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  • Henning Krischke
  • 22. Dezember 2022

Keine Anfechtung der Erbschaftsannahme wegen Irrtums über die Steuerklasse

  • 1 Min. Lesezeit
  • Erben & Vererben
Notizbuch, Stift, Tasse und Tablet auf Tisch
Keine Anfechtung der Erbschaftsannahme wegen Irrtums über die Steuerklasse

Der zugrunde liegende Artikel beschreibt, dass die Anfechtung einer Erbschaft in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Beispielsweise muss der Irrtum auf Tatsachen beruhen, die dem Erben bei der Annahme der Erbschaft nicht bekannt waren.

Wenn ein Erbe vorsätzlich falsche Angaben macht und einen Irrtum verursacht, kann die Annahme der Erbschaft möglicherweise nicht angefochten werden. Auch wenn der Erbe den Irrtum kannte oder hätte kennen müssen, könnte die Anfechtung der Erbschaft scheitern.

Es ist wichtig zu wissen, dass Sie eine einmal angenommene Erbschaft später nicht wegen eines Steuerfehlers anfechten können. Wenn Sie sich in dieser Situation befinden, müssen Sie die fälligen Steuern zahlen, aber Sie können den geschuldeten Betrag möglicherweise reduzieren, indem Sie sich an das Finanzamt wenden und Ihre Situation erläutern.

Die Anfechtung einer Erbschaft in Deutschland ist im Falle eines Irrtums möglich, muss aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie können insbesondere die Annahme einer Erbschaft nicht anfechten, wenn die Steuerklasse nicht stimmt.

Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/keine-anfechtung-der-erbschaftsannahme-wegen-irrtums-ueber-die-steuerklasse-207109.html

AusschlagungErbschaftSteuerklasse

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