OLG steht für „Oberlandesgericht“. Es handelt sich um ein Gericht in Deutschland, das zwischen den Amtsgerichten und dem Bundesgerichtshof (BGH) liegt. Jedes Bundesland hat ein oder mehrere Oberlandesgerichte, je nach Größe und Bevölkerungszahl.
Die Oberlandesgerichte sind in der Gerichtsbarkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit angesiedelt und haben eine übergeordnete Funktion. Sie sind für Berufungen gegen Entscheidungen der Amtsgerichte zuständig und entscheiden über Rechtsmittel gegen Urteile und Beschlüsse dieser unteren Gerichte. Die Entscheidungen der Oberlandesgerichte können in der Regel nur vom Bundesgerichtshof angefochten werden.
Weiterhin haben die Oberlandesgerichte auch eine besondere Zuständigkeit in bestimmten Rechtsgebieten, wie zum Beispiel in Familiensachen, in Handelssachen, im Bereich des Kartellrechts und bei Staatsschutzdelikten.
Die Zuständigkeit der Oberlandesgerichte variiert je nach Bundesland und kann durch Gesetzgebung und Rechtsprechung geändert werden. Die Gerichte sind in der Regel in Zivilsenate und Strafsenate unterteilt, die sich mit den entsprechenden Rechtsgebieten befassen.
Die Entscheidungen der Oberlandesgerichte sind für die Auslegung und Anwendung des Rechts von großer Bedeutung und können maßgeblichen Einfluss auf die Rechtsprechung in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen haben.