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Die ausländische Familienstiftung im deutschen Steuerrecht

Familienstiftungen haben sich als bewährtes Instrument zur Sicherung und Übertragung von Vermögen auf zukünftige Generationen etabliert. Besonders im Fokus stehen dabei ausländische Stiftungen, wie die österreichische oder liechtensteinische Privatstiftung. Diese erfreuen sich großer Beliebtheit aufgrund ihrer Flexibilität und steuerlichen Vorteile. In diesem Beitrag beleuchten wir die wichtigsten Aspekte und Vorteile von Auslandsstiftungen sowie die steuerlichen Herausforderungen, die es zu beachten gilt.

Warum eine ausländische Stiftung?

Vorteile

Es gibt zahlreiche Gründe, warum eine Stiftung außerhalb von Deutschland errichtet werden sollte:

  1. Flexibilität und geringere Bürokratie: Andere Länder bieten oft flexiblere Regelungen bei der Gestaltung der Stiftung und weniger bürokratische Hürden.
  2. Asset-Protection: Auslandsstiftungen dienen der Diversifizierung und dem Schutz von Vermögenswerten.
  3. Steuervorteile: Die laufende Besteuerung kann in anderen Ländern deutlich geringer sein. Beispielsweise beträgt der nominale Steuersatz in Liechtenstein nur 12,5 Prozent. Zudem unterliegen Auslandsstiftungen in der Regel nicht der deutschen Erbersatzsteuer.

Steuerliche Vorteile

Ein weiterer Grund für die Wahl einer ausländischen Stiftung sind die steuerlichen Vorteile:

  • Wegzugsbesteuerung: Eine Stiftung kann beim Verlassen von Deutschland vor der Wegzugsbesteuerung schützen.
  • Steuerverhaftung: Bei Zuzug nach Deutschland kann die Stiftung vor der Steuerverhaftung vorhandenen Vermögens schützen.
  • Gewerbesteuerfreiheit: Auslandsstiftungen sind in der Regel nicht gewerbesteuerpflichtig und dürfen Immobilien nach einer Haltezeit von zehn Jahren steuerfrei verkaufen.

Was ist eine Auslandsstiftung?

Eine Auslandsstiftung liegt vor, wenn ein Rechtsgebilde weder seinen Sitz noch seine Geschäftsleitung in Deutschland hat und mit einer Stiftung des deutschen Privatrechts vergleichbar ist. Diese Stiftungen bieten oft größere Gestaltungsfreiheiten und steuerliche Vorteile im Vergleich zu inländischen Stiftungen.

Steuerliche Herausforderungen

Intransparente Auslandsstiftung

Die Gründung und Ausstattung einer Auslandsstiftung können in Deutschland steuerliche Folgen haben, insbesondere wenn der Stifter unbeschränkt steuerpflichtig ist oder Inlandsvermögen übertragen wird. Eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Person kann jedoch Privatvermögen wie Immobilien, liquide Mittel oder Anteile grundsätzlich unentgeltlich an eine ausländische Stiftung übertragen, ohne einen Veräußerungstatbestand zu realisieren.

Erbersatzsteuer

Eine deutsche Familienstiftung unterliegt der Erbersatzsteuer, bei der das Vermögen alle 30 Jahre auf Basis eines fiktiven Erbfalles mit Erbschaftsteuer besteuert wird. Ausländische Familienstiftungen sind hiervon in der Regel ausgenommen. Liegt der Sitz der Stiftung in einem Staat ohne Erbschaftsteuer, so fällt abgesehen von der Steuer auf die erstmalige Vermögensübertragung dauerhaft keine deutsche Erbschaftsteuer an.

Besteuerung des Destinatärs

Die Leistungen einer ausländischen Stiftung an ihre inländischen Destinatäre werden als Kapitalerträge besteuert, die dem Abgeltungsteuersatz in Höhe von 26,375 Prozent unterliegen. Eine Doppelbesteuerung wird in der Regel durch Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche Steuer vermieden.

