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  • Henning Krischke
  • 5. Juli 2025

Plötzlich hilflos – und niemand darf entscheiden?

  • 5 Min. Lesezeit
  • Absichern & Vorsorgen,Beraterwissen
Figuren auf einem Holztisch mit verschränkten Armen
Plötzlich hilflos – und niemand darf entscheiden?

Warum Generationenvorsorge weit mehr ist als ein Testament

Ein medizinischer Notfall, ein Verkehrsunfall oder ein plötzlicher Zusammenbruch – die Wendepunkte im Leben kommen oft unerwartet. In diesen Momenten zeigt sich, ob die private Finanz- und Nachfolgeplanung strukturiert und zukunftssicher aufgestellt wurde. Denn ohne wirksame Vorsorgeregelungen kann selbst in stabilen Familienstrukturen ein gefährliches Vakuum entstehen. Gerichtliche Betreuungsverfahren, blockierte Konten und verpasste Fristen sind keine seltene Folge – und eine unnötige Belastung für Angehörige. Vor diesem Hintergrund wird deutlich: Generationenvorsorge beginnt nicht mit dem Erbfall, sondern mit der strukturierten Vorbereitung auf Kontrollverlust.


I. Rechtliche Grundlagen: Wer darf im Ernstfall entscheiden?

Betreuung statt Familie – der Regelfall bei fehlender Vorsorge

Anders als oft angenommen, dürfen Ehepartner oder Kinder ohne entsprechende Vollmachten keine rechtsverbindlichen Entscheidungen treffen – weder medizinisch noch finanziell. Nach § 1896 BGB wird in solchen Fällen eine rechtliche Betreuung eingerichtet, sofern keine wirksame Vorsorgevollmacht vorliegt. Die Bestellung erfolgt durch das Betreuungsgericht, nicht selten mit einem externen Berufsbetreuer.

Form und Inhalt der Vorsorgevollmacht

Eine rechtssichere Vorsorgevollmacht muss schriftlich erteilt sein und klar regeln, welche Bereiche (z. B. Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge, Vertretung gegenüber Behörden) sie abdeckt. Besonders zu beachten: Für Grundstücksgeschäfte (§ 29 GBO), Gesellschaftsanteilsübertragungen (z. B. GmbH-Geschäftsanteile nach § 15 GmbHG) und Bankgeschäfte fordern viele Stellen eine notarielle Beurkundung oder zumindest eine öffentliche Beglaubigung.


II. Streitpotenzial Erbfall: Warum Testamente allein nicht reichen

Die Realität: 17 % der Erbfälle führen zu Streit

Zahlen des Statistischen Bundesamts und familienrechtlicher Studien belegen: Fast jeder fünfte Erbfall endet in juristischen Auseinandersetzungen. Hauptursache sind unklare Testamente, fehlende Teilungsanordnungen und unterschätzte Pflichtteilsansprüche.

Der Klassiker: Steuerfalle Berliner Testament

Bei Ehepaaren beliebt, in der Praxis häufig problematisch – das Berliner Testament. Ohne zusätzliche Klauseln wie Pflichtteilsstrafklauseln oder Wiederverheiratungsklauseln verschenken Erblasser wertvolle Freibeträge in der zweiten Erbfolge. In der Folge drohen erhebliche steuerliche Belastungen für Kinder.

Besondere Risikolage: Patchwork, Unternehmer, nichteheliche Lebensgemeinschaften

Gerade in komplexen Familienkonstellationen oder bei Unternehmensbeteiligungen genügt ein Standardtestament nicht. Hier sind maßgeschneiderte Nachfolgelösungen gefragt, die gesellschaftsrechtliche Bindungen (z. B. Abtretungssperren), Pflichtteilsrisiken und steuerliche Freibeträge optimal berücksichtigen.


III. Der digitale Notfallplan: Zugriff, Struktur und Sicherheit

Warum Papier nicht genügt

Eine perfekte Nachfolgeplanung nützt wenig, wenn Dokumente im Ernstfall unauffindbar oder unzugänglich sind. Laut Umfragen wissen 40 % der Bevollmächtigten im Ernstfall nicht, wo sich Vorsorgeunterlagen befinden – oder sie werden aus Unsicherheit nicht genutzt.

