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  • Henning Krischke
  • 15. September 2026

Mehr Kinder, mehr Nachfolgechancen?

  • 13 Min. Lesezeit
  • Beraterwissen,Erben & Vererben
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Mehr Kinder, mehr Nachfolgechancen?

Was der Kinderanteil von 12,9 Prozent für Private Banking und Nachfolgeplanung bedeutet

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Der Anteil der unter 14-Jährigen in Deutschland ist binnen zehn Jahren leicht gestiegen. Für Finanz- und Nachfolgeplaner ist das eine gute Nachricht – aber keine demografische Entwarnung. Denn gleichzeitig altert die Gesellschaft weiter, die Geburtenzahlen sinken und Familienstrukturen werden vielfältiger.

Deutschland hatte Ende 2025 rund 10,8 Millionen Kinder unter 14 Jahren. Das entsprach 12,9 Prozent der Bevölkerung. Zehn Jahre zuvor waren es 10,1 Millionen Kinder beziehungsweise 12,3 Prozent.[26]

Auf den ersten Blick klingt das nach einer positiven Trendwende. Die Zahl der Kinder ist gestiegen, ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung ebenfalls. Doch der langfristige Vergleich zeigt ein anderes Bild: 1975 waren noch 19,6 Prozent der Bevölkerung jünger als 14 Jahre, 1995 waren es 15,1 Prozent.[26]

Für die Beratung vermögender Familien bedeutet das: Der Kinderanteil stabilisiert sich zwar leicht, aber Deutschland bleibt eine alternde Gesellschaft. Die zentrale Frage lautet deshalb nicht, ob es wieder mehr Kinder gibt. Entscheidend ist vielmehr, wie Familien ihr Vermögen über längere Zeiträume auf die nächste Generation übertragen können – und wie sich diese Generation auf die Aufgabe vorbereitet.

Ein kleines Plus ist keine demografische Wende

Die Zahl von 10,8 Millionen Kindern beschreibt zunächst nur eine Altersgruppe zu einem bestimmten Stichtag. Sie sagt wenig darüber aus, wie viele Kinder in einer konkreten Unternehmer- oder Vermögensfamilie leben, ob sie als Nachfolger infrage kommen oder welche Vermögenswerte später übertragen werden sollen.

Für die Beratungspraxis sind mindestens vier Ebenen zu unterscheiden.

Erstens: die gesamtgesellschaftliche Entwicklung. Sie zeigt, wie sich die Altersstruktur Deutschlands verändert.

Zweitens: die familiäre Struktur. Hier geht es um Kinder, Geschwister, Patchwork-Konstellationen, Ehepartner, nichteheliche Lebensgemeinschaften und mögliche weitere Erben.

Drittens: die wirtschaftliche Perspektive. Ein Kind kann rechtlich Erbe sein, ohne fachlich oder persönlich für eine Unternehmensnachfolge geeignet zu sein.

Viertens: die zeitliche Dimension. Zwischen der ersten Überlegung zur Nachfolge und dem tatsächlichen Vermögensübergang können zehn, zwanzig oder mehr Jahre liegen.

Gerade diese zeitliche Dimension wird in der Praxis häufig unterschätzt. Eltern, die heute Anfang 60 oder 70 sind, haben möglicherweise Kinder im Alter zwischen 25 und 40 Jahren. Die Kinder stehen dann selbst mitten im Berufsleben, bauen Vermögen auf, finanzieren eine Immobilie oder kümmern sich um die nächste Generation. Eine Nachfolgeentscheidung betrifft deshalb nicht nur die Beziehung zwischen Eltern und Kindern. Sie wirkt auf mehrere Generationen gleichzeitig.

Der Blick auf die Altersgruppen muss weiter werden

Der Anteil der unter 14-Jährigen ist für die langfristige Betrachtung zwar relevant. Für die Nachfolgeplanung reicht er jedoch nicht aus. Viele Vermögensübertragungen erfolgen erst, wenn die Kinder bereits erwachsen sind. Dann spielen die Altersgruppen der 20- bis 40-Jährigen, die berufliche Situation, die eigene Familiengründung und die finanzielle Selbstständigkeit eine größere Rolle.

