Stiftungswesen

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31 Artikel

Entdecken Sie aktuelle Themen und praxisnahe Einblicke in unseren neuesten Blogbeiträgen rund um Finanzplanung, Nachfolgeplanung und mehr.

Das „Stifterdrittel“: Wie Stifter von § 58 Abs. 6 AO profitieren können

Das „Stifterdrittel“ (§ 58 Abs. 6 AO) erlaubt Stiftungen, bis zu ein Drittel ihres Einkommens für Unterhalt des Stifters, Grabpflege und Andenkensehrung zu nutzen,.

Stifterdarlehen: Flexibles Engagement für gemeinnützige

Stifterdarlehen sind zinslose Darlehen an gemeinnützige Organisationen, die Kapital flexibel nutzen und Erträge für Projekte generieren. Sie bieten Darlehensgebern steuerfreie Flexibilität und unterstützen Stiftungen.

Der Spendenabzug für Stiftungen: Inland, EU/EWR und Drittstaaten

Der Beitrag erläutert steuerliche Regeln für Stiftungsspenden in Inland, EU/EWR und Drittstaaten. Besonderes Augenmerk liegt auf Nachweispflichten und der Einführung des Zuwendungsempfängerregisters ab 2024,.

Nachfolgeplanung in der Praxis: Einblicke aus Hendrik Lebers Stiftungsstrategie

Hendrik Lebers Überführung von Acatis in eine Familienstiftung zeigt, wie Nachfolgeplanung Konflikte vermeidet, Vermögen sichert und steuerliche Vorteile nutzt. Wichtig sind klare Ziele, Expertenbegleitung,.

Nachhaltig vererben: So können gemeinnützige Organisationen profitieren

Immer mehr Menschen möchten durch eine gemeinnützige Erbschaft nachhaltig wirken. Finanz- und Nachfolgeplaner unterstützen dabei mit klaren Regelungen im Testament, offener Kommunikation mit Angehörigen,.

Insolvenz von Familienstiftung und GmbH: Ein Vergleich der Herausforderungen, Risiken und Präventionsmaßnahmen

Dieser Beitrag vergleicht Insolvenzprozesse bei Familienstiftungen und GmbHs, einschließlich Haftung, Vermögensverteilung und regionaler Unterschiede. Er bietet Finanz- und Nachfolgeplanern präventive Maßnahmen, alternative Lösungsansätze und.

Familienstiftungen und das neue Stiftungsregister: Sensible Vermögensdaten schützen

Das ab 2026 geltende Stiftungsregister erhöht die Transparenz im Stiftungswesen, was für Familienstiftungen problematisch sein könnte. Sensible Vermögensdetails sollten daher aus der Satzung entfernt.

Öffentliches Stiftungsregister ab 2026: Was Stiftungen und Finanzplaner jetzt wissen müssen

Ab dem 01.01.2026 wird ein öffentliches Stiftungsregister eingeführt, das umfangreiche Informationen wie Satzung und Anerkennungsentscheidung enthält. Für Familienstiftungen steigt dadurch das Risiko der Offenlegung.

Umwandlung einer Stiftung in eine Teilverbrauchsstiftung

Die Umwandlung in eine Teilverbrauchsstiftung erlaubt, einen Teil des Stiftungsvermögens zu verbrauchen, um kurzfristige Ziele zu erreichen, während der Rest langfristig erhalten bleibt. Sie.

Abberufung des Stiftungsvorstands durch den Stifter: Voraussetzungen und Grenzen

Die Abberufung eines Stiftungsvorstands erfordert klare satzungsmäßige Regelungen. Wichtige und sachliche Gründe müssen präzise definiert sein. Der Stifter kann sich Abberufungsrechte vorbehalten, die auch.


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