlass zur Panik als ein Aufruf zur strategischen Planung: Haltefristen, Verlustnutzungen und Dokumentation gewinnen massiv an Bedeutung.
Ähnlich sensibel ist der Immobilienbereich. Die bislang mögliche Steuerfreiheit nach zehnjähriger Haltedauer steht politisch zur Disposition. Parallel nutzen viele Eigentümer Restnutzungsdauergutachten, um die Abschreibung deutlich zu erhöhen und damit den jährlichen Steueraufwand zu senken. Matussek warnt: Wer diese Spielräume nicht rechtzeitig nutzt, könnte sie in einer künftigen Reformphase dauerhaft verlieren.
Ausblick
Über allem schwebt die politische Leitfrage: Wie lassen sich steigende Staatsausgaben finanzieren, ohne die „breite Mitte“ sichtbar stärker zu belasten? Die Antwort des Gesetzgebers lautet derzeit: punktuelle Entlastungen für Pendler und Ehrenamt, flankiert von mehr Kontrolle und möglichen Eingriffen bei Vermögenden.
Für Beraterinnen und Berater sowie ihre Mandanten bedeutet das: Nicht abwarten, sondern aktiv planen. Wer Fristen, Übergangsregelungen und Dokumentationspflichten kennt, kann 2025/26 nutzen, um Cashflows zu stabilisieren, Risiken zu reduzieren – und trotz hoher Unsicherheit Gestaltungschancen zu sichern.
Infokasten: Wichtige Änderungen auf einen Blick
- Entfernungspauschale: Anhebung auf 0,38 €/km ab dem 1. Kilometer
- Mobilitätsprämie: Entfristung, Entlastung auch bei geringer Steuerlast
- Ehrenamt: Übungsleiterpauschale 3.300 €, Ehrenamtspauschale 960 €
- Krypto (DAK 8): Erweiterte Meldepflichten der Börsen ab 2026
- Immobilien: Diskussion um Zehnjahresfrist, Fokus auf Restnutzungsdauergutachten
- Aktivrente: Bis zu 2.000 € steuerfreier Hinzuverdienst für bestimmte Rentner