Gleichzeitig wächst die ältere Bevölkerung deutlich. Die Zahl der Menschen ab 65 Jahren stieg in Deutschland von rund 12 Millionen im Jahr 1991 auf rund 19,3 Millionen im Jahr 2025. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung lag 2025 bei 23 Prozent.[19]

Diese Entwicklung führt zu einem wachsenden Beratungsbedarf. Vermögen wird künftig in größerem Umfang von älteren auf jüngere Generationen übertragen. Zugleich müssen die Übergeber länger mit dem eigenen Vermögen wirtschaften. Eine frühe Schenkung kann steuerlich und familiär sinnvoll sein, darf aber die Liquidität und die Lebensqualität der älteren Generation nicht gefährden.

Die Nachfolgeplanung wird damit zu einer Balance zwischen drei Zielen:

  1. Versorgung der übergebenden Generation,
  2. gerechte und steuerlich tragfähige Übertragung,
  3. wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der nächsten Generation.

Kinderreichtum, Einzelkinder und Patchwork: Die Familie wird komplexer

Auch die Zahl der Kinder allein beschreibt die familiäre Situation nur unvollständig. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lebte 2024 gut jedes vierte Kind in einer kinderreichen Familie. Als kinderreich gilt dabei eine Familie mit mindestens drei Kindern im gemeinsamen Haushalt. Rund 18 Prozent der Kinder lebten mit zwei Geschwistern zusammen.[47]

Für die Nachfolgeplanung bedeutet das: Die Zahl der Kinder beeinflusst nicht nur die Verteilung des Vermögens. Sie verändert auch die Wahrscheinlichkeit, dass unterschiedliche Interessen, Bildungswege und Lebensentwürfe aufeinandertreffen.

Ein Kind kann das Familienunternehmen übernehmen wollen, ein anderes möchte eine wissenschaftliche Laufbahn einschlagen, ein drittes lebt dauerhaft im Ausland. Ein Kind benötigt möglicherweise eine größere finanzielle Unterstützung beim Aufbau der eigenen Existenz, während ein anderes bereits über erhebliches eigenes Vermögen verfügt.

Praxisbeispiel 1: Drei Kinder, drei Lebensentwürfe

Eine Unternehmerin besitzt ein mittelständisches Produktionsunternehmen, mehrere vermietete Immobilien und ein Wertpapierdepot. Sie hat drei erwachsene Kinder:

  • Die älteste Tochter arbeitet seit Jahren im Unternehmen und soll die operative Verantwortung übernehmen.
  • Der Sohn ist Arzt und hat kein Interesse an einer unternehmerischen Tätigkeit.
  • Die jüngste Tochter lebt im Ausland und möchte dort bleiben.

Eine gleichmäßige Aufteilung aller Vermögenswerte wäre in diesem Fall nicht automatisch gerecht. Würde jedes Kind ein Drittel der Unternehmensanteile erhalten, könnte ein späterer Konflikt über die Geschäftsführung entstehen. Zugleich müsste der Wert der Unternehmensbeteiligung gegenüber den übrigen Vermögenswerten ausgeglichen werden.

Die Beratung muss deshalb mehrere Fragen verbinden:

  • Welche Vermögenswerte sind teilbar?
  • Welche Beteiligung braucht die operative Nachfolgerin?
  • Wie können die Geschwister wirtschaftlich angemessen berücksichtigt werden?
  • Wie lässt sich verhindern, dass die Unternehmensnachfolgerin zur Finanzierung von Pflichtteils- oder Ausgleichsansprüchen das Unternehmen belasten muss?
  • Welche Regelungen gelten beim Tod des übergebenden Elternteils und welche bei einer vorweggenommenen Übertragung?

Eine solche Planung ist keine reine Steueroptimierung. Sie ist vor allem Konfliktprävention.

Kinder sind nicht automatisch Nachfolger

In Unternehmerfamilien wird die Übergabe an ein Kind häufig als selbstverständlich betrachtet. Das kann ein Fehler sein. Eigentum, Geschäftsführung und wirtschaftliche Beteiligung müssen nicht zwingend in einer Hand liegen.

Mögliche Modelle sind:

  • Übertragung der Geschäftsführung bei zunächst verbleibender Beteiligung der Eltern,
  • Übertragung von Stimmrechten und Kapitalanteilen zu unterschiedlichen Zeitpunkten,
  • Einsetzung eines familienfremden Geschäftsführers,
  • Beteiligung mehrerer Kinder ohne operative Führungsverantwortung,
  • Verkauf des Unternehmens und spätere Verteilung des Verkaufserlöses,
  • Übergang in eine Stiftung oder eine andere langfristige Eigentümerstruktur.

