Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts sind eindeutig: Die Lebenserwartung bei Geburt erreichte in Deutschland im Jahr 2025 neue Rekordwerte. Frauen leben im Durchschnitt 83,6 Jahre, Männer 79,1 Jahre – ein Anstieg von knapp zwei Monaten bei Frauen und rund drei Monaten bei Männern gegenüber dem Vorjahr. Was sich auf den ersten Blick wie eine erfreuliche gesellschaftliche Nachricht liest, ist für Berater in der gehobenen Vermögensplanung ein handfestes Planungssignal: Die biometrischen Grundlagen nahezu jeder Ruhestandskonzeption, jeder Vermögensnachfolge und jeder Risikoabsicherung verschieben sich systematisch – und zwar in eine Richtung, die in vielen bestehenden Konzepten noch nicht ausreichend abgebildet ist.
Dieser Beitrag analysiert, was die neuen Sterbetafeldaten konkret für die Beratungspraxis bedeuten, wo Handlungsbedarf entsteht und welche strategischen Konsequenzen sich für Finanz- und Nachfolgeplaner ergeben.
Die Datenlage: Mehr als ein statistischer Randwert
Die Pressemitteilung von Destatis aus Juli 2026 bezieht sich auf Sterbetafeldaten für das Jahr 2025. Die durchschnittliche Lebenserwartung bei Geburt beträgt damit für Frauen 83,6 Jahre und für Männer 79,1 Jahre. Beide Werte markieren historische Höchststände.
Für die Beratungspraxis sind jedoch nicht die Lebenserwartungen bei Geburt die relevante Kennzahl, sondern die fernere Lebenserwartung in bestimmten Altersstufen – also die Frage: Wie lange lebt eine 60- oder 65-jährige Person statistisch noch? Diese periodenbezogenen Werte liegen systematisch über den Geburtswerten, da frühkindliche und mittlere Sterblichkeit bereits herausfällt. Eine heute 65-jährige Frau hat nach aktueller Sterbetafel eine fernere Lebenserwartung von rund 21 bis 22 Jahren – sie plant also statistisch bis in ihr 87. Lebensjahr. Bei einem 65-jährigen Mann sind es rund 18 bis 19 weitere Jahre.
Entscheidend ist zudem der Trendcharakter der Daten: Seit Jahrzehnten steigt die Lebenserwartung in Deutschland nahezu kontinuierlich. Selbst unter konservativen Projektionsannahmen ist damit zu rechnen, dass die heute 50-Jährigen noch höhere Lebenserwartungen erreichen werden als die heutigen Sterbetafeln ausweisen. Kohortenbezogene Sterbetafeln – die nicht den aktuellen Sterblichkeitsquerschnitt abbilden, sondern den erwarteten Rückgang der Sterblichkeit über die Lebensspanne einer Kohorte einbeziehen – kommen für die heutige Generation der 50- bis 60-Jährigen auf fernere Lebenserwartungen, die in der Planung die 90-Jahres-Marke teils überschreiten.
Longevity als strukturelles Beratungsrisiko
In der angloamerikanischen Finanzliteratur hat sich der Begriff „Longevity Risk” längst etabliert: das Risiko, länger zu leben als das vorhandene Kapital reicht. Für vermögende Privatkunden im Private-Banking-Segment ist dieses Risiko nicht von vornherein existenziell – aber es ist planungsrelevant, und zwar auf mehreren Ebenen gleichzeitig.
Kapitalverzehrplanung und Entnahmestrategien. Viele Ruhestandskonzeptionen basieren auf einer impliziten Planungshorizontvorgabe, die angesichts der neuen Sterbetafeldaten zu kurz gegriffen ist. Wer für einen 65-jährigen Kunden einen Planungshorizont bis 85 Jahre ansetzt, liegt statistisch im unteren Quartil – d. h., die Hälfte aller Planungen dieser Art wird noch vor dem Ableben des Kunden „leer laufen”. Für eine seriöse Ruhestandsplanung empfiehlt sich nach aktuellem Datenstand ein Planungshorizont bis mindestens 90 Jahre, für gesunde und gutbetuchte Kunden – die nachweislich eine höhere Lebenserwartung als der Bevölkerungsdurchschnitt aufweisen – bis 92 oder 95 Jahre.