Moderne Lösung: Zentral digital gespeicherter Notfallplan

Digitale Plattformen wie Notfallordner-Apps oder geschützte Cloudsysteme ermöglichen strukturierte Ablage und Echtzeitzugriff für berechtigte Personen. Wichtig: Authentifizierung, Revisionssicherheit, Zugriffsdokumentation und DSGVO-Konformität müssen gewährleistet sein.

Praxisnutzen

Vermeidung von Fristversäumnissen (z. B. Meldung an Lebensversicherung), rechtssicherer Zugriff durch Bevollmächtigte, digitale Vollmachtsweitergabe im Todesfall – das sind nur einige Vorteile digitaler Systeme, die Berater aktiv in die Mandantengespräche integrieren sollten.


IV. Vermögensstrategie mit Weitblick: Nachhaltig leben – nachhaltig vererben

Zielrendite als strategische Planungsgröße

Wer sicherstellen will, dass sein Vermögen im Alter trägt und zugleich vererbt werden kann, muss planvoll vorgehen. Eine einfache Faustformel: Um über 30 Jahre Vermögensverzehr mit Substanzerhalt zu sichern, bedarf es – unter Annahme moderater Inflations- und Steuerbelastung – einer Zielrendite von ca. 5 %. Dies erfordert Kapitalanlagen mit Ertragskraft und kontrollierbarem Risiko.

Familienstrategie statt Einzelnentscheidungen

Die Vermögensstrategie muss so verständlich und robust aufgebaut sein, dass sie auch von weniger finanzaffinen Erben weitergeführt werden kann. Empfehlenswert sind strukturierte Vermögensportfolios mit klaren Cashflow-Prognosen, steueroptimierten Entnahmeplänen und abgestimmter Testamentsvollstreckung.


V. Handlungsempfehlungen für Berater

1. Früher Einstieg in die Vorsorgeberatung

Ein gutes Vorsorgekonzept sollte bereits in der Vermögensaufbauphase verankert werden. Je früher Mandanten das Thema angehen, desto mehr Handlungsspielräume bleiben – rechtlich, steuerlich und familiär.

2. Ganzheitliche Strategie statt Insellösungen

Nur ein abgestimmtes Zusammenspiel aus Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Nachfolgeplanung und Vermögensstrategie schafft die notwendige Klarheit – auch über Generationen hinweg.

3. Dokumentationspflichten beachten

Berater müssen die Dokumentation von Empfehlungen, Vollmachten, Notfallplänen und Mandantenzielen revisionssicher gestalten. Dies ist nicht nur haftungsrelevant, sondern stärkt auch die Compliance im Beratungsgespräch.


Fazit

Plötzliche Schicksalsschläge machen die Fragilität scheinbar stabiler Strukturen deutlich. Finanz- und Nachfolgeplaner sind gefordert, ihre Mandanten nicht nur auf „normale“ Lebensphasen vorzubereiten, sondern auch auf das Unerwartete. Wer hier strukturiert, proaktiv und ganzheitlich agiert, schützt nicht nur Vermögen – er bewahrt auch das Vertrauen und den familiären Frieden.


Anhang A: Handlungsschritte

SchrittMaßnahme
1Erstellung einer notariellen Vorsorgevollmacht
2Patientenverfügung mit medizinischer Beratung erstellen
3Testament rechtssicher formulieren (ggf. notariell)
4Pflichtteilsrechte analysieren und ggf. vertraglich regeln
5Digitale Notfallakte erstellen und zugriffsbereit halten
6Vermögensstrategie mit Zielrendite definieren
7Familiengespräche zur Nachfolge frühzeitig initiieren
8Regelmäßige Prüfung und Aktualisierung der Unterlagen
9Testamentsvollstreckung professionell vorbereiten
10Dokumentation und Zugriffsrechte DSGVO-konform gestalten

Anhang B: Rechtliche Quellen

ThemaQuelle / Fundstelle
Vorsorgevollmacht§ 1896 BGB, § 164 ff. BGB
Patientenverfügung§ 1901a BGB
Betreuung§§ 1896–1908 BGB
Erbfolge§§ 1922–2385 BGB
Berliner Testament§ 2269 BGB
Testamentsvollstreckung§§ 2197–2228 BGB
Grundstücksverfügung§ 29 GBO
GmbH-Anteile§ 15 GmbHG
DokumentationspflichtenWpHG, MiFID II, DSGVO
GenerationenvorsorgeGeschäftsunfähigkeitVorsorgevollmacht

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