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Super-Vermächtnis

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  • Henning Krischke  
  • 11. März 2023

Super-Vermächtnis

  • 2 Min. Lesezeit

Das Supervermächtnis ist eine Möglichkeit, die steuerlichen Nachteile eines Berliner Testaments zu korrigieren. Es handelt sich dabei um ein Zweckvermächtnis, das den überlebenden Ehegatten dazu ermächtigt, Vermächtnisse, die beim ersten Erbfall fällig werden, an die als Schlusserben eingesetzten Kinder zu erfüllen.

Mithilfe dieser Vermächtnisse können die steuerlichen Nachteile, die den Kindern sonst nach dem erstversterbenden Erblasser entstehen würden, korrigiert werden. Das Vermächtnis der Kinder wird erbschaftsteuerlich dem Erstverstorbenen zugerechnet und die Freibeträge der Kinder damit angesprochen.

Ein Supervermächtnis ist Bestandteil eines Berliner Testaments und sollte im gemeinschaftlichen Testament festgehalten werden. Es ist wichtig, den genauen Zweck des Vermächtnisses festzulegen und den Kreis derjenigen Personen, die Vermächtnisnehmer sein sollen, zu definieren.

Der Zeitpunkt der Erfüllung kann vom überlebenden Ehegatten weitgehend frei bestimmt werden. Das Supervermächtnis wird erbrechtlich und steuerrechtlich anerkannt. Vorgaben macht das Steuerrecht allerdings in zeitlicher Hinsicht: Die Zeit, die dem Längerlebenden nach dem Tod des Erblassers zur Ausübung des Bestimmungsrechts zur Verfügung steht, liegt in seiner eigenen statistischen Lebenserwartung zum Zeitpunkt des Todes des Erstverstorbenen.

Das Supervermächtnis kann insbesondere in strukturstarken Regionen mit hohen Nachlasswerten zu gigantischen steuerlichen Effekten führen und eine vollständige Vermeidung der Erbschaftsteuer ermöglichen.

 

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