Der wichtigste Schritt besteht darin, die persönliche Eignung und die Bereitschaft der Kinder offen zu prüfen. Die Statistik kann zeigen, wie viele Kinder in Deutschland leben. Sie kann aber nicht beantworten, ob ein konkretes Kind Unternehmer werden möchte.

Sinkende Geburtenzahlen verschärfen den Generationenwechsel

Der leicht gestiegene Kinderanteil darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Zahl der Geburten weiterhin unter früheren Niveaus liegt. 2025 wurden in Deutschland 654.241 Kinder geboren. Das waren 3,4 Prozent weniger als 2024 und der niedrigste Wert seit 1946. Die zusammengefasste Geburtenziffer sank 2025 auf 1,32 Kinder je Frau, nach 1,35 im Jahr 2024.[21][24]

Für die Nachfolgeplanung sind diese Zahlen nicht deshalb relevant, weil sie eine konkrete Familie unmittelbar abbilden. Sie zeigen vielmehr den strukturellen Rahmen: Die nachrückenden Generationen sind zahlenmäßig kleiner. Das kann die Übertragung von Vermögen vereinfachen, wenn weniger Erben vorhanden sind. Es kann sie aber auch komplizierter machen, wenn größere Vermögenswerte auf wenige Personen konzentriert werden.

Ein Einzelkind erbt möglicherweise ein umfangreiches Immobilien- oder Unternehmensvermögen. Damit steigt die Verantwortung, aber auch das Risiko einer Überforderung. Bei mehreren Kindern verteilt sich das Vermögen breiter, während die Gefahr von Interessenkonflikten wächst.

Praxisbeispiel 2: Das Einzelkind und das Familienunternehmen

Ein Ehepaar besitzt ein Unternehmen mit einem hohen Wert, aber vergleichsweise geringer Liquidität. Die einzige Tochter arbeitet zwar im Betrieb, verfügt aber noch nicht über ausreichende Erfahrung in der Unternehmensführung.

Eine vollständige Übertragung auf einen Schlag könnte die Tochter fachlich und finanziell überfordern. Eine schrittweise Lösung kann sinnvoller sein:

  • zunächst Beteiligung ohne vollständige operative Verantwortung,
  • klar definierte Übergangsphase,
  • verbindliche Regelungen für Krankheit und Tod,
  • externe Unterstützung durch Beirat oder Management,
  • ausreichende private Liquidität der Eltern,
  • Festlegung, wie mit späteren Wertsteigerungen umgegangen wird.

Je konzentrierter Vermögen auf eine Person übergeht, desto wichtiger werden Governance, Liquiditätsplanung und persönliche Vorbereitung.

Regionale Unterschiede verändern den Beratungsbedarf

Der Kinderanteil unterscheidet sich deutlich nach Bundesländern. 2025 lag er in Baden-Württemberg und Bremen mit jeweils 13,4 Prozent am höchsten. Hamburg und Bayern folgten mit jeweils 13,2 Prozent. Die niedrigsten Anteile verzeichneten Sachsen-Anhalt mit 11,2 Prozent sowie Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen mit jeweils 11,3 Prozent.[26]

Solche Unterschiede können für die regionale Beratung relevant sein. Sie beeinflussen zwar nicht automatisch die Vermögensstruktur einzelner Mandanten, geben aber Hinweise auf unterschiedliche regionale Rahmenbedingungen:

  • Verfügbarkeit potenzieller Nachfolger,
  • Abwanderung jüngerer Generationen,
  • Unternehmensnachfolge im ländlichen Raum,
  • Immobiliennachfrage,
  • regionale Arbeitsmärkte,
  • Nähe der Familienmitglieder zueinander.

In einer Unternehmerfamilie mit Sitz in Thüringen kann die Nachfolgefrage anders aussehen als in einer Familie mit mehreren Standorten in Baden-Württemberg oder Bayern. Das gilt insbesondere dann, wenn die Kinder für Ausbildung und Beruf in andere Regionen gezogen sind.

Praxisbeispiel 3: Die Nachfolge im ländlichen Raum

Ein Handwerksbetrieb befindet sich in einer strukturschwächeren Region. Der Sohn lebt inzwischen in einer Großstadt und arbeitet dort in einem Konzern. Die Tochter ist in der Region geblieben, möchte aber nicht selbst führen.

