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  • Henning Krischke
  • 10. Juli 2025

Steuerfalle Elterngeld: Wer nicht plant, zahlt – und wundert sich

  • 4 Min. Lesezeit
  • Beraterwissen,Recht & Steuern
Mann überprüft seinen Steuerbescheid am Tisch.
Steuerfalle Elterngeld: Wer nicht plant, zahlt – und wundert sich

“Ich wusste nicht, dass das Elterngeld den Steuersatz anhebt – plötzlich standen über 3.000 EUR Nachzahlung im Raum.” Diese Aussage einer Mandantin beschreibt eindrucksvoll, wie aus einem scheinbar steuerfreien Zuschuss ein finanzieller Stolperstein werden kann. Elterngeld ist kein Einkommen im klassischen Sinne – doch es verändert das steuerliche Gesamtbild erheblich. Der Grund: der sogenannte Progressionsvorbehalt.

Die wenigsten Eltern – und selbst viele Berater – kennen die komplexen Wechselwirkungen zwischen Steuerklasse, Freibeträgen, Ersatzleistungen und der zeitlichen Struktur des Elterngeldbezugs. Für Finanz- und Nachfolgeplaner stellt sich daher die Aufgabe, frühzeitig aufzuklären, systematisch zu planen und rechtzeitig steuerliche Maßnahmen zu integrieren.

Progressionsvorbehalt – die stille Steuerfalle

Der Progressionsvorbehalt ist ein steuerliches Instrument gemäß § 32b Einkommensteuergesetz (EStG), das dazu dient, bestimmte steuerfreie Einkünfte wie Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld in die Berechnung des Einkommensteuersatzes einzubeziehen. Obwohl diese Leistungen selbst nicht versteuert werden, erhöht sich durch ihre Einbeziehung der sogenannte anzuwendende Steuersatz (Durchschnittssteuersatz) auf das übrige zu versteuernde Einkommen.

Ziel des Gesetzgebers ist es, eine gleichmäßige Besteuerung sicherzustellen und eine Progressionsverzerrung zu vermeiden. Der Mechanismus führt jedoch in der Praxis oft zu unerwarteten Nachzahlungen – insbesondere dann, wenn Steuerpflichtige von der Wirkung des Progressionsvorbehalts nichts wissen oder sie unterschätzen.

Der Progressionsvorbehalt sorgt dafür, dass steuerfreie Einkünfte – wie Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld – bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt werden. Zwar bleibt das Elterngeld selbst steuerfrei, doch der Steuersatz auf das übrige Einkommen steigt. So entsteht eine zusätzliche Steuerlast, die sich nicht aus der Höhe des Elterngelds selbst ergibt, sondern aus seiner Wirkung im Gesamtkontext der Einkommensteuer.

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht das Dilemma: Ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 Euro führt ohne Elterngeld zu einer Einkommensteuerlast von rund 4.300 Euro. Kommen 12.000 Euro Elterngeld hinzu, steigt der durchschnittliche Steuersatz – und die Steuerlast klettert auf über 5.000 Euro. Diese Progressionswirkung wird im Alltag oft übersehen – mit spürbaren Konsequenzen.

Drei Praxisfälle – und was wir daraus lernen

Fall 1: Eine alleinstehende Mutter bezieht zwölf Monate lang Elterngeld bei gleichzeitigem Wiedereinstieg in Teilzeit. Ihr steuerpflichtiges Einkommen liegt bei 22.000 Euro, das Elterngeld beträgt 10.800 Euro. Der Steuerbescheid weist eine Nachzahlung von 950 Euro aus – trotz vermeintlicher Steuerfreiheit.

Fall 2: Ein Ehepaar nutzt das Elterngeld Plus-Modell mit Partnerschaftsbonus. Beide arbeiten in Teilzeit, beziehen gestaffelt Elterngeld über 20 Monate und strukturieren das Bezugsmuster über zwei Steuerjahre. Ergebnis: Die Progressionswirkung wird gedämpft, die Nachzahlung bleibt unter 300 Euro. Frühzeitige Planung macht sich hier direkt bezahlt.

Fall 3: Ein Paar mit Kapitalerträgen aus einer vermieteten Immobilie erlebt das böse Erwachen: Die Kombination aus Elterngeld, Teilzeit und Mieteinnahmen verschiebt den Grenzsteuersatz nach oben. Die Folge ist eine Nachforderung von mehr als 3.000 Euro. Der Mandantenkommentar wird zum Titel dieses Beitrags.

Beratung heißt: Struktur schaffen, bevor das Finanzamt zuschlägt

Professionelle Beratung bedeutet nicht nur, Förderungen zu beantragen – sondern sie zu durchdenken. Dazu gehören:

  • Modellvergleiche zwischen Basiselterngeld und Elterngeld Plus
  • Steuerklassengestaltung vor der Geburt
  • Liquiditätsplanung zur Vorfinanzierung potenzieller Nachzahlungen
  • Simulationsrechnungen zur Progression
  • Begleitende Dokumentation bei Nutzung des Partnerschaftsbonus

Für viele Familien ist das Elterngeld existenziell – umso wichtiger ist die kompetente Begleitung durch Berater, die nicht nur beantragen, sondern vorausschauen.

Aktuelle Entwicklungen ab 2025

Die Absenkung der Einkommensgrenze für Elterngeldberechtigte auf 175.000 Euro ab April 2025 bringt neue Herausforderungen – und neue Planungschancen. Wer heute noch zu den Anspruchsberechtigten zählt, kann morgen bereits ausgeschlossen sein. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an steuerliche Transparenz: Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit müssen exakt deklariert und in die Liquiditätsplanung einbezogen werden.

Fazit: Das Zitat ist kein Einzelfall – sondern Realität vieler Mandanten

Das Elterngeld ist kein steuerlicher Selbstläufer. Es bedarf einer durchdachten Gestaltung, die das gesamte Einkommen, die Familienplanung und die steuerlichen Nebenwirkungen berücksichtigt. Wer hier nicht proaktiv berät, überlässt Mandanten dem Risiko schmerzhafter Nachzahlungen.

Die gute Nachricht: Mit strukturierter Beratung lassen sich diese Risiken nicht nur abfedern – sondern oft in konkrete Vorteile verwandeln.

Leitsatz: Wer nicht plant, zahlt – und wundert sich.

ElterngeldProgressionsvorbehalt

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