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  • Henning Krischke   Erben & Vererben,Finanzplanung,Recht & Steuern
  • 19. Dezember 2024

Erbschaftsteuer: Kein höherer Freibetrag für Enkel bei Verzicht des Elternteils

  • 4 Min. Lesezeit
  • Erben & Vererben,Finanzplanung,Recht & Steuern
Holzfiguren mit Paragraphensymbol
Erbschaftsteuer: Kein höherer Freibetrag für Enkel bei Verzicht des Elternteils

In der Finanz- und Nachfolgeplanung steht die steueroptimierte Weitergabe von Vermögen an die nächste Generation im Fokus. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 31. Juli 2024 (Az. II R 13/22) wirft ein Schlaglicht auf die erbschaftsteuerlichen Freibeträge für Enkel und deren Grenzen. Das Urteil bestätigt, dass der Verzicht eines Elternteils auf sein gesetzliches Erbrecht nicht zu einem höheren Freibetrag für die Enkel führt.

Hintergrund des Urteils

Der Fall vor dem BFH behandelte die erbschaftsteuerliche Behandlung eines Enkelkindes, dessen Vater (Kind des Erblassers) auf sein gesetzliches Erbrecht verzichtet hatte. Zivilrechtlich galt der Vater als „als verstorben“, sodass der Enkel direkt zum Erben wurde. Der Enkel beantragte daher den höheren Freibetrag von 400.000 Euro gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG, der gewährt wird, wenn das Elternteil tatsächlich vorverstorben ist. Das Finanzamt lehnte den Antrag jedoch ab und setzte nur den regulären Freibetrag von 200.000 Euro für Enkel an. Sowohl das Finanzgericht als auch der BFH bestätigten diese Entscheidung.

Die Begründung des BFH ist klar: Der erhöhte Freibetrag gilt nur für „Kinder verstorbener Kinder“, um verwaiste Enkel zu begünstigen, deren Eltern nicht mehr unterstützen können. Ein zivilrechtlicher Erbverzicht führt hingegen nicht zu einem äquivalenten Verlust der Unterstützungsmöglichkeit durch die Eltern.

Bedeutung für die Praxis

Dieses Urteil verdeutlicht, dass steuerliche und zivilrechtliche Regelungen nicht immer Hand in Hand gehen. Für Finanz- und Nachfolgeplaner ergeben sich daraus folgende Schlüsselüberlegungen:

  • Optimierung durch Schenkungen: Die Nutzung von Schenkungen zu Lebzeiten bietet eine praktikable Alternative. Großeltern können ihren Enkeln bereits vorab Vermögen übertragen und dabei den Freibetrag von 200.000 Euro pro Enkel alle zehn Jahre erneut nutzen. Beispiel: Eine Großmutter überträgt ihrem Enkel im Alter von 65 Jahren 200.000 Euro und plant eine weitere Schenkung nach Ablauf der Zehnjahresfrist. Dadurch kann ein erheblicher Teil des Vermögens steuerfrei weitergegeben werden.
  • Zwischenstation Eltern: Solange die Eltern leben, steht ihnen ein eigener Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil zur Verfügung. Beispiel: Ein Vater überträgt seinem Sohn 400.000 Euro steuerfrei. Der Sohn nutzt diese Mittel, um wiederum seinen Kindern Vermögen zuzuwenden, wodurch die Steuerlast der gesamten Familie minimiert wird.
  • Gestaltung von Erbverzichten: Soll ein Elternteil bewusst auf sein Erbrecht verzichten, sollte dies in einer umfassenden Nachfolgeplanung berücksichtigt werden, um unerwünschte steuerliche Konsequenzen für die Enkel zu vermeiden.

Praktische Beispiele zur Umsetzung

  1. Fallstudie: Strategische Schenkungen
    Familie Müller verfügt über ein Vermögen von 1,2 Mio. Euro. Die Großeltern planen, ihren beiden Enkeln jeweils 400.000 Euro zukommen zu lassen. Statt das gesamte Vermögen auf einmal zu vererben, schenken sie jedem Enkel alle zehn Jahre 200.000 Euro. Dadurch bleibt das Vermögen steuerfrei.
  2. Fallstudie: Nutzung der Elternfreibeträge
    Familie Schneider gestaltet eine Nachfolgeplanung, bei der die Eltern ihrem Sohn zunächst 800.000 Euro steuerfrei übertragen. Der Sohn überträgt später 400.000 Euro an die Enkel, sodass die Familie insgesamt von den erhöhten Freibeträgen profitiert.
  3. Komplexere Nachfolgestrategie: Familienpool
    Familie Meier gründet eine vermögensverwaltende GmbH, in die alle Beteiligten Anteile einbringen. Die Großeltern sichern sich ein Nießbrauchsrecht, während die Erträge aus den Anteilen an die Enkel fließen. Steuerlich bleibt dies begünstigt, da die Freibeträge für Schenkungen und Erbschaften durch kluge Gestaltung ausgeschöpft werden.

Relevanz für Finanz- und Nachfolgeplaner

Das BFH-Urteil betont, wie wichtig es ist, die steuerlichen Regelungen bei der Nachfolgeplanung präzise zu kennen und zu berücksichtigen. Finanz- und Nachfolgeplaner sind gefragt, um familienindividuelle Lösungen zu entwickeln, die zivilrechtliche und steuerliche Aspekte sinnvoll kombinieren. Regelmäßige Abstimmungen mit Steuerberatern und Rechtsanwälten sind unerlässlich.

Anhang: Checkliste für die Nachfolgeplanung

SchrittMaßnahmeRechtliche Grundlage
1Analyse der familiären Situation: Ermitteln Sie alle potenziellen Erben und deren Freibeträge.§ 16 ErbStG
2Planung von Schenkungen: Nutzen Sie die zehnjährigen Freibetragszeiträume.§ 14 ErbStG
3Berücksichtigung der Elternfreibeträge: Übertragen Sie Vermögen zwischen Eltern und Kindern, bevor es an die Enkel weitergegeben wird.§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG
4Erstellung eines Erbverzichtsvertrags: Dokumentieren Sie Erbverzichte und deren steuerliche Konsequenzen.BGB und ErbStG
5Beratung durch Fachleute: Ziehen Sie Steuerberater und Rechtsanwälte hinzu, um eine rechtssichere und steueroptimierte Gestaltung sicherzustellen.Berufsrechtliche Vorschriften

Diese Checkliste bietet einen praktischen Leitfaden, um Erbschaften und Vermögensübertragungen steuerlich zu optimieren und Streitigkeiten in der Familie zu vermeiden. Eine frühzeitige Planung und die Einbeziehung aller Beteiligten schaffen Klarheit und rechtliche Sicherheit.

BFH-UrteilFreibeträgeNachfolgeplanung

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