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GbR

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  • Henning Krischke
  • 23. März 2023

GbR

  • 2 Min. Lesezeit

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Rechtsform der Personengesellschaft, die von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden kann. Die GbR ist eine flexible und unkomplizierte Rechtsform, die sich insbesondere für kleinere Unternehmen, Freiberufler oder Projektgesellschaften eignet.

Die GbR entsteht durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrags zwischen den Gesellschaftern. Der Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, den Unternehmensgegenstand und weitere Details. Eine Eintragung ins Handelsregister ist nicht erforderlich.

Bei der GbR haften alle Gesellschafter unbeschränkt und persönlich mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Es gibt keine Mindestkapitalanforderungen, jedoch müssen die Gesellschafter einen Beitrag zur Gesellschaft leisten, um sie zu gründen.

Ein Vorteil der GbR ist die flexible Gestaltungsmöglichkeit der Gesellschaftsverträge, da die GbR im Gegensatz zu anderen Rechtsformen nur durch das Gesetz und nicht durch komplexe Regelungen beschränkt wird. Zudem fallen bei der GbR keine hohen Gründungskosten an.

Allerdings sollten sich Gründer und Gesellschafter bewusst sein, dass bei der GbR auch Risiken bestehen, hauptsächlich hinsichtlich der persönlichen Haftung der Gesellschafter. Eine sorgfältige Planung und Beratung durch Experten ist daher empfehlenswert.

Es ist wichtig, bei der Gründung einer GbR eine umfassende rechtliche und steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Vorteile und Risiken dieser Rechtsform abzuwägen und eine erfolgreiche Gründung und Führung der Gesellschaft zu gewährleisten.

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