Rentenbeiträge sind Beiträge, die von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Selbstständigen in das Rentenversicherungssystem eingezahlt werden. Die Rentenbeiträge dienen dazu, ein umlagefinanziertes Rentensystem zu finanzieren, bei dem die Renten der aktuellen Rentner aus den Beiträgen der aktuellen Arbeitnehmer finanziert werden.
Die Höhe der Rentenbeiträge richtet sich nach dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers oder Selbstständigen und beträgt derzeit 18,6 Prozent des Bruttoeinkommens (Stand: 2023). Arbeitnehmer zahlen die Hälfte der Rentenbeiträge, während Arbeitgeber die andere Hälfte übernehmen.
Selbstständige müssen ihre Rentenbeiträge selbst tragen und können diese als Betriebsausgaben steuerlich absetzen.
Die Rentenbeiträge werden automatisch von den Arbeitgebern oder von den Selbstständigen an die Rentenversicherung abgeführt. Die Rentenbeiträge werden dann im Rentenversicherungskonto des Arbeitnehmers oder Selbstständigen verbucht und dienen zur Berechnung der späteren Rentenhöhe.
Es ist wichtig, sich frühzeitig mit der Altersvorsorge und der Rentenversicherung auseinanderzusetzen, um im Alter finanziell abgesichert zu sein. Hierzu gehören auch die frühzeitige Planung und Absicherung von eventuellen Erwerbsminderungen oder Arbeitsunfähigkeit.