• IFFUN – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung
  •   Login
Jetzt registrieren
IFFUN UG | Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung histudy
  • Leistungen
    • Web-Seminare
    • Web-Workshops
    • Wissensforen ›
      • Wissensforum Heilberufe
      • StrategieKompass
    • IFFUN-Akademie
  • Aktuelle Termine
    • Archiv
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Kontakt
  • Login
  • Absichern & Vorsorgen
  • Erben & Vererben
  • Family Offices
  • Finanzplanung
  • Fremd-Webinare
  • Heilberufe
  • Künstliche Intelligenz
  • Marketing & Kommunikation
  • Planen & Anlegen
  • Recht & Steuer
  • Standesregeln FPSB Deutschland
  • Stiften & Spenden
  • Trennung und Scheidung
IFFUN UG | Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung histudy
  • IFFUN – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung
  • Leistungen
    • Alle Leistungen
    • Web-Seminare
    • Web-Workshops
    • Wissensforen
      • Alle Wissensforen
      • Wissensforum Heilberufe
      • Wissensforum Kommunikation
    • IFFUN-Akademie
  • Termine
    • Aktuelle Termine
    • Archiv
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Kontakt
Jetzt registrieren
Jetzt registrieren
blog banner background shape images
  • Henning Krischke
  • 5. September 2025

ÜBERALL LÖCHER – Rentenrisiken in den Versorgungswerken am Beispiel der Zahnärztekammern

  • 4 Min. Lesezeit
  • Wissensforum Heilberufe
Mann mit Tablet vor Riss, großes Sparschwein.
ÜBERALL LÖCHER – Rentenrisiken in den Versorgungswerken am Beispiel der Zahnärztekammern

Wenn die Bohrer stillstehen, wackelt das Fundament

Die wirtschaftliche Selbstständigkeit freiberuflicher Heilberufler gilt als Eckpfeiler des deutschen Versorgungssystems – doch genau hier zeigen sich Risse: Tausende Zahnärzte bangen um ihre Altersvorsorge, weil die Versorgungswerke, in die sie einzahlen, mit massiven Verlusten kämpfen. Der Fall der Zahnärztekammer Nordrhein offenbart dabei nicht nur Managementfehler, sondern grundsätzliche strukturelle Schwächen.

1. Versorgungswerke als Alterssicherungssystem – Funktionsweise und Relevanz

Rechtlicher Rahmen und Struktur
  • Versorgungswerke sind berufsständische Pflichtversorgungseinrichtungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage.
  • Sie unterliegen der Aufsicht der Länder und finanzieren sich über kapitalgedeckte Verfahren.
  • Die Mitglieder – meist Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Architekten oder Rechtsanwälte – entrichten einkommensabhängige Beiträge, erhalten im Gegenzug eine lebenslange Altersrente.
Kapitaldeckungsverfahren mit Risiken
  • Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung agieren Versorgungswerke nicht umlagefinanziert.
  • Sie müssen ihre Verpflichtungen am Kapitalmarkt absichern – und genau hier entstehen Probleme.
  • Insbesondere Zinsänderungen, Immobilienrisiken und Managementfehler schlagen direkt auf die Bilanzen durch.

2. Der Fall Zahnärztekammer Nordrhein – Symptome eines systemischen Problems

Milliardenverlust durch Asset-Management
  • Die Zahnärztekammer Nordrhein meldete laut Medienberichten für das Jahr 2024 hohe Verluste bei der Altersversorgung.
  • Ursache: Fehleinschätzungen bei Immobilienanlagen, zu hohe Risikokonzentration, mangelhafte Diversifikation.
Governance-Schwächen und fehlende Kontrolle
  • Der Verwaltungsrat war offenbar unzureichend qualifiziert besetzt.
  • Interne Risikocontrolling-Strukturen versagten.
  • Kritiker bemängeln mangelnde Transparenz und Aufsichtsversagen seitens der Landespolitik.

3. Finanzplanerische Implikationen – Risiken erkennen, Mandanten schützen

Risikofaktor Einzelversorgung
  • Viele freiberufliche Mandanten vertrauen ausschließlich auf das Versorgungswerk.
  • Die Annahme: „Pflichtversorgung = sicher“ – ein Trugschluss, wie die aktuellen Fälle zeigen.
  • Finanzplaner sollten aktiv alternative Strukturen aufzeigen: Zusatzversicherungen, private Altersvorsorge, unternehmerische Beteiligungen.
Frühzeitige Transparenzpflicht gegenüber Mandanten
  • Obligatorisch: Einbezug des Versorgungswerks in die Ruhestandsplanung.
  • Ein realistischer Kapitalwert der Rentenanwartschaft ist zu bestimmen und mit Szenarioanalysen zu versehen.
  • Aufklärung über Insolvenzszenarien oder Rentenkürzungen muss erfolgen.

4. Handlungsempfehlungen für die Beratungspraxis

Aufbau robuster Altersvorsorgestrategien
  • Ziel ist die Diversifikation des Ruhestandsportfolios jenseits der berufsständischen Versorgung.
  • Finanzplaner sollten Hybridmodelle prüfen: ETF-Sparpläne, Versicherungsmäntel, Familienstiftungen.
Risikobewertung und Meldepflichten
  • Versorgungswerke unterliegen keiner BaFin-Aufsicht – das erfordert erhöhte Eigenverantwortung.
  • Bei der Vermögensstrukturierung sind Meldepflichten zu prüfen, z. B. im Hinblick auf steuerliche Deklaration oder Informationspflichten im Rahmen von Vermögensanlagen (§§ 31 ff. WpHG).