Hier kann eine klassische Übergabe an ein Kind scheitern, obwohl grundsätzlich Nachkommen vorhanden sind. Der Beratungsprozess muss deshalb Alternativen einbeziehen:

  • Verkauf an einen Mitarbeiter,
  • Beteiligung eines externen Nachfolgers,
  • Übertragung einzelner Betriebsteile,
  • Verpachtung oder Verkauf der Immobilie,
  • Kombination aus Unternehmensverkauf und familiärer Vermögensübertragung.

Die demografische Betrachtung hilft dabei, unrealistische Annahmen früh zu erkennen. Sie ersetzt jedoch nicht das persönliche Gespräch mit den potenziellen Nachfolgern.

Rechtliche und steuerliche Grundlagen bleiben individuell

Für Kinder gelten im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht grundsätzlich hohe persönliche Freibeträge. Nach § 16 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz beträgt der Freibetrag für Kinder 400.000 Euro. Für Ehegatten und Lebenspartner sieht die Vorschrift einen Freibetrag von 500.000 Euro vor.[32]

Die Freibeträge können bei Schenkungen grundsätzlich nach Ablauf von zehn Jahren erneut genutzt werden. Daraus kann sich ein langfristiger Übertragungsplan entwickeln. Die konkrete steuerliche Wirkung hängt jedoch unter anderem vom Wert und der Art des Vermögens, früheren Zuwendungen, der Eigentümerstruktur und dem Verhältnis der Beteiligten ab. Eine pauschale Empfehlung ist daher nicht möglich.

Neben dem Steuerrecht ist das Pflichtteilsrecht zu beachten. Wird ein Abkömmling durch eine Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen, besteht grundsätzlich ein Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.[37]

Das ist insbesondere bei Unternehmensübertragungen wichtig. Wer ein Unternehmen oder größere Immobilienwerte frühzeitig auf ein Kind überträgt, sollte dokumentieren, wie diese Zuwendung bei späteren Ausgleichs- oder Pflichtteilsfragen behandelt werden soll. Unklare Formulierungen können Jahre später zu erheblichen Konflikten führen.

Praxisbeispiel 4: Schenkung mit Wohnrecht und Ausgleichsregelung

Ein Vater überträgt ein vermietetes Mehrfamilienhaus bereits zu Lebzeiten auf seinen Sohn. Der Vater möchte die Mieteinnahmen teilweise behalten und weiterhin Einfluss auf wichtige Entscheidungen nehmen. Die Tochter soll später aus anderem Vermögen ausgeglichen werden.

In diesem Fall müssen mehrere Punkte sauber geregelt werden:

  • Nießbrauch oder Wohnrecht,
  • Tragung von Instandhaltungs- und Finanzierungskosten,
  • Anrechnung der Schenkung auf den Erbteil,
  • Ausgleichung unter mehreren Kindern,
  • Verfügungsbeschränkungen,
  • Rückforderungsrechte,
  • Behandlung bei Insolvenz, Scheidung oder Vorversterben des Beschenkten.

Eine Schenkung ist deshalb nie nur eine Übertragung von Eigentum. Sie ist ein Vertrag zwischen Generationen mit langfristigen wirtschaftlichen und emotionalen Folgen.

Was Berater jetzt aus der Statistik ableiten können

Die Destatis-Zahlen sind für die Beratung vor allem ein Anlass, die Generationenperspektive zu schärfen. Aus dem leichten Anstieg des Kinderanteils folgt keine allgemeine Empfehlung für Schenkungen oder Testamente. Es folgt aber die Notwendigkeit, demografische Entwicklungen mit einer systematischen Familienanalyse zu verbinden.

1. Die Familienstruktur vollständig erfassen

In der Mandatsaufnahme sollten nicht nur Ehepartner und Kinder erfasst werden. Relevant sind auch:

  • Stief- und Pflegekinder,
  • frühere Ehen,
  • nichteheliche Kinder,
  • minderjährige Enkel,
  • behinderte oder dauerhaft unterstützungsbedürftige Angehörige,
  • im Ausland lebende Familienmitglieder,
  • bereits erfolgte Schenkungen.

