Das Ehegattentestament ist ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten, in dem sie ihren letzten Willen für den Fall ihres Ablebens festlegen. Hierbei können sie gemeinsam bestimmen, wer ihre Erben sein sollen und wie das Vermögen aufgeteilt werden soll.
Es gibt zwei Arten von Ehegattentestamenten: das Berliner und das gemeinschaftliche Testament. Beim Berliner Testament setzen sich die Ehegatten als gegenseitige Alleinerben ein. Der überlebende Ehegatte erbt somit das gesamte Vermögen des Verstorbenen und bestimmt allein darüber, wie das gemeinsame Vermögen nach seinem eigenen Tod aufgeteilt wird. Beim gemeinschaftlichen Testament können die Ehegatten hingegen frei darüber entscheiden, wer ihre Erben sein sollen und wie das Vermögen aufgeteilt werden soll.
Das Ehegattentestament bietet den Vorteil, dass es im Todesfall eines Ehepartners für klare Verhältnisse sorgt und für den überlebenden Ehepartner eine finanzielle Absicherung bietet. Auch können Steuervorteile genutzt werden, wenn die Freibeträge für die Erbschaftssteuer optimal genutzt werden.
Allerdings sollte bedacht werden, dass das Ehegattentestament auch Risiken birgt. Insbesondere das Berliner Testament kann für die Erben des Verstorbenen unerwartete und ungünstige Folgen haben. Zudem sollte bedacht werden, dass das Ehegattentestament nach dem Tod eines Ehepartners nicht mehr geändert werden kann.
Insgesamt ist das Ehegattentestament eine Möglichkeit, den letzten Willen gemeinsam zu regeln und eine finanzielle Absicherung für den überlebenden Ehepartner zu schaffen. Eine individuelle Beratung durch einen Anwalt oder Steuerberater kann dabei helfen, das passende Testament für die jeweilige Situation zu wählen und Risiken zu minimieren.