Steuervorteile für Investitionen in den Wohnungsbau: Eine Chance für Vermieter

Der Wohnungsmarkt in Deutschland steht vor zahlreichen Herausforderungen, darunter ein anhaltender Mangel an bezahlbarem Wohnraum. In Reaktion darauf hat der Gesetzgeber verschiedene steuerliche Anreize geschaffen, um den Bau neuer Mietwohnungen zu fördern. Diese Maßnahmen umfassen sowohl die Einführung einer neuen degressiven Abschreibung als auch die Verbesserung der Sonderabschreibung, die für Immobilieninvestoren erhebliche finanzielle Vorteile bieten können.

Neue degressive Abschreibung: Ein Anreiz zum Bau

Die degressive Abschreibung ermöglicht es Vermietern, einen höheren Anteil ihrer Investitionskosten in den ersten Jahren abzuschreiben. Dieses Modell sieht vor, dass im ersten Jahr sowie in den folgenden Jahren jeweils 5 Prozent des Restwerts des Gebäudes steuerlich geltend gemacht werden können. Zum Beispiel kann ein Investor, der Anfang 2024 eine neu gebaute Wohnung kauft und vermietet, im ersten Jahr 5 Prozent von 400.000 Euro, also 20.000 Euro, abschreiben. Im zweiten Jahr sind es dann weitere 5 Prozent vom verbleibenden Restwert, und so weiter.

Möglichkeit zum Wechsel und weitere Details

Interessanterweise ist es Investoren jederzeit möglich, von der degressiven zur linearen Abschreibung zu wechseln, die konstant 3 Prozent jährlich beträgt. Dies kann zu einem bestimmten Zeitpunkt günstiger sein, besonders da der Abschreibungsbetrag bei der degressiven Methode jährlich sinkt. Für Gebäude, die vor dem 1. Januar 2023 fertiggestellt wurden, liegt die lineare AfA bei 2 Prozent.

Verbesserte Sonderabschreibung: Mehr Flexibilität und Förderung

Zusätzlich zur degressiven AfA bietet die Sonderabschreibung weiterhin Anreize für den Bau von Mietwohnungen. Diese kann nun mit der degressiven Abschreibung kombiniert werden, was bedeutet, dass in den ersten vier Jahren nach der Anschaffung oder Herstellung bis zu 5 Prozent zusätzlich abgeschrieben werden können. Dies erhöht die mögliche Abschreibung in diesen Jahren auf beeindruckende 32 Prozent der Investitionskosten.

Anpassungen und Erhöhungen bei den Fördergrenzen

Die Förderung ist jedoch nicht unbegrenzt. Für die Sonderabschreibung gilt eine Kostenobergrenze von 5.200 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Zudem wird die Förderhöchstgrenze auf 4.000 Euro pro Quadratmeter angehoben, was eine signifikante Erhöhung darstellt.

Langfristige Vermietung und Energieeffizienz

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Förderung ist die Bedingung, dass die neu gebauten Wohnungen mindestens zehn Jahre lang vermietet werden müssen. Zudem müssen bestimmte Energieeffizienzvorgaben eingehalten werden, um für die Sonderabschreibung in Frage zu kommen.

Fazit

Durch diese steuerlichen Anreize wird der Bau von Mietwohnungen nicht nur wirtschaftlich attraktiver, sondern trägt auch zur Linderung der Wohnungsknappheit bei. Für Investoren bieten sich dadurch erhebliche Chancen, sowohl durch direkte Steuerersparnisse als auch durch die langfristige Wertsteigerung der Immobilien. Die Kombination von degressiver Abschreibung und Sonderabschreibung ermöglicht eine optimierte steuerliche Gestaltung, die den Wohnungsbau erheblich fördern kann. Dies stellt eine win-win-Situation für Bauherren, Mieter und die Gesellschaft dar.

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