Dies hat unmittelbare Konsequenzen für die erlaubte jährliche Entnahmequote. Bei einem Planungshorizont von 25 Jahren und einer realen Nettoverzinsung von 3 % ergibt sich nach der Annuitätenformel eine nachhaltige Entnahmerate von rund 5,7 % des Anfangsvermögens. Bei einem Horizont von 30 Jahren reduziert sich diese Rate auf etwa 5,1 %, bei 35 Jahren auf rund 4,7 %. Die Differenz erscheint moderat, akkumuliert sich aber über die gesamte Planungsdauer zu erheblichen Beträgen – und kann bei unzureichender Planung in einem Kapitalverzehr enden, der weder dem Kunden noch dessen Nachfolgern dient.
Der Longevity Gap bei Frauen. Die Datenlage weist eine systematisch höhere Lebenserwartung von Frauen aus: 4,5 Jahre mehr als Männer. In der Beratungspraxis wird dieser Unterschied häufig unterschätzt. Insbesondere in Paarberatungen wirkt er sich doppelt aus: Erstens lebt die Frau in der Partnerschaft statistisch länger und trägt damit eine längere Phase alleiniger Versorgung. Zweitens sind Frauen aufgrund von Berufsunterbrechungen, Teilzeitphasen und geschlechtsspezifischen Einkommensdifferenzen oft schlechter mit gesetzlichen Rentenansprüchen ausgestattet. Der Beratungsauftrag, eine eigenständige und ausreichend lange Absicherung für die Frau zu konzipieren, ergibt sich zwingend aus den Daten.
Implikationen für die Vermögensnachfolge
Die steigende Lebenserwartung verändert nicht nur die Ruhestandsplanung, sondern auch die Logik der Vermögensnachfolge. Klassische Nachfolgekonzepte gingen implizit von einem kürzeren Zeitraum zwischen dem ersten Rentenbezug und dem Erbfall aus. Dieser Zeitraum verlängert sich nun strukturell – mit Konsequenzen auf mehreren Ebenen.
Überbrückungszeitraum und Liquiditätsbindung. Je länger ein Erblasser lebt, desto größer ist der Bedarf an laufender Liquidität aus dem Vermögen. Gebundenes Vermögen – etwa in Familiengesellschaften, illiquiden Beteiligungen oder Immobilien ohne regelmäßige Ausschüttung – kann die Handlungsfähigkeit im Alter einschränken. Die Beratungsaufgabe besteht darin, zwischen dem Kapital, das zur Lebensführung benötigt wird, und dem Kapital, das für die Nachfolge bestimmt ist, eine klare und dynamisch anpassbare Trennlinie zu ziehen.
Schenkungsstrategie und Freibetragszyklen. Nach § 14 ErbStG können Schenkungsfreibeträge an dieselbe Person alle zehn Jahre neu in Anspruch genommen werden. Eine steigende Lebenserwartung vergrößert das Fenster für mehrfache Freibetragsnutzungen. Ein 60-jähriger Erblasser, der statistisch bis 85 Jahre lebt, hat heute potenziell noch zwei vollständige Freibetragszyklen vor sich – bei einer Lebenserwartung bis 90 sogar drei. Für die Steuerplanung innerhalb der Nachfolgestrategie ist dies ein erheblicher Unterschied. Voraussetzung ist eine frühzeitige, konsequente Schenkungsplanung, die nicht erst anlässlich von Krankheit oder konkretem Erbfall beginnt.
