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  • Henning Krischke
  • 5. Mai 2025

Steuern, Struktur, Stillstand?

  • 3 Min. Lesezeit
  • IFFUN
Web-Seminar: Koalitionsvertrag am 5. Mai 2025
Steuern, Struktur, Stillstand?

Im Schatten der Unterzeichnung des neuen Koalitionsvertrags diskutierten die Steuerjuristen Peter Zeitschel und Christian Kempges von Grant Thornton in einem knapp einstündigen Webinar die steuerpolitischen Vorhaben der neuen Bundesregierung. Unter dem Titel „Steuern, Struktur, Strategie“ analysierten sie vor über 100 Fachteilnehmenden die geplanten Maßnahmen und zogen ein nüchternes Fazit: viel Rhetorik, wenig Substanz – und erhebliche Unsicherheit für Finanz- und Nachfolgeplanung.

Chronologie und Kernaussagen der Veranstaltung

Punkt 10:30 Uhr eröffnete Peter Zeitschel das Online-Seminar mit einem Hinweis auf die Brisanz der Thematik: Nur fünf Kilometer vom Gasometer entfernt, wo gerade CDU/CSU und SPD ihre Unterschriften setzten, sollten die steuerlichen Auswirkungen des Koalitionsvertrags unter die Lupe genommen werden. Im Fokus standen nicht nur klassische Steuerarten, sondern auch Themen wie Erbschaftsteuer, Betriebsvermögensverschonung und internationale Steuerpolitik.

Kempges übernahm die Analyse der Steuerarten und sprach von einem „kleinen Schritt für die Koalition, einem noch kleineren für die Finanz- und Nachfolgeplanung“. Die angekündigten Entlastungen bei der Einkommensteuer seien unkonkret, die Körperschaftsteuer solle in fünf Stufen bis 2032 sinken – „ein Hoffnungsschimmer in weiter Ferne“, so Kempges. Die geplante Erhöhung des Mindesthebesatzes bei der Gewerbesteuer auf 280 % sei „symbolisch, aber praktisch wirkungslos“.

Ein Schockmoment sei das geleakte Arbeitspapier vor sechs Wochen gewesen: „Da stand die Wiedereinführung der Vermögensteuer, die Abschaffung der Spekulationsfrist und massive Verschärfungen bei der Erbschaftsteuer“, erklärte Zeitschel. Im fertigen Vertrag jedoch: Funkstille. „Das Thema Betriebsvermögensverschonung wurde komplett ausgeklammert. Wahrscheinlich wartet man auf ein Urteil aus Karlsruhe.“

Ein Lichtblick sei die geplante „Genehmigungsfiktion“, also eine automatische Zustimmung, wenn Behörden nicht fristgerecht antworten. Zeitschel: „Wenn das ins Steuerrecht Einzug hält, wäre das revolutionär.“

Hintergrund

Die Veranstaltung fiel zeitlich mit der offiziellen Unterzeichnung des Koalitionsvertrags zusammen. Im Vorfeld hatten durchgesickerte Passagen zu erheblicher Unruhe in der Berater- und Unternehmerlandschaft geführt. Das Webinar sollte Fakten sortieren und Handlungsoptionen aufzeigen – etwa im Hinblick auf mögliche Gesetzesänderungen bei der Erbschaftsteuer oder neue Anforderungen aus der globalen Mindestbesteuerung (Pillar 2).

Ausblick

Die Experten warnten davor, sich auf den Koalitionsvertrag zu verlassen: „Es kann jederzeit nachgeschärft werden – gerade wenn die Haushaltslage kippt.“ Unternehmern wurde geraten, die gegenwärtig großzügigen Regelungen zur Vermögensnachfolge zügig zu nutzen. Auch eine Reform der Grunderwerbsteuer sei bereits in Vorbereitung.

Henning Krischke, Moderator der Veranstaltung, fasste zum Schluss zusammen: „Wir wissen eigentlich nichts – aber immerhin wissen wir, dass jetzt gehandelt werden sollte.“


Infokasten – Die wichtigsten Steuerpläne im Überblick

  • Einkommensteuer: Entlastung für „kleine und mittlere Einkommen“ – ohne konkrete Definition.
  • Körperschaftsteuer: Geplante Senkung um 5 Prozentpunkte bis 2032.
  • Gewerbesteuer: Mindesthebesatz soll auf 280 % steigen.
  • Investitionsbooster: 30 % Sonderabschreibung bis 2027 geplant.
  • Erbschaftsteuer: Keine Änderungen – aber Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht aus.
  • Grunderwerbsteuer: Gesetzesentwurf zur Reform in Vorbereitung.

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