Bezugsrecht

Ein Bezugsrecht bei einer Versicherung bezeichnet das Recht einer bestimmten Person oder Institution, im Falle des Todes des Versicherungsnehmers oder bei Eintritt eines bestimmten Versicherungsfalls die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag zu erhalten. Dies bedeutet, dass der Bezugsberechtigte das Kapital oder die Rentenzahlungen aus der Versicherung ausgezahlt bekommt, ohne dass diese Teil des Nachlasses des Verstorbenen werden.

In der Praxis bedeutet das, dass der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Vertrages oder später eine oder mehrere Personen als Bezugsberechtigte benennen kann. Diese Bezugsberechtigten haben dann im Leistungsfall einen direkten Anspruch gegenüber dem Versicherer. Es gibt zwei Formen des Bezugsrechts:

  1. Widerrufliches Bezugsrecht: Der Versicherungsnehmer kann die Bezugsberechtigung jederzeit ändern oder widerrufen. Dies bietet Flexibilität, falls sich die Lebensumstände ändern (z.B. Scheidung, neue Partnerschaft).
  2. Unwiderrufliches Bezugsrecht: Einmal festgelegt, kann der Versicherungsnehmer das Bezugsrecht nicht mehr ohne Zustimmung des Bezugsberechtigten ändern. Dies wird oft in speziellen Situationen verwendet, wie z.B. bei Scheidungsvereinbarungen oder Schenkungen.

Das Bezugsrecht ist ein wichtiges Instrument in der Nachlassplanung und stellt sicher, dass bestimmte Personen direkt und unkompliziert von der Versicherung profitieren können.