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Patientenverfügung

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  • Henning Krischke
  • 18. Mai 2023

Patientenverfügung

  • 2 Min. Lesezeit

Eine Patientenverfügung ist ein rechtliches Dokument, das es einer Person ermöglicht, im Voraus ihre medizinischen Behandlungswünsche festzulegen, falls sie in der Zukunft nicht mehr in der Lage sein sollte, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Sie dient dazu, die Selbstbestimmung und Autonomie des Patienten zu wahren und sicherzustellen, dass medizinische Entscheidungen im Einklang mit den persönlichen Vorstellungen und Wünschen getroffen werden.

In einer Patientenverfügung kann die Person ihre Präferenzen in Bezug auf medizinische Maßnahmen wie lebenserhaltende Maßnahmen, Reanimation, künstliche Beatmung, Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, Schmerzbehandlung und Organspende festlegen. Die Patientenverfügung kann auch Anweisungen enthalten, wie mit bestimmten medizinischen Situationen oder Diagnosen umgegangen werden soll.

Es ist wichtig, dass eine Patientenverfügung klar und eindeutig formuliert wird, um Missverständnisse oder Interpretationsprobleme zu vermeiden. Es sollte in schriftlicher Form erstellt und von einer vertrauenswürdigen Person, wie einem Rechtsanwalt oder Notar, bezeugt oder beglaubigt werden.

Eine Patientenverfügung tritt nur in Kraft, wenn die Person nicht mehr in der Lage ist, ihre eigenen medizinischen Entscheidungen zu treffen, beispielsweise aufgrund von Bewusstlosigkeit, Demenz oder schwerer Krankheit. Ärzte und medizinisches Personal sind verpflichtet, die in der Patientenverfügung festgelegten Wünsche zu respektieren, sofern diese rechtsverbindlich und relevant für die aktuelle medizinische Situation sind.

Es ist ratsam, die Patientenverfügung regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren, insbesondere bei Veränderungen der persönlichen Umstände oder medizinischen Präferenzen. Es ist auch wichtig, engste Vertrauenspersonen, wie Familie und Ärzte, über das Vorhandensein und den Inhalt der Patientenverfügung zu informieren.

Die Erstellung einer Patientenverfügung kann Teil einer umfassenden Vorsorgeplanung sein, die auch die Erstellung einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung umfassen kann. Es wird empfohlen, sich von einem Rechtsanwalt oder Fachexperten im Gesundheitsrecht beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Patientenverfügung den geltenden rechtlichen Anforderungen entspricht und die individuellen Bedürfnisse und Wünsche angemessen berücksichtigt werden.

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