Das Balearen-Parlament hat kürzlich eine bedeutsame Änderung im Erbschaftsteuergesetz vorgenommen. Diese Reform, die Teil der ersten großen Maßnahme der neuen konservativen Regierung unter Marga Prohens ist, bringt bedeutende Erleichterungen für Nicht-Residenten.
- Teilweise Abschaffung der Erbschaftsteuer: Die Gesetzesänderung sieht vor, dass Erbschaften zwischen Eltern und Kindern sowie Großeltern und Enkeln fortan steuerfrei sind. Bei Erbschaften zwischen Geschwistern, Onkeln, Tanten und deren Neffen bzw. Nichten wird der Steuersatz um 50 Prozent reduziert, sofern keine direkten Nachkommen vorhanden sind. Liegen direkte Nachkommen vor, erfolgt eine Reduzierung um 25 Prozent.
- Korrektur zugunsten von Nicht-Residenten: Eine wesentliche Neuerung betrifft Nicht-Residenten. In der ursprünglichen Fassung des Dekrets waren sie von der Steuersenkung ausgeschlossen, was nach europäischem Recht wahrscheinlich unzulässig war. Dieser Fehler wurde dank des mallorquinischen Steueranwalts Alejandro del Campo entdeckt und korrigiert.
- Regelungen zum Wert von Immobilien: Das Gesetz klärt auch die Bewertung von Immobilien bei Erbschaften. Der angegebene Wert einer Immobilie darf maximal 20 Prozent über dem Katasterwert liegen. Fehlt ein Katasterwert, wird der staatlich ermittelte Marktwert herangezogen. Dies ist besonders wichtig, wenn die geerbte Immobilie verkauft wird, da dann Umsatzsteuer auf den Wertzuwachs zu zahlen ist.
- Rückwirkende Gültigkeit: Die Änderungen gelten rückwirkend ab dem 18. Juli, dem Tag des Inkrafttretens des Dekrets. Dies bedeutet, dass auch Nichtresidenten, die seitdem Erbschaftsteuer entrichtet haben, davon profitieren.
Schlussfolgerung:
Diese Reform des Erbschaftsteuergesetzes markiert einen signifikanten Wandel in der steuerlichen Behandlung von Erbschaften auf Mallorca. Besonders Nicht-Residenten können nun von erheblichen Steuererleichterungen profitieren, was die Attraktivität der Insel für internationale Investoren und Immobilienbesitzer weiter erhöhen dürfte.
Quelle: Mallorca Zeitung: Fehler behoben: Auch Nicht-Residenten dürften auf Mallorca jetzt steuerfrei erben
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