Nießbrauchvorbehalt und Bewertungseffekte. Wird ein Vermögensgegenstand unter Nießbrauchvorbehalt übertragen, mindert der Kapitalwert des Nießbrauchs die steuerliche Bemessungsgrundlage. Dieser Kapitalwert wird nach § 14 BewG auf Basis der statistischen Lebenserwartung des Nießbrauchsberechtigten ermittelt. Mit steigender Lebenserwartung erhöht sich der Kapitalwert des Nießbrauchs – und reduziert damit die schenkungsteuerliche Belastung bei der Übertragung. Dies macht Nießbrauchgestaltungen tendenziell noch vorteilhafter, sofern die Gesundheit des Übergebers eine lange Nießbrauchperiode realistischerweise erwarten lässt.
Pflegefallrisiko als Nachfolge-Disruptor. Längeres Leben bedeutet statistisch auch ein längeres Risikofenster für Pflegebedürftigkeit. Nach aktuellen Schätzungen werden rund 40 bis 45 % aller Menschen im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig, mit einem deutlichen Anstieg ab dem 80. Lebensjahr. Pflegekosten in Pflegegrad 4 oder 5 übersteigen in einer stationären Einrichtung im Bundesdurchschnitt derzeit 3.000 bis 3.500 Euro monatlich an Eigenanteil. Über einen Zeitraum von fünf bis sieben Jahren können so erhebliche Vermögensmengen gebunden oder verzehrt werden – Vermögen, das andernfalls der Nachfolgestrategie zur Verfügung stünde. Eine vorausschauende Beratung integriert daher die Pflegekostenrisikoquantifizierung explizit in die Nachfolgeplanung.
Auswirkungen auf die gesetzliche Rente und Reformpolitik
Die aktuellen Destatis-Daten kommen zu einem Zeitpunkt, an dem die politische Debatte über das Rentensystem in Deutschland an Intensität gewinnt. Die Rentenkommission 2026 hat empfohlen, das gesetzliche Renteneintrittsalter moderat anzuheben und künftig an die Entwicklung der Lebenserwartung zu koppeln. Dies würde bedeuten, dass steigende Lebenserwartung automatisch zu einem späteren Renteneintritt führt – eine Entwicklung, die für die Beratungspraxis im Private Banking zunächst weniger direkt relevant erscheint, da vermögende Kunden häufig früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Gleichgewohl ist die Gesetzessystematik im Blick zu behalten, da sie Auswirkungen auf Erwerbsbiographien, Rentenansprüche und damit auf die Gesamtversorgungsplanung hat.
Zugleich verdeutlichen die Daten, warum das Vertrauen in die gesetzliche Rente in Deutschland auf historische Tiefstände gesunken ist. Laut dem Altersvorsorge-Report 2025 von Deutsche Bank und DWS halten 83 % der Befragten das gesetzliche Rentensystem für unzuverlässig. Dieser Vertrauensverlust ist rational begründet: Das Umlageverfahren steht unter dem Druck einer alternden Gesellschaft, in der immer weniger Beitragszahler für immer mehr und immer länger Rente beziehende Senioren aufkommen müssen. Für Berater im Private Banking ist dieser Befund kein Selbstzweck, sondern ein Argument, das in der Kundenkommunikation handlungsorientiert eingesetzt werden sollte: Die gesetzliche Rente als Basisabsicherung wird weiter an Versorgungsniveau verlieren – private und betriebliche Vorsorge sind keine optionale Ergänzung, sondern strukturelle Notwendigkeit.
Portfoliostrategie unter Longevity-Aspekten
Aus der verlängerten Planungsperiode ergeben sich auch unmittelbare Konsequenzen für die Asset-Allokation im Ruhestand. Das klassische Modell, im Rentenalter sukzessive aus Aktien in festverzinsliche Wertpapiere umzuschichten, greift bei einem 30- bis 35-jährigen Planungshorizont zu kurz. Wer mit 65 Jahren in eine nahezu vollständig anleiheorientierte Struktur wechselt, nimmt erhebliche Kaufkraftverluste in Kauf – besonders relevant in einem Inflationsumfeld, das sich trotz Rückgängen strukturell verändert hat.
