Die Steuerstundung bezeichnet die zeitliche Verschiebung der Steuerzahlung durch gesetzliche Regelungen oder gezielte steuerliche Gestaltungen. Anstatt Steuern sofort abzuführen, wird deren Fälligkeit hinausgezögert, um Liquidität zu erhalten und finanzielle Spielräume zu schaffen. Diese Praxis wird sowohl im Einkommensteuer- als auch im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht genutzt.
Rechtlich ist die Steuerstundung in verschiedenen Gesetzen geregelt, unter anderem im Einkommensteuergesetz (EStG) sowie im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). § 28 ErbStG sieht insbesondere eine Stundungsmöglichkeit für die Erbschaftsteuer vor, wenn ein Betrieb im Nachlass enthalten ist. Zudem ermöglicht die Besteuerung von stillen Reserven oder Veräußerungsgewinnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Stundung, insbesondere wenn diese Gewinne in steuerlich begünstigte Anlagen reinvestiert werden.
In der Praxis umfasst eine Steuerstundung verschiedene Mechanismen, darunter die aufgeschobene Besteuerung von Kapitalerträgen innerhalb einer fondsgebundenen Lebensversicherung, die Tilgung von Steuerverbindlichkeiten aus künftigen Erträgen eines Unternehmens oder die schrittweise Auflösung steuerpflichtiger Rückstellungen. Auch die Nutzung eines Nießbrauchsrechts kann dazu führen, dass Steuerpflichten erst bei einem bestimmten Ereignis, etwa dem Tod des Nießbrauchers, ausgelöst werden.
Für Finanz- und Nachfolgeplaner ist die Steuerstundung ein essenzielles Werkzeug, um Vermögenswerte effizient zu übertragen und eine unnötige Liquiditätsbelastung der Erben zu vermeiden. Sie spielt vornehmlich bei der Unternehmensnachfolge eine Rolle, wenn Erben den Fortbestand eines Unternehmens sichern müssen, ohne sofort hohe Steuerverbindlichkeiten begleichen zu müssen.
Die Konsequenzen einer Steuerstundung hängen stark von der jeweiligen Regelung ab. Während eine Stundung Liquidität schaffen kann, führt sie langfristig dennoch zur Steuerpflicht, oft zu einem späteren, strategisch günstigeren Zeitpunkt. Es ist daher entscheidend, frühzeitig Alternativen wie eine Ratenzahlung oder die gezielte Nutzung von Freibeträgen zu prüfen.
Praxisbeispiel:
Ein Unternehmer plant die Übertragung seines Unternehmens auf seine Tochter. Da das Unternehmen einen hohen Wert hat, würde unmittelbar eine erhebliche Erbschaftsteuerbelastung anfallen. Durch die Beantragung einer Steuerstundung gemäß § 28 ErbStG kann die Tochter die Steuer erst nach zehn Jahren begleichen und aus den laufenden Erträgen des Unternehmens finanzieren, ohne auf Fremdkapital zurückgreifen zu müssen.