
Das Jahressteuergesetz 2024 bringt erhebliche Änderungen für gemeinnützige Organisationen mit sich. Diese Neuerungen betreffen sowohl die Verwaltung von Finanzmitteln als auch die steuerlichen Rahmenbedingungen für verschiedene Tätigkeiten und Zwecke. Hier sind die wichtigsten Punkte, die gemeinnützige Vereine, Stiftungen und Körperschaften kennen sollten.
Aufhebung der zeitnahen Mittelverwendung
Eine der bedeutendsten Änderungen ist die geplante Aufhebung des § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO, der die zeitnahe Mittelverwendung regelt. Bisher mussten gemeinnützige Organisationen ihre Mittel grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren für ihre satzungsmäßigen Zwecke verwenden. Diese Verpflichtung entfällt mit der Neuregelung vollständig.
Beispiel: Ein Verein zur Förderung der Jugendarbeit erhält im Jahr 2025 eine Spende von 100.000 Euro. Nach der bisherigen Regelung hätte der Verein dieses Geld bis Ende 2027 für seine Zwecke ausgeben müssen. Mit der Neuregelung kann der Verein frei entscheiden, wann und wie er das Geld einsetzt, solange es den satzungsmäßigen Zwecken dient.
Streichung der Rücklagenregelung
Parallel zur Aufhebung der zeitnahen Mittelverwendung wird auch § 62 AO, der die Bildung von Rücklagen regelt, gestrichen. Bisher konnten Organisationen unter bestimmten Voraussetzungen Rücklagen bilden, um Mittel für größere Projekte anzusparen oder für wirtschaftlich schwierige Zeiten vorzusorgen.
Beispiel: Eine Stiftung plant den Bau eines Jugendzentrums. Bisher musste sie dafür eine zweckgebundene Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO bilden. Mit der Neuregelung kann sie die Mittel einfach ansammeln, ohne spezielle Rücklagen ausweisen zu müssen.
Weitere wichtige Änderungen
Neben diesen Hauptpunkten enthält der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 weitere interessante Neuerungen:
- Wohngemeinnützigkeit: Die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit soll den sozialen Wohnungsbau fördern. Diese Regelung zielt darauf ab, langfristig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, indem Wohnungen dauerhaft unter der marktüblichen Miete angeboten werden.
- Stellungnahmen zu tagespolitischen Themen: Gemeinnützige Organisationen sollen künftig zu tagespolitischen Themen Stellung nehmen dürfen, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden.
- Anpassungen bei Investitionsvorhaben: Bei langfristigen Investitionsvorhaben, insbesondere im Immobilienbereich, sollen nachträgliche Anpassungen der Planung möglich sein. Dies schafft mehr Rechts- und Planungssicherheit für gemeinnützige Körperschaften.
- Erweiterung des Gemeinnützigkeitskatalogs: Der Katalog der gemeinnützigen Zwecke wird erweitert. Dazu gehören nun auch die Förderung des Klimaschutzes, die Hilfe für diskriminierte Personen aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder Orientierung, und weitere Zwecke.
Fazit und Ausblick
Die geplanten Änderungen im Jahressteuergesetz 2024 stellen einen tiefgreifenden Wandel im Gemeinnützigkeitsrecht dar. Sie bieten gemeinnützigen Organisationen mehr Flexibilität und vereinfachen viele administrative Prozesse. Gleichzeitig werfen sie neue Fragen auf, etwa wie sichergestellt werden kann, dass die Mittel tatsächlich für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.
Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzentwurf durch die parlamentarischen Beratungen geht und welche endgültige Form er annehmen wird. Gemeinnützige Organisationen sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und sich auf mögliche Änderungen in ihrer Finanzplanung und Buchhaltung vorbereiten.
Diese Änderungen könnten die Landschaft der gemeinnützigen Arbeit in Deutschland nachhaltig prägen und bieten sowohl Chancen als auch Herausforderungen für alle Beteiligten.
Quellen: