• IFFUN – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung
  •   Login
Jetzt registrieren
IFFUN UG | Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung histudy
  • Leistungen
    • Web-Seminare
    • Web-Workshops
    • Wissensforen ›
      • Wissensforum Heilberufe
      • StrategieKompass
    • IFFUN-Akademie
  • Aktuelle Termine
    • Archiv
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Kontakt
  • Login
  • Absichern & Vorsorgen
  • Erben & Vererben
  • Family Offices
  • Finanzplanung
  • Fremd-Webinare
  • Heilberufe
  • Künstliche Intelligenz
  • Marketing & Kommunikation
  • Planen & Anlegen
  • Recht & Steuer
  • Stiften & Spenden
IFFUN UG | Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung histudy
  • IFFUN – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung
  • Leistungen
    • Alle Leistungen
    • Web-Seminare
    • Web-Workshops
    • Wissensforen
      • Alle Wissensforen
      • Wissensforum Heilberufe
      • Wissensforum Kommunikation
    • IFFUN-Akademie
  • Termine
    • Aktuelle Termine
    • Archiv
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Kontakt
Jetzt registrieren
Jetzt registrieren
blog banner background shape images
  • Henning Krischke
  • 7. Mai 2025

Steuerliche Vorteile für Rentner: Diese 12 Ausgaben können Ihre Mandanten geltend machen

  • 3 Min. Lesezeit
  • Recht & Steuern
Digitale Checkliste auf Laptop
Steuerliche Vorteile für Rentner: Diese 12 Ausgaben können Ihre Mandanten geltend machen

Die Anzahl der steuerpflichtigen Rentner steigt kontinuierlich an. Gleichzeitig wissen viele nicht, dass sie weit über die üblichen Pauschalen hinaus diverse Kosten steuerlich geltend machen können. Als Finanz- und Nachfolgeplaner haben Sie die Möglichkeit, Ihre Mandanten gezielt auf diese steuerlichen Potenziale hinzuweisen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht relevanter Positionen und Hinweise zur praktischen Umsetzung.

1. Werbungskosten Neben der Pauschale von 102 Euro pro Jahr können Rentner Gewerkschafts- und Mitgliedsbeiträge, sowie Kosten für Gerichts- und Anwaltsverfahren geltend machen, sofern diese im Zusammenhang mit früherer beruflicher Tätigkeit stehen.

2. Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge zur gesetzlichen sowie zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung sind steuerlich voll absetzbar. Hinweise zu diesen Beiträgen finden Mandanten in ihren jährlichen Rentenbescheiden.

3. Weitere Versicherungen Absetzbar sind auch Sterbegeld-, Unfall-, und Haftpflichtversicherungen (Privat-, Tier- oder Kfz-Haftpflicht). Diese Kosten werden als Sonderausgaben eingetragen.

4. Kirchensteuer und Spenden Kirchensteuern sind vollständig abzugsfähig. Spenden bis 300 Euro erfordern keine Spendenbescheinigung; Kontoauszüge reichen hier als Nachweis aus.

5. Krankheitskosten Nicht erstattete Kosten für Medikamente, Therapien oder medizinische Hilfsmittel können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Wichtig: Ein ärztliches Rezept ist zwingend erforderlich.

6. Behindertenpauschbetrag Abhängig vom Grad der Behinderung (GdB) stehen Rentnern Pauschbeträge von 384 Euro (GdB 20) bis zu 7.400 Euro (vollständige Hilflosigkeit oder Blindheit) jährlich zu.

7. Handwerkerleistungen 20 Prozent der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen (maximal 1.200 Euro pro Jahr und pro Haushalt) sind steuerlich absetzbar. Materialkosten sind hiervon ausgeschlossen.

8. Haushaltsnahe Dienstleistungen Auch Kosten für Reinigungskräfte, Pflegekräfte oder Gartenarbeiten sind mit 20 Prozent (maximal 4.000 Euro jährlich) steuerlich begünstigt.

9. Kapitalerträge Rentner können zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer zurückfordern. Die sogenannte Günstigerprüfung des Finanzamtes sorgt dafür, dass stets die günstigste Besteuerungsvariante angewendet wird.

10. Computer- und Telefonkosten Kosten für Computer, Telefon und Internet sind dann steuerlich absetzbar, wenn Rentner Nebeneinkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Vermietung haben.

11. Steuerberatungskosten Kosten für den Steuerberater, bezogen auf die Erklärung der Renteneinkünfte, sind anteilig steuerlich abzugsfähig.

12. Kontoführungsgebühren Neben der Werbungskostenpauschale erkennt das Finanzamt zusätzliche 16 Euro jährlich für Kontoführungskosten an.


Checkliste für Finanz- und Nachfolgeplaner:

Absetzbare KostenPraktische SchritteRechtliche Quellen
WerbungskostenBelege und Kontoauszüge prüfen§ 9 EStG
Kranken- und PflegeversicherungRentenbescheid, Beitragsnachweise§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG
Weitere VersicherungenVersicherungsbeitragsrechnung einsehen§ 10 EStG
Kirchensteuer und SpendenKontoauszüge sammeln, ggf. Spendenquittungen§ 10b EStG
KrankheitskostenRezepte und Quittungen sammeln§ 33 EStG
BehindertenpauschbetragGrad der Behinderung nachweisen§ 33b EStG
HandwerkerleistungenRechnungen (Arbeitskosten separat ausgewiesen), keine Barzahlung§ 35a Abs. 3 EStG
Haushaltsnahe DienstleistungenRechnungen (keine Barzahlung)§ 35a Abs. 2 EStG
KapitalerträgeSteuerbescheinigung der Bank einreichen§ 32d EStG
Computer- und TelefonkostenEinkünfte dokumentieren (z.B. Mietverträge, Rechnungen freiberuflicher Tätigkeit)§ 9 Abs. 1 EStG
SteuerberatungskostenRechnungen des Steuerberaters aufbewahren§ 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG
KontoführungsgebührenKontoauszüge bereithaltenBFH-Urteil VI R 18/12

Mit diesen Hinweisen ermöglichen Sie Ihren Mandanten eine umfassende Nutzung steuerlicher Potenziale, die oft ungenutzt bleiben.

RentnerSteuerTipps

Ähnliche Artikel

Holzfiguren mit Paragraphensymbol
Wirksamkeit von Weitergabeklauseln: Rechtssicher die nächste Generation absichern
Artikel lesen
Steuerberechnung mit Laptop, Sparschwein und Münzen
Zertifikatevertrieb unter der Lupe: BaFin verschärft Aufsicht und Kontrolle
Artikel lesen
Mann analysiert Daten auf interaktivem Display im Büro.
Die gemeinnützige GmbH als Alternative zur Stiftung
Artikel lesen

IFFUN UG Logo
IFFUN UG – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung

Im Löhle 31,
73527 Schwäbisch Gmünd
Tel.: +497171 807 919 8
Fax: +497171 973 497 0
E-Mail: office@iffun.org


Jetzt registrieren
Leistungen
  • Web-Seminare
  • Web-Workshops
  • Wissensforen
  • IFFUN-Akademie
Nützliches
  • Aktuelle Termine
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Lexikon
  • Login
Wichtige Links
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Widerrufsbelehrung

©2024 – IFFUN UG – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung