Die Gütergemeinschaft ist ein Ehegüterstand, bei dem die Vermögen beider Ehepartner im Wesentlichen in eine gemeinschaftliche Masse überführt werden. Die Ehepartner werden dadurch zu gemeinsamen Eigentümern aller Vermögenswerte, die sie vor und während der Ehe besitzen. Im Fall einer Scheidung oder des Todes eines Ehepartners wird das gemeinsame Vermögen hälftig zwischen den Ehegatten aufgeteilt.
Im Gegensatz zur Zugewinngemeinschaft gibt es bei der Gütergemeinschaft keine Trennung von privatem und gemeinschaftlichem Vermögen. Alle Vermögenswerte beider Ehepartner werden zu einem Gesamtvermögen zusammengeführt und sind somit gemeinschaftliches Eigentum beider Ehepartner. Dabei können auch Schulden, die ein Ehepartner in die Ehe einbringt, von beiden Ehepartnern getragen werden.
In der privaten Finanzplanung kann die Wahl der Gütergemeinschaft eine sinnvolle Option sein, wenn beide Ehegatten das Ziel haben, gemeinsam Vermögen aufzubauen und zu verwalten. Die gemeinschaftliche Verwaltung des Vermögens kann hierbei eine Vereinfachung im Alltag bedeuten. Allerdings sollten auch die Nachteile, wie die Einschränkung der Verfügungsbefugnis über das Vermögen, bedacht werden. In der Regel wird daher empfohlen, eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um den passenden Ehegüterstand für die jeweilige Situation zu wählen.