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  • Henning Krischke
  • 29. November 2024

Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH: Chancen, Risiken und die wichtigsten Schritte

  • 5 Min. Lesezeit
  • Recht & Steuern
Hand manipuliert Holzpuppe mit Fäden
Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH: Chancen, Risiken und die wichtigsten Schritte

Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH ist ein entscheidender Schritt, der viele rechtliche und steuerliche Implikationen mit sich bringt. Für Finanz- und Nachfolgeplaner ist es besonders wichtig, die verschiedenen Umwandlungsoptionen und deren Vor- und Nachteile zu kennen, um Mandanten optimal zu beraten. In einem aktuellen Podcast der Kanzlei Rittershaus wird der Umwandlungsprozess anhand eines praktischen Falles detailliert besprochen. Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen, beleuchten steuerliche Fallstricke wie die „Fussstapfentheorie“ und geben praxisnahe Handlungsempfehlungen.

Ausgangssituation: Der Fall aus dem Podcast

Die Mandantin ist ein Einzelunternehmerin im Bereich Glas- und Metallsysteme, die ihr erfolgreiches Handwerksunternehmen mit siebenstelligen Umsätzen in eine GmbH umwandeln möchte. Die zentrale Frage lautet: Wie kann der Übergang steuerlich optimal gestaltet werden und welche Variante ist für die bestehende Struktur am sinnvollsten?

In diesem Fall wurden zwei Varianten erörtert:

  1. Einbringung des Einzelunternehmens in eine GmbH durch Kapitalerhöhung: Dies erfolgt im Rahmen einer sogenannten Einzelrechtsnachfolge.
  2. Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz: Diese führt zu einer Gesamtrechtsnachfolge.

Beide Varianten haben Vor- und Nachteile, die genau geprüft werden müssen. Zusätzlich sind die steuerlichen Aspekte, wie die Fussstapfentheorie und die Möglichkeit der steuerlichen Rückwirkung, entscheidend für die Wahl der richtigen Vorgehensweise.

Definitionen: Einzelrechtsnachfolge, Gesamtrechtsnachfolge, Fussstapfentheorie und Rückwirkungsmöglichkeit

Um die Umwandlungsvarianten und deren Auswirkungen besser zu verstehen, ist es wichtig, zentrale Begriffe zu klären:

  • Einzelrechtsnachfolge: Bei einer Einzelrechtsnachfolge wird jedes einzelne Wirtschaftsgut (z. B. Maschinen, Forderungen, Vertragsverhältnisse) durch individuelle Übertragungsakte in die neue Rechtsform (z. B. GmbH) eingebracht. Hierbei müssen alle Vertragspartner der Übertragung zustimmen. Dies kann bei Unternehmen mit vielen bestehenden Verträgen problematisch sein, da eine Zustimmung unter Umständen verweigert wird.
  • Gesamtrechtsnachfolge: Bei einer Gesamtrechtsnachfolge, wie sie bei einer Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz erfolgt, gehen alle Rechte und Pflichten des Einzelunternehmens automatisch und ohne Zustimmung der Vertragspartner auf die GmbH über. Diese Variante ist besonders für gewachsene Unternehmensstrukturen sinnvoll, da eine unkomplizierte Übertragung der bestehenden Verträge erfolgt. Aber Vorsicht: Verträge mit Change-of-Control-Klauseln können dennoch ein außerordentliches Kündigungsrecht auslösen.
  • Fussstapfentheorie: Die Fussstapfentheorie beschreibt ein steuerliches Prinzip, bei dem die Werte, die im Einzelunternehmen aufgebaut wurden, ohne steuerliche Aufdeckung der stillen Reserven in die GmbH überführt werden. Das bedeutet, dass das Einzelunternehmen „in den Fußstapfen“ der GmbH weiterläuft. Voraussetzung dafür ist der Antrag auf Buchwertfortführung, der spätestens bei der erstmaligen Abgabe der Schlussbilanz gestellt werden muss. Versäumt man diesen Antrag, kommt es zur Aufdeckung der stillen Reserven und damit zu einer steuerlichen Belastung.
  • Rückwirkungsmöglichkeit: Bei Umwandlungen bietet das Steuerrecht die Möglichkeit einer rückwirkenden steuerlichen Geltendmachung. Wenn die Eintragung der neuen Rechtsform (z. B. einer GmbH) bis zum 31. August eines Jahres erfolgt, kann dies rückwirkend zum 31. Dezember des Vorjahres geltend gemacht werden. Dies erlaubt es, steuerliche Vorteile für das gesamte Vorjahr zu sichern und hilft dabei, unnötige Zwischenschlüsse und -bilanzen zu vermeiden.

