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Wagniswegfall

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  • Henning Krischke
  • 17. März 2023

Wagniswegfall

  • 2 Min. Lesezeit

Der Wagniswegfall bezeichnet das Eintreten eines Ereignisses, das zur Folge hat, dass ein Versicherungsrisiko nicht mehr besteht oder stark reduziert ist. In diesem Fall kann der Versicherungsnehmer in der Regel eine Kündigung des Versicherungsvertrags oder eine Anpassung der Versicherungsbedingungen verlangen.

Der Wagniswegfall kann verschiedene Ursachen haben. So kann beispielsweise bei einer Haftpflichtversicherung der Wagniswegfall eintreten, wenn der Versicherungsnehmer den Gegenstand, für den er versichert ist, nicht mehr besitzt. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung tritt der Wagniswegfall ein, wenn der Versicherungsnehmer wieder gesund wird oder in Rente geht.

Für den Versicherungsnehmer kann der Wagniswegfall eine finanzielle Entlastung bedeuten, da er keine Beiträge für ein nicht mehr bestehendes Versicherungsrisiko zahlen muss. Allerdings kann der Wagniswegfall auch dazu führen, dass der Versicherungsnehmer im Falle eines späteren Schadens nicht mehr ausreichend versichert ist.

Daher ist es wichtig, dass Versicherungsnehmer bei einem eintretenden Wagniswegfall ihren Versicherungsschutz überprüfen und gegebenenfalls anpassen. In vielen Fällen ist es ratsam, den Versicherungsvertrag nicht direkt zu kündigen, sondern die Versicherungsbedingungen anzupassen oder eine alternative Versicherung abzuschließen.

Insgesamt ist der Wagniswegfall ein wichtiger Aspekt im Bereich der Versicherungen, der sowohl für Versicherungsnehmer als auch für Versicherer relevant ist. Er kann zur Entlastung des Versicherungsnehmers führen, erfordert aber auch eine regelmäßige Überprüfung des Versicherungsschutzes.

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