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  • Henning Krischke
  • 1. Januar 2025

Steuer- und Finanzplanung 2025: Wichtige Änderungen im Überblick

  • 5 Min. Lesezeit
  • Finanzplanung,Recht & Steuern
Steuer- und Finanzplanung 2025: Wichtige Änderungen im Überblick

Das Jahr 2025 bringt zahlreiche Änderungen im Steuerrecht, der Sozialversicherung und weiteren relevanten Bereichen mit sich. Finanz- und Nachfolgeplaner stehen vor der Aufgabe, ihre Kunden auf die neuen Rahmenbedingungen vorzubereiten und deren finanzielle Strategien anzupassen. Dieser Beitrag gibt einen detaillierten Überblick über die wichtigsten Neuerungen, ergänzt um praktische Beispiele und Handlungsempfehlungen für die Umsetzung in der Beratungspraxis.


Abfindungen: Fünftelregelung selbst beantragen

Ab 2025 entfällt die automatische Berücksichtigung der Fünftelregelung durch den Arbeitgeber. Stattdessen müssen Arbeitnehmer diese Regelung selbst in der Steuererklärung beantragen. Die Fünftelregelung ist besonders vorteilhaft bei einmalig hohen Zahlungen, da sie die Steuerlast über mehrere Jahre verteilt.

Praktisches Beispiel: Ein Kunde erhält eine Abfindung von 100.000 EUR. Durch die Fünftelregelung wird der Betrag in fünf gleich hohe Teile aufgeteilt und entsprechend der Progression geringer besteuert, als es bei einer Einmalzahlung der Fall wäre.

Praxistipp: Planen Sie mit Ihren Kunden frühzeitig die Steuererklärung und prüfen Sie die Möglichkeit einer Splittung der Abfindung über zwei Jahre, um den Progressionseffekt weiter zu mindern.


Beitragsbemessungsgrenzen 2025: Kranken- und Rentenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung steigt auf 66.150 Euro pro Jahr, für die Rentenversicherung auf 96.600 Euro. Erstmals gelten in der Rentenversicherung bundesweit einheitliche Grenzen für Ost- und Westdeutschland.

Praktisches Beispiel: Ein angestellter Kunde mit einem Einkommen von 70.000 Euro im Jahr wird durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze stärker belastet, da ein größerer Teil seines Einkommens beitragspflichtig wird.

Praxistipp: Empfehlen Sie hochverdienenden Kunden den Wechsel in die private Krankenversicherung oder prüfen Sie Zusatzversicherungen, um individuelle Versorgungslücken zu schließen. Auch eine zusätzliche private Altersvorsorge kann helfen, die finanziellen Auswirkungen langfristig auszugleichen.


CO₂-Abgabe: Neue Kostenverteilung

Die Kosten für den CO₂-Ausstoß von Heizungen steigen auf 55 EUR pro Tonne. Der Anteil des Vermieters sinkt mit steigender Energieeffizienz des Gebäudes, wodurch Mieter stärker belastet werden können.

Praktisches Beispiel: Eine Familie, die in einem älteren Gebäude mit schlechter Energieeffizienz wohnt, wird höhere Heizkosten tragen müssen. Ein Vermieter eines sanierten Hauses hingegen reduziert seinen CO₂-Anteil.

Praxistipp: Beraten Sie Immobilieneigentümer zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungen, wie den Austausch alter Heizsysteme. Dies kann nicht nur die CO₂-Kosten reduzieren, sondern auch den Immobilienwert steigern.


Grundfreibetrag und Solidaritätszuschlag

Der Grundfreibetrag wird auf 12.096 EUR angehoben. Ebenso steigt die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag auf 39.900 EUR. Beide Maßnahmen entlasten vorwiegend Kunden mit mittleren und niedrigen Einkommen.

Praktisches Beispiel: Ein Kunde mit einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 EUR zahlt durch die neue Freigrenze keinen Solidaritätszuschlag mehr und spart rund 220 EUR pro Jahr.

Praxistipp: Unterstützen Sie Ihre Kunden bei der Steuerplanung und prüfen Sie, ob sich durch Einkommensverschiebungen oder Investitionen zusätzliche Entlastungen ergeben.


Familienversicherung und Kindergeld

Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung steigt auf 535 EUR pro Monat. Das Kindergeld erhöht sich auf 255 EUR pro Monat, und der Kinderfreibetrag steigt auf 9.600 EUR im Jahr.

Praktisches Beispiel: Ein Kunde möchte Einkünfte aus Vermögensübertragungen auf seine Kinder verlagern. Solange die jährlichen Erträge unter der neuen Einkommensgrenze bleiben, bleibt das Kind in der Familienversicherung.

Praxistipp: Beraten Sie Ihre Kunden bei der Vermögensstrukturierung innerhalb der Familie, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.


Verlustverrechnungsbeschränkung aufgehoben

Ab 2025 entfallen die bisherigen Begrenzungen der Verlustverrechnung bei Termingeschäften und Forderungsausfällen. Einkünfte aus Kapitalvermögen können wieder uneingeschränkt miteinander verrechnet werden.

Praktisches Beispiel: Ein Kunde hat Verluste aus einem Termingeschäft in Höhe von 10.000 EUR. Diese Verluste können nun direkt mit Erträgen aus Aktiengeschäften verrechnet werden.

Praxistipp: Prüfen Sie die Kapitalertragsstrategie Ihrer Kunden und nutzen Sie die neue Regelung, um steuerliche Optimierungen bei umfangreichen Wertpapierportfolios vorzunehmen.


Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA)

Ab 2025 können Kunden ihre Gesundheitsdaten digital verwalten. Dies ermöglicht eine effizientere Dokumentation und schnelle Zugriffsoptionen für Ärzte.

Praxistipp: Informieren Sie Ihre Kunden über die Nutzungsmöglichkeiten der ePA und prüfen Sie, ob ergänzende Gesundheitsversicherungen sinnvoll sein könnten, um Lücken in der Versorgung zu schließen.


Checkliste für Finanz- und Nachfolgeplaner: Wichtige Änderungen 2025

BereichÄnderungHandlungsempfehlungRechtliche Quellen
AbfindungenFünftelregelung selbst beantragenSteuerliche Planung optimieren; Antrag in Steuererklärung berücksichtigen§ 34 EStG
SozialversicherungsbeiträgeAnhebung der BeitragsbemessungsgrenzenZusätzliche Vorsorgeprodukte prüfenSGB V, SGB VI
Elektronische Patientenakte (ePA)Einführung der ePAKunden über digitale Gesundheitsverwaltung aufklären§ 291a SGB V
PflegekostenErhöhung der MindestlöhneBeratung zu steigenden Pflegekosten und VorsorgePflegearbeitsbedingungenverordnung
GrundsteuerInkrafttreten der GrundsteuerreformUnterstützung bei Prüfung der BescheideGrundsteuergesetz
MindestlohnErhöhung auf 12,82 Euro pro StundeUnternehmen zur Überprüfung der Lohnstrukturen beratenMindestlohngesetz (MiLoG)
VerlustverrechnungBegrenzung aufgehobenKapitalerträge optimieren; Verlusttopf prüfen§ 20 EStG

Fazit

Die Änderungen 2025 bieten zahlreiche Ansatzpunkte für die Optimierung der Finanz- und Nachfolgeplanung. Mit einer proaktiven und umfassenden Beratung können Kunden nicht nur von den neuen Regelungen profitieren, sondern auch langfristig finanzielle Vorteile erzielen. Nutzen Sie die aufgeführten Beispiele und Empfehlungen, um Ihre Kunden gezielt zu unterstützen und Wettbewerbsvorteile zu sichern.

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