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Erbausschlagung

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  • Henning Krischke  
  • 29. April 2023

Erbausschlagung

  • 1 Min. Lesezeit

Eine Erbausschlagung ist die Ablehnung eines Erbes durch einen potenziellen Erben. Wenn eine Person ein Erbe ausschlägt, hat sie keinen Anspruch auf den Nachlass und auch keine Pflicht, Schulden oder Verbindlichkeiten des Erblassers zu übernehmen.

Eine Erbausschlagung kann in verschiedenen Situationen sinnvoll sein, zum Beispiel wenn der Nachlass überschuldet ist und der Erbe nicht in der Lage ist, die Schulden zu begleichen. In diesem Fall kann eine Erbausschlagung dazu beitragen, dass der Erbe nicht mit den Schulden belastet wird.

Eine Erbausschlagung muss innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls beim zuständigen Nachlassgericht erklärt werden. Es ist wichtig, sich vor einer Erbausschlagung gut zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Folgen der Entscheidung richtig einschätzen zu können.

Eine Erbausschlagung hat oft auch Auswirkungen auf die weitere Erbfolge und die Verteilung des Nachlasses. Es ist daher wichtig, alle Optionen sorgfältig abzuwägen und eine umfassende Finanzplanung zu entwickeln, die die Auswirkungen der Entscheidung auf die eigene finanzielle Situation berücksichtigt.

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