Ein IFFUN-Webseminar beleuchtet, warum gut vorbereitete Nachlässe in der Praxis trotzdem scheitern können – und welche Fragen Berater frühzeitig stellen sollten.
Fast jeder Nachlass beginnt mit demselben Satz: „Eigentlich war alles geregelt.” Doch allzu oft folgt ihm ein zweiter: „Damit hat überhaupt niemand gerechnet.” Genau zwischen diesen beiden Perspektiven liegt die tägliche Arbeit von Melanie Loewe, die seit 2008 im Bereich der operativen Nachlassabwicklung tätig ist und bislang über 650 Nachlässe in unterschiedlichsten Rollen begleitet hat – als Testamentsvollstreckerin, Nachlasspflegerin, Nachlassverwalterin und Erbenbeauftragte.
Im Rahmen des IFFUN-Webseminars „Aktuelles aus der Nachlasspraxis” vom 22. Juli 2026 schilderte Loewe anhand konkreter Fallbeispiele, wo selbst sorgfältig vorbereitete Nachlässe in der Praxis ins Stocken geraten – und warum das meist nicht am Gesetz liegt.
Gutes Testament, chaotische Abwicklung
Im ersten Fall stand ein Unternehmer Mitte 70 im Mittelpunkt: verheiratet, zwei Kinder, mehrere vermietete Immobilien, Wertpapierdepot und ein laufendes Unternehmen. Er hatte Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Alle Beteiligten waren überzeugt: Der hat alles geregelt. Doch bereits in der ersten Woche nach dem Tod häuften sich die Probleme. Banken verzögerten die Legitimation, Mietobjekte erforderten sofortige Entscheidungen, Mieter meldeten Schäden, und das Unternehmen musste weitergeführt werden – ohne dass jemand den Gesamtprozess steuerte.
„Das Testament war gut, daran lag es nicht. Es regelt die Erbfolge, aber es regelt nicht die Abwicklung”, fasste Loewe zusammen. „Und genau dort entstehen in der Praxis die meisten Probleme.”
Unsichtbare Vermögenswerte und Bankpraxis als Hürde
Ein weiteres Fallbeispiel zeigte, wie schwierig es ist, den vollständigen Nachlass zu ermitteln: Eine jährliche Abbuchung von 77,90 Euro entpuppte sich bei genauer Analyse als Schließfachgebühr einer unbekannten Bank – im Schließfach: historische Wertpapiere und Gold. Loewe betonte: „Der schwierigste Vermögenswert ist selten der größte, sondern derjenige, von dessen Existenz niemand weiß.”
Gleichzeitig machte sie deutlich, dass selbst klare Rechtsverhältnisse an der Bankpraxis scheitern können. Rechtslage und Bankpraxis sind nicht immer deckungsgleich – zwischen dem, was man darf, und dem, was die Bank ermöglicht, können Wochen oder Monate liegen.
Erbengemeinschaften und die unterschätzte menschliche Komponente
Besonders eindrucksvoll schilderte Loewe Fälle aus zerstrittenen Erbengemeinschaften. Was mit dem Satz „Wir verstehen uns gut” beginnt, endet häufig beim Anwalt – nicht wegen des Geldes, sondern wegen fehlender Entscheidungsprozesse und unklarer Verantwortlichkeiten. „Erbengemeinschaften scheitern selten daran, dass niemand entscheiden darf, sondern daran, dass niemand den Entscheidungsprozess führt.”
Was Berater früher fragen sollten
Loewes zentrales Plädoyer richtete sich an Finanz- und Nachfolgeberater: Es braucht keine Gesetzeskenntnisse, um rechtzeitig die richtigen Fragen zu stellen. Wer kümmert sich am Tag nach dem Tod darum, dass alles weiterläuft? Wie schätzen Sie das Verhältnis Ihrer Kinder untereinander ein, auch wenn Sie nicht mehr da sind, um zu vermitteln? Wo waren Sie früher einmal Bankkunde?
Loewes Fazit: „Probleme entstehen nicht mit dem Tod. Sie entstehen viele Jahre vorher – der Tod macht sie nur sichtbar.” Für Berater bedeutet das: Nicht erst handeln, wenn der Nachlass auf dem Tisch liegt, sondern Risiken frühzeitig erkennen und den richtigen Spezialisten rechtzeitig einbinden.
Infokasten: Das nächste IFFUN-Webseminar findet am 28. Juli 2026 statt. Thema: „Strukturierung und Nachfolge” mit Dr. Kathrin Dorn.