Die Anzahl der steuerpflichtigen Rentner steigt kontinuierlich an. Gleichzeitig wissen viele nicht, dass sie weit über die üblichen Pauschalen hinaus diverse Kosten steuerlich geltend machen können. Als Finanz- und Nachfolgeplaner haben Sie die Möglichkeit, Ihre Mandanten gezielt auf diese steuerlichen Potenziale hinzuweisen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht relevanter Positionen und Hinweise zur praktischen Umsetzung.
1. Werbungskosten Neben der Pauschale von 102 Euro pro Jahr können Rentner Gewerkschafts- und Mitgliedsbeiträge, sowie Kosten für Gerichts- und Anwaltsverfahren geltend machen, sofern diese im Zusammenhang mit früherer beruflicher Tätigkeit stehen.
2. Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge zur gesetzlichen sowie zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung sind steuerlich voll absetzbar. Hinweise zu diesen Beiträgen finden Mandanten in ihren jährlichen Rentenbescheiden.
3. Weitere Versicherungen Absetzbar sind auch Sterbegeld-, Unfall-, und Haftpflichtversicherungen (Privat-, Tier- oder Kfz-Haftpflicht). Diese Kosten werden als Sonderausgaben eingetragen.
4. Kirchensteuer und Spenden Kirchensteuern sind vollständig abzugsfähig. Spenden bis 300 Euro erfordern keine Spendenbescheinigung; Kontoauszüge reichen hier als Nachweis aus.
5. Krankheitskosten Nicht erstattete Kosten für Medikamente, Therapien oder medizinische Hilfsmittel können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Wichtig: Ein ärztliches Rezept ist zwingend erforderlich.
6. Behindertenpauschbetrag Abhängig vom Grad der Behinderung (GdB) stehen Rentnern Pauschbeträge von 384 Euro (GdB 20) bis zu 7.400 Euro (vollständige Hilflosigkeit oder Blindheit) jährlich zu.
7. Handwerkerleistungen 20 Prozent der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen (maximal 1.200 Euro pro Jahr und pro Haushalt) sind steuerlich absetzbar. Materialkosten sind hiervon ausgeschlossen.
8. Haushaltsnahe Dienstleistungen Auch Kosten für Reinigungskräfte, Pflegekräfte oder Gartenarbeiten sind mit 20 Prozent (maximal 4.000 Euro jährlich) steuerlich begünstigt.
9. Kapitalerträge Rentner können zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer zurückfordern. Die sogenannte Günstigerprüfung des Finanzamtes sorgt dafür, dass stets die günstigste Besteuerungsvariante angewendet wird.
10. Computer- und Telefonkosten Kosten für Computer, Telefon und Internet sind dann steuerlich absetzbar, wenn Rentner Nebeneinkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Vermietung haben.
11. Steuerberatungskosten Kosten für den Steuerberater, bezogen auf die Erklärung der Renteneinkünfte, sind anteilig steuerlich abzugsfähig.
12. Kontoführungsgebühren Neben der Werbungskostenpauschale erkennt das Finanzamt zusätzliche 16 Euro jährlich für Kontoführungskosten an.
Checkliste für Finanz- und Nachfolgeplaner:
Absetzbare Kosten | Praktische Schritte | Rechtliche Quellen |
---|---|---|
Werbungskosten | Belege und Kontoauszüge prüfen | § 9 EStG |
Kranken- und Pflegeversicherung | Rentenbescheid, Beitragsnachweise | § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG |
Weitere Versicherungen | Versicherungsbeitragsrechnung einsehen | § 10 EStG |
Kirchensteuer und Spenden | Kontoauszüge sammeln, ggf. Spendenquittungen | § 10b EStG |
Krankheitskosten | Rezepte und Quittungen sammeln | § 33 EStG |
Behindertenpauschbetrag | Grad der Behinderung nachweisen | § 33b EStG |
Handwerkerleistungen | Rechnungen (Arbeitskosten separat ausgewiesen), keine Barzahlung | § 35a Abs. 3 EStG |
Haushaltsnahe Dienstleistungen | Rechnungen (keine Barzahlung) | § 35a Abs. 2 EStG |
Kapitalerträge | Steuerbescheinigung der Bank einreichen | § 32d EStG |
Computer- und Telefonkosten | Einkünfte dokumentieren (z.B. Mietverträge, Rechnungen freiberuflicher Tätigkeit) | § 9 Abs. 1 EStG |
Steuerberatungskosten | Rechnungen des Steuerberaters aufbewahren | § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG |
Kontoführungsgebühren | Kontoauszüge bereithalten | BFH-Urteil VI R 18/12 |
Mit diesen Hinweisen ermöglichen Sie Ihren Mandanten eine umfassende Nutzung steuerlicher Potenziale, die oft ungenutzt bleiben.