Steuerliche Implikationen: Wann welcher Weg sinnvoll ist

Die Wahl zwischen der Einbringung durch Kapitalerhöhung und der Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz hängt stark von der Unternehmensstruktur und der Anzahl der Vertragspartner ab. Bei einer Vielzahl von Verträgen, wie im Fall der Mandantin im Podcast, ist die Gesamtrechtsnachfolge sinnvoller. Zudem gibt es steuerliche Überlegungen, die Einfluss auf die Wahl der Vorgehensweise haben:

  • Bei einer Einbringung durch Kapitalerhöhung können Verluste, die im Einzelunternehmen entstanden sind (z. B. durch die COVID-19-Krise), mit einem Zwischenwertansatz teilweise in die GmbH überführt werden, sodass diese steuerlich nutzbar bleiben. Dies ist jedoch mit dem Nachteil einer partiellen Aufdeckung der stillen Reserven verbunden.
  • Die Ausgliederung bietet den Vorteil der steuerlichen Rückwirkung, ist jedoch mit höheren Kosten und einem längeren Prozess aufgrund der Werthaltigkeitsprüfung verbunden.

Praxisbeispiel: Entscheidungskriterien für Finanz- und Nachfolgeplaner

Für Finanz- und Nachfolgeplaner ist es entscheidend, die langfristigen Ziele des Unternehmers zu verstehen. Geht es nur um die Haftungsbeschränkung, oder ist die Umwandlung ein erster Schritt in eine komplexere Unternehmensstruktur, z. B. eine Holding?

  • Einbringung durch Kapitalerhöhung ist ideal für junge Unternehmen oder Start-ups mit wenigen Vertragspartnern, da der bürokratische Aufwand überschaubar ist.
  • Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz bietet sich für etablierte Unternehmen mit vielen langjährigen Verträgen an, da diese Variante das Risiko der Einzelzustimmung minimiert. Besonders für Handwerksbetriebe, die auf bestehende Lieferantenverträge angewiesen sind, kann dies der beste Weg sein.

Checkliste: Handlungsempfehlungen für Finanz- und Nachfolgeplaner

SchrittBeschreibungRechtliche Quellen
1. Analyse der UnternehmensstrukturPrüfen der bestehenden Verträge und Abhängigkeiten von Vertragspartnern.BGB § 613a
2. Wahl der passenden UmwandlungsvarianteEntscheidung zwischen Einbringung durch Kapitalerhöhung und Ausgliederung nach Umwandlungsgesetz.Umwandlungsgesetz (UmwG)
3. Steuerliche Optimierung planenBuchwertfortführung und steuerliche Rückwirkung beantragen.Einkommensteuergesetz (EStG) § 24
4. Prüfung der arbeitsrechtlichen FolgenSicherstellen, dass Arbeitsverhältnisse gemäß § 613a BGB übergehen.BGB § 613a
5. Berücksichtigung der ErbschaftssteuerVermeidung von jungem Verwaltungsvermögen bei zukünftiger Übertragung.Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG)
6. Planung der HoldingstrukturSchrittweise Entwicklung der Holding, z. B. durch Einbringung der operativen GmbH in die Holding.Körperschaftssteuergesetz (KStG)

Fazit

Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH ist ein komplexer Prozess, der mit vielen rechtlichen und steuerlichen Fallstricken verbunden ist. Finanz- und Nachfolgeplaner spielen hier eine entscheidende Rolle, um Mandanten sicher durch diesen Prozess zu führen. Je nach Unternehmensstruktur und langfristigen Zielen des Unternehmers kann eine der beiden vorgestellten Varianten die bessere Wahl sein. Mit der richtigen Vorbereitung und einer vorausschauenden Planung können steuerliche und rechtliche Vorteile optimal genutzt werden.

Nutzen Sie die Checkliste, um die entscheidenden Schritte zu strukturieren und eine umfassende Beratung zu gewährleisten. So unterstützen Sie Ihre Mandanten auf dem Weg zu einer erfolgreichen Umwandlung und sichern langfristig deren unternehmerische Zukunft.

GmbHUmwandlung

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