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Berliner Testament

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  • Henning Krischke
  • 15. März 2023

Berliner Testament

  • 2 Min. Lesezeit

Das Berliner Testament ist eine gemeinsame Verfügung von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern über ihre letztwillige Verfügung. Es handelt sich dabei um eine Form des gemeinschaftlichen Testaments, bei dem sich die Partner gegenseitig als Alleinerben einsetzen und bestimmen, wer nach dem Tod des Überlebenden erben soll.

Die Bezeichnung “Berliner Testament” geht auf die Stadt Berlin zurück, wo diese Art des Testaments erstmals in der Praxis angewendet wurde. Das Berliner Testament wird meist von Ehepaaren ohne Kinder oder mit gemeinsamen Kindern genutzt, die sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen möchten. Häufig wird auch bestimmt, dass nach dem Tod des Längerlebenden die gemeinsamen Kinder erben sollen.

Das Berliner Testament hat den Vorteil, dass es relativ einfach und kostengünstig aufgesetzt werden kann und den Wünschen der Partner entspricht, sich gegenseitig abzusichern. Allerdings sollte beachtet werden, dass die Flexibilität eingeschränkt ist, da der Überlebende allein über das Vermögen verfügen kann. Zudem kann das Berliner Testament im Falle von späteren Scheidungen oder neuen Partnerschaften problematisch werden.

Es ist ratsam, sich von einem Notar oder Anwalt beraten zu lassen, bevor man ein Berliner Testament aufsetzt, um sicherzustellen, dass es den individuellen Bedürfnissen und Wünschen entspricht und rechtlich korrekt ist.

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