Im Erbrecht bezeichnet der Begriff Anwachsung den Mechanismus, bei dem der Erbteil eines wegfallenden Miterben automatisch den verbleibenden Miterben zufällt. Dies kann geschehen, wenn ein Miterbe stirbt, die Erbschaft ausschlägt oder auf sein Erbe verzichtet. Die Anteile der übrigen Miterben erhöhen sich dann entsprechend ihren bisherigen Erbquoten, ohne dass eine Neuverteilung des Nachlasses erforderlich ist.
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