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Testamentsanfechtung

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  • Henning Krischke  
  • 22. Februar 2025

Testamentsanfechtung

  • 2 Min. Lesezeit

Die Testamentsanfechtung ist ein rechtlicher Schritt, mit dem die Gültigkeit eines Testaments in Frage gestellt werden kann. Dies geschieht in der Regel durch einen Erben oder eine andere betroffene Person, die sich durch das Testament benachteiligt sieht. Eine erfolgreiche Anfechtung kann dazu führen, dass das Testament ganz oder teilweise unwirksam wird und stattdessen eine ältere Version oder die gesetzliche Erbfolge greift.

Rechtlich ist die Anfechtung eines Testaments in den §§ 2078 ff. BGB geregelt. Sie kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, etwa wenn der Erblasser zum Zeitpunkt der Testamentserstellung testierunfähig war, wenn er durch Täuschung oder Drohung zur Errichtung des Testaments bewegt wurde oder wenn es formelle Fehler enthält. Eine Anfechtung muss innerhalb einer bestimmten Frist nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes erfolgen und erfordert eine Begründung sowie gegebenenfalls Beweismittel.

Für Finanz- und Nachfolgeplaner ist die Testamentsanfechtung ein zentraler Aspekt der Nachlassplanung, da sie zu erheblichen Verzögerungen in der Erbabwicklung führen kann. Wenn ein Testament angefochten wird, kann dies dazu führen, dass das Erbe über Jahre hinweg blockiert wird, insbesondere wenn es um Unternehmensanteile oder größere Vermögenswerte geht. Eine sorgfältige Dokumentation der Testierfähigkeit und der Umstände der Testamentserrichtung kann dazu beitragen, spätere Anfechtungen zu verhindern.

Ein typisches Beispiel: Ein Unternehmer setzt in seinem Testament einen seiner drei Söhne als Alleinerben ein und enterbt die anderen beiden. Nach seinem Tod fechten die enterbten Söhne das Testament an, da sie behaupten, ihr Vater sei aufgrund einer Demenzerkrankung nicht mehr testierfähig gewesen. Der Fall landet vor Gericht, und das Unternehmen bleibt während des Verfahrens in einer unsicheren Position. Eine rechtzeitige medizinische Dokumentation der Testierfähigkeit oder notarielle Begleitung hätte hier Klarheit schaffen können.

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