Hofübergaben: Neuregelung der Abfindung geplant

In einem bahnbrechenden Schritt hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf zur Reform der Höfeordnung vorgelegt, der das Erbe land- und forstwirtschaftlicher Betriebe in Deutschland neu gestaltet. Ausgelöst durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018, die die bisherige Einheitsbewertung für die Grundsteuer als verfassungswidrig erachtete, zielt der Entwurf darauf ab, die Übertragung von Höfen innerhalb der Familie zu vereinfachen und gerechter zu gestalten.

Die Höfeordnung, die in Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gilt, soll durch die geplante Reform an die aktuellen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedingungen angepasst werden. Kern der Neuregelung ist eine Vereinfachung der Feststellung der Hofeigenschaft und eine Neuberechnung der Mindestabfindung für weichende Erben.

Eine wesentliche Neuerung ist die Anbindung der Hofeigenschaft an den Grundsteuerwert A. Eigentümer können somit durch einen Blick auf den Grundsteuerbescheid ohne zusätzliche Kosten erkennen, ob ihr Betrieb unter die Höfeordnung fällt. Die Neufestsetzung der Hofeigenschaftsgrenze auf einen Grundsteuerwert A von mindestens 54.000 EUR und die Anhebung der Schwelle für die positive Hoferklärung auf 27.000 EUR zielen darauf ab, nur wirtschaftlich tragfähige Betriebe speziellen Sonderregelungen zu unterwerfen.

Eine weitere bedeutende Änderung betrifft die Mindestabfindung der weichenden Erben, die künftig das 0,6-fache des Grundsteuerwerts A betragen soll. Dies soll eine gerechte Beteiligung am wirtschaftlichen Wert des Hofes sichern, ohne den Hoferben finanziell zu überlasten. Mit der Möglichkeit, bei besonderen Umständen Anpassungen vorzunehmen, bleibt die Flexibilität erhalten.

Die geplante Erhöhung des Schuldenabzugs von zwei Dritteln auf bis zu 80 % des Hofeswertes trägt der Realität vieler Betriebe Rechnung, die trotz hoher Verbindlichkeiten wirtschaftlich sind und erhalten bleiben sollen.

Fazit:

Die Reform der Höfeordnung stellt einen notwendigen Schritt dar, um die land- und forstwirtschaftliche Betriebsstruktur in den betroffenen Bundesländern zu erhalten und gleichzeitig den gerechten Ausgleich zwischen Hoferben und weichenden Erben zu verbessern. Die Modernisierung der Bewertungsgrundlagen und Abfindungsregelungen trägt den veränderten wirtschaftlichen Bedingungen Rechnung und verspricht eine effizientere und gerechtere Gestaltung der Hofübergaben. Die Stellungnahmephase bietet Ländern und Verbänden die Chance, Einfluss auf die endgültige Gestaltung des Gesetzes zu nehmen, das die Zukunft der Land- und Forstwirtschaft in Deutschland maßgeblich prägen wird.

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