Einführung
Die Frage, wann das gemeinsame Sorgerecht aufgehoben werden sollte, beschäftigt viele getrennt lebende Eltern. Besonders relevant wird dies, wenn die Kommunikation und Kooperation zwischen den Eltern nicht mehr funktionieren. Das Amtsgericht Frankenthal hat hierzu ein wegweisendes Urteil gefällt, das wichtige Hinweise zur Rolle der Sorgerechtsvollmacht liefert.
Hintergrund des Falles
Die Antragstellerin und der Antragsgegner sind getrenntlebende Eheleute mit drei minderjährigen Kindern. Trotz gemeinsamer Sorgerechtsausübung eskalierten die Konflikte der Eltern derart, dass sie seit über einem Jahr nicht mehr miteinander kommunizieren. Der Antragsgegner zeigte wiederholt gewalttätiges Verhalten, was das Amtsgericht zur Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts veranlasste.
Gründe für die Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts
Laut dem Amtsgericht Frankenthal liegen Gründe für die Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts vor, wenn unüberwindbare Hindernisse bei der notwendigen Konsensfindung bestehen. Gewalt zwischen den Eltern und deren negative Auswirkungen auf die Kinder spielen dabei eine entscheidende Rolle. Hierbei wurde festgestellt, dass die fortgesetzten Spannungen und Kommunikationsprobleme dem Kindeswohl schaden (Magazin) (Familienrecht).
Rolle der Sorgerechtsvollmacht
Eine Sorgerechtsvollmacht kann theoretisch eine Alternative zur Übertragung des alleinigen Sorgerechts sein. Sie ermöglicht einem Elternteil, wichtige Entscheidungen alleine zu treffen, während das gemeinsame Sorgerecht formal bestehen bleibt. Doch dies setzt eine Mindestmaß an Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft voraus (Hopkins Law). Im vorliegenden Fall wurde diese Voraussetzung nicht erfüllt, da der Antragsgegner erst nach massivem Druck bereit war, die Vollmacht zu erteilen, und weiterhin keine Bereitschaft zeigte, sein Verhalten zu ändern.
Entscheidung des Gerichts
Das Gericht entschied, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht erhalten soll, da dies dem Wohl der Kinder am besten entspricht. Die Sorgerechtsvollmacht des Vaters wurde nicht als ausreichend angesehen, um die negativen Auswirkungen der fehlenden Kooperation zu kompensieren (Magazin) (Advocado).
Fazit
Dieses Urteil zeigt, dass die Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts gerechtfertigt ist, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, in wesentlichen Angelegenheiten zum Wohl des Kindes zu kooperieren. Eine Sorgerechtsvollmacht kann eine Alternative sein, ist jedoch nur wirksam, wenn beide Eltern eine gewisse Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft mitbringen. Im Zweifel steht das Kindeswohl immer an erster Stelle (Anwalt suchen und finden bei anwalt.de).
Falls Sie in einer ähnlichen Situation sind oder sich unsicher sind, wie Sie in Ihrem Fall vorgehen sollen, empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen und alle Möglichkeiten sorgfältig abzuwägen.