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Jahresarbeitsentgeltgrenze

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  • Henning Krischke
  • 19. März 2023

Jahresarbeitsentgeltgrenze

  • 1 Min. Lesezeit

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch Versicherungspflichtgrenze genannt) bezeichnet die Einkommensgrenze, ab der Arbeitnehmer in Deutschland nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Die Grenze wird jedes Jahr angepasst und beträgt für das Jahr 2023 voraussichtlich 64.350 EUR brutto im Jahr. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttoeinkommen oberhalb dieser Grenze sich für eine private Krankenversicherung entscheiden können.

Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient im Jahr 2023 brutto 70.000 EUR. Da er über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, ist er nicht mehr gesetzlich krankenversicherungspflichtig und kann sich für eine private Krankenversicherung entscheiden.

Für die private Finanzplanung ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze von Bedeutung, da sie eine wichtige Grenze für die Wahl der Krankenversicherung darstellt. Arbeitnehmer, die über der Grenze verdienen, können sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, die oft individuellere Leistungen und Tarife anbietet. Allerdings müssen sie sich bewusst sein, dass die Kosten für eine private Krankenversicherung oft höher sind als für die gesetzliche Krankenversicherung. Daher sollte die Entscheidung für eine private Krankenversicherung gut überlegt sein und in die private Finanzplanung einbezogen werden.

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