2. Vermögen und Nachfolgefähigkeit getrennt betrachten

Ein Kind kann wirtschaftlich begünstigt werden, ohne für die Unternehmensführung geeignet zu sein. Deshalb müssen Kapitalnachfolge, Führungsnachfolge und Familienausgleich getrennt analysiert werden.

3. Frühzeitig mit den Kindern sprechen

Die Nachfolgeplanung sollte nicht erst beginnen, wenn die Eltern das Rentenalter erreichen. Gerade bei Unternehmen, Immobilienportfolios und größeren Beteiligungen braucht die nächste Generation Zeit, um Verantwortung zu übernehmen.

4. Liquidität der übergebenden Generation sichern

Eine vorweggenommene Schenkung kann steuerlich attraktiv sein. Sie darf aber nicht dazu führen, dass der Schenker später auf Unterstützung angewiesen ist oder Vermögenswerte zurückfordern muss.

5. Regionale und internationale Lebensrealitäten berücksichtigen

Kinder leben häufig nicht mehr am Ort des Familienunternehmens. Bei Auslandsbezug können zusätzlich Fragen des internationalen Steuerrechts, des Erbrechts und der Verwaltung entstehen.

Fazit: Die Statistik öffnet den Blick, ersetzt aber kein Familiengespräch

10,8 Millionen Kinder unter 14 Jahren und ein Kinderanteil von 12,9 Prozent zeigen, dass die jüngste Generation in Deutschland zahlenmäßig leicht gewachsen ist. Gleichzeitig bleibt der langfristige Trend von Alterung und niedriger Geburtenzahl bestehen.[26][19][21]

Für Private Banking und Nachfolgeplanung liegt die Bedeutung daher nicht in einer vermeintlichen demografischen Wende. Sie liegt in der wachsenden Notwendigkeit, Vermögensübertragungen über mehrere Generationen zu planen.

Eine gute Nachfolgestrategie fragt nicht nur:

„Wer soll erben?“

Sie fragt auch:

  • Wer kann Verantwortung übernehmen?
  • Wer braucht welchen Ausgleich?
  • Welche Vermögenswerte sind teilbar?
  • Wie lange muss der Übergeber finanziell abgesichert bleiben?
  • Welche Konflikte können entstehen?
  • Welche Entscheidungen müssen heute dokumentiert werden?

Der leicht gestiegene Kinderanteil ist damit vor allem ein Hinweis auf die Zukunft: Es gibt eine nächste Generation. Aber ob sie Vermögen bewahren, ein Unternehmen weiterführen oder neue Wege einschlagen kann, hängt nicht von ihrer bloßen Zahl ab. Entscheidend sind Vorbereitung, Kommunikation und eine rechtlich wie wirtschaftlich belastbare Struktur.


Handlungsschritte für die Beratungspraxis

SchrittBeratungsfrage
1Wie ist die vollständige Familien- und Erbenstruktur?
2Welche Kinder sind fachlich und persönlich für eine Unternehmensnachfolge geeignet?
3Welche Vermögenswerte sollen frühzeitig übertragen werden?
4Wie bleibt die Versorgung der übergebenden Generation gesichert?
5Welche Ausgleichs- und Pflichtteilsfragen entstehen?
6Welche Regelungen müssen notariell oder testamentarisch umgesetzt werden?
7Wann wird der Plan überprüft und an veränderte Lebenssituationen angepasst?

Rechtliche Grundlagen und Quellen

  • Statistisches Bundesamt, „Weltkindertag: 12,9 % der Bevölkerung in Deutschland waren Ende 2025 unter 14 Jahre alt“, Zahl der Woche Nr. 38 vom 15. September 2026.[26]
  • Statistisches Bundesamt, Daten zur Geburtenentwicklung 2025 und zur zusammengefassten Geburtenziffer.[21][24]
  • Statistisches Bundesamt, Daten zur Entwicklung der Bevölkerung ab 65 Jahren.[19]
  • Statistisches Bundesamt, Haushalte und Familien in Deutschland, Mikrozensus 2024.[49]
  • § 16 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz – persönliche Freibeträge.[32]
  • § 2303 Bürgerliches Gesetzbuch – Pflichtteil.[37]
  • Bundesministerium der Finanzen, Informationen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer.[42]

Hinweis: Die rechtlichen und steuerlichen Ausführungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung durch Rechtsanwälte, Steuerberater oder Notare. Stand der Recherche: 15. September 2026.

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