Aus planungstheoretischer Perspektive empfiehlt sich stattdessen ein Segmentierungsansatz: Das Gesamtvermögen wird in zeitlich definierte Tranchen aufgeteilt, die unterschiedliche Liquiditäts- und Renditeanforderungen erfüllen. Kurzfristige Liquiditätssegmente (null bis fünf Jahre) werden sicherheitsorientiert gehalten; mittelfristige Segmente (fünf bis fünfzehn Jahre) können defensiv wachstumsorientiert ausgerichtet werden; langfristige Segmente (über fünfzehn Jahre) ermöglichen einen höheren Aktienanteil, weil der Planungshorizont ausreichend lang ist, um Marktschwankungen abzufangen.
Für sehr vermögende Kunden kommt zudem der Einsatz von Langlebigkeitsabsicherungen in Betracht – etwa aufgeschobene Leibrenten (englisch: Deferred Income Annuities oder Longevity Insurance), die erst ab einem definierten Alter (z. B. 80 oder 85 Jahre) Zahlungen auslösen. In Deutschland ist dieses Marktsegment noch unterentwickelt, aber regulatorisch grundsätzlich abbildbar. Für Kunden, bei denen das Langlebigkeitsrisiko besonders ausgeprägt ist – etwa bei genetisch bedingter hoher Lebenserwartung oder überdurchschnittlich gesundem Lebensstil – kann eine solche Absicherungskomponente sinnvoll sein, ohne das gesamte Vermögen zu binden.
Praxisimplikationen für die Mandatsführung
Aus den vorstehenden Überlegungen lassen sich für die konkrete Beratungspraxis mehrere operative Schlussfolgerungen ableiten:
Erstens sollte der Planungshorizont in allen Ruhestandskonzeptionen überprüft und auf mindestens 90 Jahre angehoben werden, sofern gesundheitliche Gegebenheiten des Kunden dem nicht entgegenstehen. Für Paarberatungen empfiehlt es sich, die Planungsrechnung für jeden Partner getrennt und dann gemeinsam zu führen – insbesondere um den Longevity Gap zwischen den Geschlechtern und seine finanziellen Konsequenzen sichtbar zu machen.
Zweitens sollte die Nachfolgeplanung eine explizite Pflegekostenreserve einplanen. Eine pauschale Absicherung in Höhe von 200.000 bis 400.000 Euro pro Person gilt in der Fachwelt als Orientierungsgröße, ist aber individuell zu kalibrieren.
Drittens sind laufende Schenkungsstrategien auf ihre Konsistenz mit den biometrischen Annahmen zu überprüfen. Wer die verbleibende Lebenserwartung unterschätzt, verschenkt möglicherweise Freibetragszyklen – wer sie überschätzt, bindet Vermögen länger als nötig.
Viertens bieten die neuen Destatis-Daten einen konkreten Anlass für proaktive Kundengespräche. Die Kommunikation aktueller biometrischer Daten – „Ihre statistische Lebenserwartung liegt heute bei …” – ist ein wirkungsvolles Instrument, um abstrakte Planungsfragen zu konkretisieren und Handlungsbereitschaft zu erzeugen.
Fazit: Biometrische Daten als strategischer Kompass
Die neuen Lebenserwartungsdaten des Statistischen Bundesamts sind kein Hintergrundrauschen. Sie sind aktualisierte Parameter einer Planung, die ohne belastbare biometrische Grundlage nicht seriös betrieben werden kann. Für Berater im Private Banking und in der Nachfolgeplanung bedeutet das: Planungshorizonte verlängern, Entnahmeraten anpassen, Pflegekostenrisiken integrieren, Schenkungszyklen optimieren und die Portfoliostruktur auf einen echten Langfristhorizont ausrichten.
Längeres Leben ist eine gute Nachricht – vorausgesetzt, die finanzielle Architektur hält mit.