Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb von Vermögen im Wege der Erbschaft oder Schenkung anfällt. Die Höhe der Steuer hängt vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser bzw. Schenker und Empfänger sowie dem Wert des Vermögens ab.
Sie fällt in der Regel auf das ererbte oder geschenkte Vermögen an und wird vom Empfänger der Schenkung oder des Erbes gezahlt. Es gibt jedoch auch Freibeträge, bis zu deren Höhe keine Erbschaftsteuer anfällt. Die Höhe der Freibeträge hängt vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser bzw. Schenker und Empfänger ab.
Sie ist in Deutschland in einem eigenen Gesetz, dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, geregelt. Die Steuersätze richten sich nach der Höhe des ererbten oder geschenkten Vermögens und können je nach Bundesland unterschiedlich sein.
Sie hat eine große Bedeutung für die private Finanzplanung und Nachlassplanung. Sie kann dazu beitragen, dass Vermögen möglichst steueroptimiert an die nächste Generation übergeben werden kann. Es ist daher ratsam, sich bei der Planung von Schenkungen oder der Erstellung eines Testaments frühzeitig über die steuerlichen Konsequenzen und Möglichkeiten zu informieren und gegebenenfalls eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.