5. Drei Fallbeispiele aus der Beratungspraxis

Fall 1: Der junge Zahnarzt ohne Plan B
Ein 36-jähriger Praxisgründer verlässt sich voll auf sein Versorgungswerk – ohne private Rücklagen. Im Beratungsgespräch zeigt sich: Ein Rentenanspruch unterstellt eine konstante Kapitaldeckung – die aber bei -12 % Wertentwicklung gefährdet ist.

Fall 2: Die erfahrene Ärztin mit breitem Portfolio
Die Mandantin (63) hat über Jahrzehnte Vermögen parallel aufgebaut – Immobilie, ETF-Depot, Beteiligung an einer Tagesklinik. Trotz Verlusten im Versorgungswerk bleibt ihr finanzieller Spielraum groß.

Fall 3: Die stille Gefahr im Anlagemix
Ein Mandant (52, Apotheker) erfährt erst über Medien von drohenden Verlusten. Eine Tiefenanalyse zeigt: 72 % seines Gesamtvermögens hängen direkt oder indirekt vom Versorgungswerk ab. Handlung: Sofortige Neustrukturierung mit steuerlicher Begleitung.

6. Fazit: Vertrauen ist gut – professionelle Begleitung ist besser

Versorgungswerke bleiben ein wichtiges Instrument der Altersversorgung – doch ihre Sicherheit ist kein Selbstläufer. Finanz- und Nachfolgeplaner tragen hier besondere Verantwortung: Sie müssen erkennen, wo Lücken drohen, Alternativen vordenken und bei drohenden Rentenlöchern für strukturelle Klarheit sorgen.


Anhang A: Handlungsschritte für Finanz- und Nachfolgeplaner

Nr.Handlungsschritt
1Aktuelle Lage des jeweiligen Versorgungswerks prüfen (Jahresbericht, Presse, Mitgliederinfo)
2Rentenanwartschaft rechnerisch erfassen und in die Liquiditätsplanung integrieren
3Risikoeinschätzung (z. B. Szenarien bei 5 % / 10 % Wertverlust) vornehmen
4Mandanten proaktiv über mögliche Versorgungslücken aufklären
5Steuerberater in die Bewertung einbinden (z. B. für Bewertung von Anwartschaften im Erbfall)
6Alternativen besprechen (ETF, Versicherung, unternehmerische Beteiligung, Stiftung etc.)
7Compliance-relevante Informations- und Meldepflichten prüfen
8Rebalancing regelmäßig dokumentieren
9Eventuell rechtliche Schritte gegen das Versorgungswerk mit spezialisierten Anwälten eruieren
10Nachfolgeregelung um Risikodimensionen der Versorgungsrente ergänzen

Anhang B: Relevante rechtliche Quellen

RechtsquelleFundstelle
Heilberufe-KammergesetzeLänderspezifisch, z. B. § 21 HeilBerG NRW
Einkommensteuergesetz (EStG)§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG (Altersvorsorgeaufwendungen)
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)§§ 31 ff. WpHG (Pflichten bei Vermögensanlagen)
BMF-Schreiben zur Bewertung von VersorgungsanwartschaftenBMF vom 19.08.2015 (IV C 3 – S 2221/15/10002)

Anhang C: Praxisimplikationen kompakt

  • Versorgungswerke sind nicht automatisch sicher – Mandanten benötigen mehrdimensional abgesicherte Ruhestandskonzepte.
  • Aktive Kommunikation gegenüber Mandanten ist essenziell – insbesondere bei drohenden Rentenkürzungen.
  • Berater haften ggf. bei unterlassener Aufklärung, insbesondere bei einseitiger Altersvorsorgestrategie.
  • Regelmäßige Portfolioüberprüfung gehört zum Pflichtprogramm – auch bei scheinbar „staatlich sicheren“ Produkten.
AltersvorsorgeVersorgungswerk

Ähnliche Artikel

Logo Wissensforum Heilberufe
Wissensforum Heilberufe wechselt die Organisation
Artikel lesen
Ärztin untersucht Patientin mit Stethoskop
Heilberufe im Wealth Management: Warum Ärzte und Apotheker eine Finanzplanung der besonderen Art brauchen
Artikel lesen
Die Ärztestatistik 2022: Fünf Kernthesen für Finanzberater im Gesundheitswesen
Artikel lesen

IFFUN UG Logo
IFFUN UG – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung

Im Löhle 31,
73527 Schwäbisch Gmünd
Tel.: +497171 807 919 8
Fax: +497171 973 497 0
E-Mail: office@iffun.org


Jetzt registrieren
Leistungen
  • Web-Seminare
  • Web-Workshops
  • Wissensforen
  • IFFUN-Akademie
Nützliches
  • Aktuelle Termine
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Lexikon
  • Login
Wichtige Links
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Widerrufsbelehrung

©2024 – IFFUN UG – Informationen für Finanz- und Nachfolgeplanung