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Erbfall

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  • Henning Krischke
  • 22. September 2024

Erbfall

  • 3 Min. Lesezeit

Der Erbfall bezeichnet den Zeitpunkt, an dem eine Person verstirbt und damit der Übergang ihres Vermögens (Nachlass) auf die Erben erfolgt. Mit dem Erbfall endet die Verfügungsgewalt des Verstorbenen (Erblasser) über sein Vermögen, und die rechtlichen Regelungen des Erbrechts treten in Kraft. Der Erbfall ist der zentrale Moment im Erbrecht, der alle weiteren Schritte zur Verteilung des Nachlasses auslöst.

Wichtige Aspekte des Erbfalls:

  1. Zeitpunkt des Erbfalls:
    • Der Erbfall tritt exakt mit dem Tod der betreffenden Person ein. Ab diesem Moment erbt die oder der Berechtigte, sofern kein Testament oder Erbvertrag etwas anderes vorsieht.
    • Falls es mehrere Erben gibt, entsteht eine Erbengemeinschaft, die den Nachlass gemeinschaftlich verwaltet, bis dieser aufgeteilt wird.
  2. Rechtsfolgen des Erbfalls:
    • Mit dem Erbfall geht das gesamte Vermögen des Erblassers (Aktiva wie Immobilien, Konten, Wertpapiere, aber auch Passiva wie Schulden und Verbindlichkeiten) automatisch auf die Erben über.
    • Die Erben treten damit in die Rechtsposition des Verstorbenen ein, übernehmen aber auch dessen Verpflichtungen (z.B. Schulden). Dies wird als Universalsukzession bezeichnet.
  3. Erbrechtliche Regelungen:
    • Der Nachlass wird entweder nach den Vorgaben eines Testaments, eines Erbvertrags oder nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge verteilt.
    • Hat der Erblasser ein Testament hinterlassen, bestimmt dieses, wer Erbe wird und wie das Vermögen verteilt wird. Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die festlegt, welche Verwandten in welcher Reihenfolge erben.
  4. Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft:
    • Nach dem Erbfall hat jeder Erbe die Möglichkeit, die Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen. Die Annahme erfolgt automatisch, wenn der Erbe nicht ausdrücklich innerhalb einer Frist von sechs Wochen die Erbschaft ausschlägt. Eine Ausschlagung kann sinnvoll sein, wenn der Nachlass überschuldet ist.
    • Mit der Annahme übernimmt der Erbe nicht nur das Vermögen, sondern auch die Verbindlichkeiten des Erblassers.
  5. Pflichtteil:
    • Bestimmte Angehörige (z.B. Kinder, Ehegatten) haben im Erbfall einen Pflichtteilsanspruch, auch wenn sie im Testament nicht berücksichtigt wurden. Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanspruch auf den Nachlass, der in bar ausgezahlt werden muss und die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt.
  6. Nachlassverwaltung:
    • Bei einem komplexen Nachlass oder wenn die Erben die Erbschaft unsicher einschätzen, kann eine Nachlassverwaltung durch einen gerichtlich bestellten Nachlassverwalter sinnvoll sein. Dieser übernimmt die Abwicklung des Nachlasses und sorgt für die ordnungsgemäße Begleichung der Schulden sowie die Verteilung des Vermögens.
  7. Erbschaftsteuer:
    • Im Erbfall wird in der Regel Erbschaftsteuer fällig, abhängig von der Höhe des Nachlasses und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben. Es gibt jedoch Freibeträge, die je nach Beziehung zum Erblasser unterschiedlich hoch sind (z.B. 500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro für Kinder).

Ablauf nach dem Erbfall:

  1. Eröffnung des Testaments: Falls ein Testament existiert, wird dieses durch das zuständige Nachlassgericht eröffnet und die Erben informiert.
  2. Nachlassaufnahme: Der Nachlass wird erfasst, um die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Erblassers zu ermitteln.
  3. Erbausschlagung oder Annahme: Die Erben entscheiden, ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen.
  4. Nachlassverteilung: Nach Klärung aller rechtlichen Fragen erfolgt die Aufteilung des Nachlasses unter den Erben, entweder nach testamentarischen Vorgaben oder nach gesetzlicher Erbfolge.

Rechtliche Grundlage: Die Bestimmungen zum Erbfall und den damit verbundenen rechtlichen Abläufen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert, insbesondere in den §§ 1922 ff. BGB.

Der Erbfall ist somit der Ausgangspunkt für die Regelung des Nachlasses, bei dem alle weiteren Schritte wie die Testamentseröffnung, die Erbverteilung und die steuerlichen Pflichten in Gang gesetzt werden.

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