Transparente Auslandsstiftung

Die steuerliche Transparenz einer Auslandsstiftung ist ein wesentliches Kriterium. Transparente Stiftungen werden in Deutschland so behandelt, als ob ihre Erträge direkt den Stiftern oder Destinatären zufließen. Dies kann erhebliche steuerliche Nachteile mit sich bringen, da Einkünfte der Stiftung unabhängig von tatsächlichen Zuwendungen den Stiftern zugerechnet werden und von diesen versteuert werden müssen. Zudem sind umfangreiche Deklarationserfordernisse zu erfüllen, was einen erheblichen administrativen Aufwand bedeuten kann.

Um die gewünschte steuerliche Abschirmwirkung der Stiftung zu erreichen, muss eine steuerliche Intransparenz hergestellt werden. Dies erfordert eine sorgfältige Gestaltung der Stiftungssatzung und eine Berücksichtigung der rechtlichen Gegebenheiten des ausländischen Staates. Der deutsche Gesetzgeber hat mit § 39 AO und § 15 AStG Normen geschaffen, die hohe Anforderungen an die steuerliche Intransparenz einer Auslandsstiftung stellen.

Anforderungen an eine steuerlich intransparente Auslandsstiftung

Damit eine Auslandsstiftung steuerlich intransparent bleibt und die Erträge nicht den Stiftern oder Destinatären zugerechnet werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Sitz und Geschäftsleitung in der EU oder im EWR: Die Stiftung muss ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung in einem EU- oder EWR-Staat haben.
  2. Entziehung der Verfügungsmacht: Das Stiftungsvermögen muss der Verfügungsmacht des Stifters und der Begünstigten rechtlich und tatsächlich entzogen sein.
  3. Auskunftsaustausch: Zwischen Deutschland und dem Ansässigkeitsstaat der Stiftung muss ein Auskunftsaustausch in Steuersachen auf der Grundlage der EG-Amtshilferichtlinie oder einer anderen mehrseitigen Vereinbarung erfolgen.

Länderübersicht für Familienstiftungen

Nachfolgend eine Übersicht über gängige Länder für Familienstiftungen mit ihren Vor- und Nachteilen gegenüber der deutschen Familienstiftung:

LandVorteileNachteile
Österreich– Niedriger Steuersatz (bis zu 25%)
– Hohe Flexibilität in der Gestaltung- Keine Erbersatzsteuer
– Erträge der Stiftung werden den Stiftern zugerechnet (Transparenz)
Liechtenstein– Sehr niedriger Steuersatz (12,5%)
– Hohe Vertraulichkeit
– Geringe Bürokratie
– Hohe Anforderungen an die Intransparenz
– Komplexe steuerliche Regelungen
Schweiz– Stabile rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen
– Hohe Flexibilität in der Stiftungsgestaltung
– Steuerliche Regelungen können je nach Kanton variieren
– Erträge können als Kapitalerträge versteuert werden
Luxemburg– Günstige steuerliche Rahmenbedingungen
– Hohe Flexibilität und Anpassungsfähigkeit
– Mögliche Transparenz der Stiftung
– Hohe regulatorische Anforderungen
Polen– Niedrige Körperschaftsteuer (19% oder 9% für kleinere Unternehmen)
– Keine Gewerbesteuer
– Komplexe Anforderungen an die steuerliche Ansässigkeit
– Mögliche Unterschiede in der Steuerklasse für Erbschafts- und Schenkungssteuer
Deutschland– Hohe Rechtssicherheit
– Anerkennung der Gemeinnützigkeit möglich
– Hohe steuerliche Belastungen (Erbersatzsteuer, Körperschaftsteuer)
– Weniger Flexibilität in der Gestaltung

Fazit

Die Errichtung und Verwaltung einer Auslandsstiftung bieten zahlreiche Vorteile, insbesondere hinsichtlich Flexibilität, Vermögensschutz und steuerlicher Optimierung. Gleichzeitig erfordert die Umsetzung jedoch eine sorgfältige Planung und die Berücksichtigung komplexer steuerlicher und rechtlicher Regelungen. Eine fundierte Kenntnis der spezifischen Anforderungen und Rahmenbedingungen des jeweiligen Landes ist unerlässlich. Angesichts der hohen Anforderungen und möglichen Fallstricke ist die Beratung durch spezialisierte Experten unbedingt zu empfehlen, um die gewünschten Vorteile sicherzustellen und steuerliche Nachteile zu vermeiden.

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